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Vorhaben

Pädagogikpaket 2018

Pädagogik-Paket

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ein modernes Bildungssystem muss den differenzierten Anforderungen, die sich aus der Heterogenität der Gesellschaft ergeben, Rechnung tragen. Es muss Grundwissen und Kernkompetenzen vermitteln und regelmäßig überprüfen, Stärken und Interessen von Schülerinnen und Schülern fördern sowie mögliche Defizite ausgleichen. Es muss jenes Wissen, das für den Start einer weiterführenden Bildung bzw. Ausbildung sowie in der heutigen Berufswelt unbedingt erforderlich ist, in geeigneter, moderner Art und Weise vermittelt und für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich gemacht werden. Basis dafür ist ein gelungener Start der Schullaufbahn.

Grundschule (rund 336.000 Schülerinnen und Schüler):
Grundlage für pädagogische Arbeit an den Schulen ist der Lehrplan, der die wesentlichen Bildungsziele definiert und grundlegendes Wissen und grundlegende Kompetenzen festschreibt. In weiterer Folge ist eine, auf den Lehrplan bezogene, transparente, faire und vergleichbare Beurteilung der Leistungen, auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, von enormer Wichtigkeit. Gewährleistet wird dies einerseits durch eine qualitätssichernde, strukturierte fortlaufende Leistungsdokumentation und ein verpflichtendes Kommunikationsformat mit den Erziehungsberechtigten, sowie andererseits durch eine vergleichbare und transparente Beurteilung. Beide Systeme in Kombination gewährleisten den größtmöglichen Einblick in die Fortschritte der Schülerin/des Schülers, sowie einen gesicherten punktuellen Blick auf eventuell notwendige Fördermaßnahmen zur Behebung von Defiziten, aber auch zur Förderung von besonderen Begabungen.
Derzeit sind in der Volksschule weder ein verpflichtender Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler, bei denen die unterrichtende Lehrkraft entsprechenden Bedarf feststellt, vorgesehen, noch verpflichtende Kommunikationsformate mit den Erziehungsberechtigten in jenen Klassen, in denen die Beurteilung der Leistungen anhand von Ziffern erfolgt. Aufgrund der derzeitigen Regelung, dass in der Volksschule Schülerinnen und Schüler bis zur 3. Schulstufe jedenfalls berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen, entsteht die Situation, dass Kinder, die die Mindestanforderungen einer Schulstufe nicht erreicht haben, Defizite zum Teil nicht oder nur schwer aufholen können (rund 700 Schülerinnen und Schüler jährlich).

Neue Mittelschule (rund 210.000 Schülerinnen und Schüler):
Die Bildungsstandardüberprüfungen zeigen auf, dass nach wie vor viele Schülerinnen und Schüler am Ende der Pflichtschulzeit über grundlegendes Wissen nur zum Teil verfügen und grundlegende Kompetenzen nur zum Teil erreichen. Im schulischen Alltag, insbesondere an der Neuen Mittelschule, stellt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte vor große Herausforderungen in der Unterrichtsgestaltung. Derzeit stehen den Lehrpersonen in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Erste lebende Fremdsprache und Mathematik sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereichs sieben Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese werden jedoch von einigen Lehrkräften als nicht ausreichend erlebt. Insbesondere besteht der Wunsch vieler Lehrkräfte auch Maßnahmen der äußeren Differenzierung zur Förderung der Schülerinnen und Schüler einsetzen zu können. Die bestehende Einschränkung im Bereich der Differenzierungsmaßnahmen in § 31a Schulunterrichtsgesetz widerspricht zudem auch dem Bestreben, den Schulen mehr Autonomie in der Unterrichtsorganisation und -gestaltung zu ermöglichen.
Weiterentwicklungsbedarf besteht in der Neuen Mittelschule auch im Bereich der Leistungsbeurteilung. Seit der Einführung 2012 wird die 7-teilige Notenskala sehr kontrovers diskutiert. Die derzeitige Form der Leistungsbeurteilung in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache und Mathematik ab der 7. Schulstufe wird u.a. von Erziehungsberechtigten und aufnehmenden Schulen bzw. Ausbildungsbetrieben als zu kompliziert erlebt. Ein weiterer Kritikpunkt an der derzeitigen Form der Leistungsbeurteilung an der NMS ist, dass ein „Sehr gut“ und „Gut“ in der grundlegenden Allgemeinbildung nicht möglich ist und dies einen demotivierenden Effekt insbesondere für leistungsschwächere Schüler/innen darstelle.
Sowohl die fehlenden Differenzierungsmöglichkeiten als auch die 7-teilige Notenskala tragen auch zum teils negativen Image der NMS in der Bevölkerung bei.

Freiwilliges 10. Schuljahr für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben:
Seit einer Gesetzänderung 2013 ist es für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, nicht mehr möglich ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule zu absolvieren. Durch die Gesetzesänderung war beabsichtigt, die Rolle der Polytechnischen Schule im österreichischen Bildungssystem zu stärken. Allerdings konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, stattdessen entstanden mitunter Härtefälle für Jugendliche, die rückblickend eine falsche Schulwahl für das 9. Schuljahr getroffen hatten und vor dem Beginn einer Dualen Ausbildung oder dem Wechsel in eine andere weiterführende (Aus-)Bildung eine Orientierungsphase bzw. gezielte Förderung der Grundkompetenzen benötigt hätten. Da durch die derzeitige Regelung die (Aus-)Bildungsmöglichkeiten von Jugendlichen eingeschränkt werden, ist sie auch vor dem Hintergrund der Ausbildungspflicht bis 18 in Frage zu stellen. Auf Basis der Daten vor 2013 kann österreichweit von rd. 400 Jugendlichen ausgegangen werden, die nach Erfüllung ihrer allgemeinen Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule absolvieren werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu folgenden SDG-Unterzielen:
„4.1. Bis 2030 allen Mädchen und Jungen den Abschluss einer kostenlosen, chancengerechten und hochwertigen Primar- und Sekundarschulbildung ermöglichen, die zu relevanten und effektiven Lernergebnissen führt.“
„4.4. Bis 2030 sicherstellen, dass eine deutlich höhere Anzahl an Jugendlichen und Erwachsenen die für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt.“
„4.6. Bis 2030 den Erwerb ausreichender Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten für alle Jugendlichen und für einen erheblichen Anteil der Erwachsenen sicherstellen.“

Die im Vorhaben gesetzten Maßnahmen decken sich auch mit den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 28. November 2022 „über Wege zum schulischen Erfolg“ (Pathways to school success).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung

Beschreibung des Ziels

Durch den flächendeckenden Einsatz der Ziffernbeurteilung ab dem Jahreszeugnis der 2. Schulstufe wird eine klare Notensystematik sichergestellt. Durch eine schriftliche Erläuterung der Beurteilung ist die Leistungsbeurteilung transparenter, ein etwaiger Förderbedarf klarer ableitbar und die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns und soll gestärkt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

63

%

Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.

Meilenstein 1: Klare und transparente Leistungsbeurteilung und Aufstiegsregelungen in der Volksschule

Ausgangszustand 2018:

Laut Datenerhebung aus dem SJ 2016/17 werden 63 % der ersten Schulstufen mittels alternativer Leistungsbeurteilung bewertet, bei 8 % davon in einer Kombination mit Ziffernbeurteilung. Im Vergleich zur reinen Ziffernbeurteilung ergibt sich eine Ungleichheit im Beurteilungsaufwand, da bei der Ziffernbeurteilung weder eine Dokumentation, noch ein Bewertungsgespräch verlangt wird. Gerade in diesen beiden Säulen liegt jedoch der Mehrwert, der von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, wie auch Schülerinnen und Schülern geschätzt wird. Das obligate Aufsteigen bis einschließlich der 3. Schulstufe, unabhängig von der Beurteilungsform, sorgt auf allen Ebenen für Unsicherheit und Unmut. Als unterstützend hat sich die Möglichkeit der Umstufung während des Schuljahres erwiesen.

Zielzustand 2024:

Die Beurteilung erfolgt nach transparenten, objektivierbaren und vergleichbaren Kriterien. Die alternative Form der Beurteilung wird schulautonom bis zum Ende des ersten Semesters der 2. Schulstufe ermöglicht. Eine zusätzliche Ziffernbeurteilung kann von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Spätestens mit Ende der zweiten Schulstufe setzt die Ziffernbeurteilung ein. Der Ziffernbeurteilung ist ein Bewertungsraster zugrunde zu legen. Das Wiederholen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der 2. Schulstufe ein, wobei ein Aufstieg mit einem "Nicht genügend" möglich ist. Bei mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz. Das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten.

Istzustand 2024:

Die Beurteilung erfolgt nach transparenten, objektivierbaren und vergleichbaren Kriterien. Die alternative Form der Beurteilung wird schulautonom bis zum Ende des ersten Semesters der 2. Schulstufe umgesetzt. Eine zusätzliche Ziffernbeurteilung kann von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Spätestens mit Ende der zweiten Schulstufe setzt die Ziffernbeurteilung ein. Zusätzlich zur Ziffernbeurteilung ist eine schriftliche Erläuterung auszustellen (beispielsweise in Form eines Bewertungsrasters). Das Wiederholen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der 2. Schulstufe ein, wobei ein Aufstieg mit einem "Nicht genügend" möglich ist. Bei mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz. Das Umstufen während des Schuljahres ist möglich.

Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (SchUG) und werden verbindlich flächendeckend umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Klare Notensystematik in der Mittelschule

Ausgangszustand 2018:

Die Beurteilung an der Neuen Mittelschule erfolgt gem. einer sogenannten 7-teiligen Notenskala (Unterscheidung zwischen Bildungszielen der grundlegenden oder vertieften Allgemeinbildung). Dieses System wird von Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen als kompliziert erlebt.

Zielzustand 2024:

Die Beurteilung an der Mittelschule erfolgt gem. einer 5-teiligen Notenskala. Ab der 6. Schulstufe erfolgt die Beurteilung zudem geteilt in zwei Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS). Dieses System ist allgemein verständlich und gibt Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen eine klare und valide Auskunft über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Die Attraktivität der NMS ist erhöht.

Istzustand 2024:

Ab der 6. Schulstufe erfolgt die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen geteilt in zwei Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS) mit einer jeweils 5-teiligen Notenskala. Die Beurteilung gem. dem Leistungsniveau Standard-AHS entspricht jener der AHS-Unterstufe. Dieses System ist allgemein verständlich und gibt Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen eine klare und valide Auskunft über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers.

Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (SchUG, SchOG) und werden verbindlich flächendeckend umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen

Beschreibung des Ziels

Die Schülerinnen und Schüler werden durch geeignete Differenzierungsmaßnahmen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen bestmöglich gefördert. Dabei steht die Sicherstellung von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken im Fokus. Die Wahl der Formen der Organisation des Unterrichts für heterogene Schülerinnen- und Schülerpopulationen erfolgt durch die Schulleitung entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

63

%

Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.

Meilenstein 1: Erweiterung der Differenzierungsmöglichkeiten an Mittelschulen

Ausgangszustand 2018:

Die Differenzierungsmöglichkeiten in den differenzierten Pflichtgegenständen an Neuen Mittelschulen sind begrenzt. Eine dauerhafte Gruppenbildung kann nicht vorgenommen werden.

Zielzustand 2024:

Entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort erfolgt schulautonom die Entscheidung, welche Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch eine dauerhafte Gruppenbildung entsprechend dem Leistungsniveau ist möglich. Dadurch wird die Unterrichtsarbeit in stark heterogenen Klassen verbessert und die Attraktivität der NMS erhöht.

Istzustand 2024:

Entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort erfolgt schulautonom die Entscheidung, welche Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch eine dauerhafte Gruppenbildung entsprechend dem Leistungsniveau ist möglich. Die Umsetzung erfolgt auf Basis pädagogischer Überlegungen in koordiniertem Zusammenwirken zwischen den unterrichtenden Lehrpersonen und der Schulleitung.

Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (§ 31a SchUG).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule

Beschreibung des Ziels

Die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen, die die Schüler/innen sowohl auf das Berufsleben, als auch für den Übertritt in mittlere oder höhere Schulen vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert, wodurch Schwierigkeiten beim Übertritt in andere Schularten reduziert sind. Die Anmeldezahlen an den Mittelschulen steigen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe, die eine Mittelschule besuchen [%]

Istwert

60,45

%

Zielzustand

60,00

%

Datenquelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2022/23 (aktuellste verfügbare Zahlen für das Schuljahr 2022/23); In absoluten Zahlen: 53.266

Ziel 4: Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten

Beschreibung des Ziels

Das fundierte Konzept der Neuen Mittelschule und wesentliche Eckpfeiler der NMS-Entwicklung bleiben bestehen und werden auch weiterhin von allen Mittelschulen in hoher Qualität umgesetzt. Aktuelle Änderungen haben keine bremsende Wirkung auf bereits erfolgreich laufende Schulentwicklungsprozesse. Die Zahl der Schulen, die Personalentwicklungsmaßnahmen zur Optimierung der Lehr-und Lernkultur in den Bereichen Umgang mit Differenz und Diversität, kriteriale Leistungsbeurteilung, Kompetenzorientierung in den Schulentwicklungsplänen abbilden, steigt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

63

%

Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.

Meilenstein 1: Erweiterte schulautonome Gestaltungsspielräume werden genutzt

Ausgangszustand 2018:

Neue Mittelschulen setzen das NMS-Konzept an ihrem Standort um und setzen sich intensiv mit den verschiedenen Aspekten der neuen Lehr- und Lernkultur auseinander.

Zielzustand 2024:

Mittelschulen gehen den Weg der Schulentwicklung selbstbewusst weiter und nützen die schulautonomen Handlungsräume um für ihre Schüler/innen einen lernwirksamen Unterricht zu gestalten.

Istzustand 2024:

Mittelschulen gehen den Weg der Schulentwicklung selbstbewusst weiter und nützen die schulautonomen Handlungsräume um für ihre Schüler/innen einen lernwirksamen Unterricht zu gestalten.

Datenquelle:
Regelmäßige Reflexionsgespräche zwischen BMBWF und Bildungsdirektionen zur Umsetzungsbegleitung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem

Beschreibung des Ziels

Schülerinnen und Schüler, die rückblickend eine falsche Schulwahl für das 9. Schuljahr getroffen haben, können sich in einem freiwilligen 10. Schuljahr neu orientieren und gegebenenfalls jene Kompetenzen, die für den Start einer Dualen Ausbildung notwendig sind, erwerben.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

AHS/BHS-Schulabbruch [%]

Istwert

4,30

%

Zielzustand

4,00

%

Datenquelle: Statistik Austria: Schulbesuch 2022/23 der Schüler:innen, die im Schuljahr 2021/22 die Eintrittsstufen maturaführender Schulen besucht haben


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


(Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Schuleingangsphase zu unterstützen besteht bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe die Möglichkeit an Stelle der Ziffernbeurteilung eine alternative Form der Leistungsbeurteilung zu wählen. Erziehungsberechtigte können allerdings zusätzlich zu dieser alternativen Form der Beurteilung auch eine Beurteilung mit Ziffernnoten verlangen.
Erfolgt eine Beurteilung nach Ziffernnoten, ist dieser an Volksschulen verpflichtend eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen. Dies gilt auch für die alternative Leistungsbeurteilung. An der Mittelschule kann das Klassen- bzw. Schulforum beschließen, dass eine solche Erläuterung hinzuzufügen ist. Damit wird die Beurteilung für alle Beteiligten transparenter. Einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz in der Beurteilung und im Dialog mit den Erziehungsberechtigten leistet auch das Bewertungsgespräch, welches unabhängig von der gewählten Beurteilungsform vorgesehen wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 2. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Beurteilungen wird bereits ab der zweiten Schulstufe ermöglicht, wobei ein „Nicht genügend“ zum Aufstieg berechtigt. Ab zwei oder mehreren „Nicht genügend“ entscheidet die Schulkonferenz.. Dadurch sollen Defizite im grundlegenden Wissen und in den grundlegenden Kompetenzen von Kindern ehestmöglich behoben werden, um den weiteren Bildungsweg nicht zu gefährden. Durch die zeitgerechte gezielte Förderung sollen die Lernergebnisse von Kindern und Jugendlichen langfristig gesteigert werden.
Bei einem temporären Leistungsabfall aufgrund unterschiedlicher Belastungen einer Schülerin/eines Schülers, wird eine Umstufung während des Schuljahres in die nächst niedrigere Schulstufe durchgehend ab der ersten Schulstufe ermöglicht. Dies gilt auch für das Aufstufen in die nächst höhere Schulstufe wenn sich herausstellt, dass dies für eine Schülerin/einen Schüler aufgrund besonderer Begabungen sinnvoll erscheint.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ab der 6. Schulstufe werden die bisherigen Formen der Leistungsdifferenzierung durch zwei klar definierte Anforderungsniveaus/Leistungsniveaus ersetzt.
Ab der 6. Schulstufe wird an der Mittelschule in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste Lebende Fremdsprache zwischen den Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ unterschieden. Das Leistungsniveau „Standard AHS“ entspricht dabei jenem der AHS Unterstufe. Durch diese Bezeichnung soll deutlich werden, dass leistungsstarke Schüler/innen an der Mittelschule genauso gefördert und gefordert werden wie an einer AHS.
In der PTS und an der Berufsschule treten die zwei klar definierten Leistungsniveaus an die Stelle der bisherigen Leistungsgruppen.
Durch die Darstellung des Leistungsniveaus wird die Leistungsbeurteilung transparenter und nachvollziehbarer.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit werden die pädagogischen Fördermaßnahmen, die zur Differenzierung eingesetzt werden können, taxativ in § 31a Schulunterrichtsgesetz aufgelistet. In diesem Sinn kann Differenzierung derzeit durch Individualisierung des Unterrichts, differenzierten Unterricht in der Klasse, Begabungs- und Begabtenförderung, Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität, Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen, Förderung in temporär gebildeten Schüler/innengruppen und Unterricht im Lehrpersonenteam (Teamteaching) erfolgen. Zusätzlich wird nun auch die Möglichkeit eröffnet ab der 6. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches dauerhafte Gruppen zu bilden. Die Entscheidung darüber erfolge entsprechend des jeweiligen Bedarfs autonom am Schulstandort.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schülerinnen und Schüler, die im neunten Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht eine allgemein bildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besucht, die entsprechende Schulstufe aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen mit Zustimmung des Schulerhalters sowie mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Polytechnische Schule besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dadurch können diese Schüler/innen gezielt auf den Start einer dualen Ausbildung vorbereitet und bestmöglich entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem steigt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Weitere Inhalte

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Umbenennung der Neuen Mittelschule in Mittelschule
– Adaptierung diverser gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere in Hinblick auf Aufnahmsvoraussetzungen, um die Einführung von zwei Leistungsniveaus zu berücksichtigen
– Ausdehnung von KEL- bzw. SEL-Gesprächen (Kind-Eltern/Erziehungsberichtigte-Lehrperson-Gespräche bzw. Schüler/in-Erziehungsberechtigte-Lehrperson-Gespräche) auf Volks- und Sonderschulen bzw. Polytechnische Schulen
– Ausdehnung des verpflichtenden Förderunterrichts auf Volksschulen und Polytechnische Schulen
– Abschaffung der Gesamtnote an Volksschulen
– Abschaffung des Klassenkonferenzbeschlusses hinsichtlich der Aufstiegsberechtigungen an Mittelschulen
– Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) in der 8. Schulstufe der Mittelschule bereits mit der Schulnachricht
– Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) an a.o. Schüler/innen
– Gleiche Aufstiegsberechtigungen von der Volksschule in die Volksschuloberstufe wie an die Mittelschule

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

6.334

Tsd. Euro

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12.667

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Personalaufwand

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-6.334

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-12.667

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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-3.073

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-3.198

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Sonstige Aufwendungen

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Transferaufwand

Ist

1.631

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3.261

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-3.261

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Relevant für die Ermittlung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen ist die Zahl der tatsächlich von den Maßnahmen des Pädagogikpakets betroffenen Schülerinnen und Schüler. Sie entfalten durch die freiwillige Weiderholung der 10. Schulstufe an den Polytechnischen Schulen erhöhende finanzielle Auswirkungen (Transferaufwand) und durch die wegfallenden Ausgaben im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Personalaufwand) auf Grund der dort reduzierten Zahl an Schülerinnen und Schüler. Grundlage für die damalige Berechnung (Basis Schulstatistik 2012/13) waren 422 betroffene Schülerinnen und Schüler. Im Zuge der Evaluierung (Basis Statistik Austria 2022/23) wurden 211 betroffene Schülerinnen und Schüler ermittelt. Dadurch reduziert sich der IST Wert sowohl beim Transferaufwand, als auch beim Personalaufwand des Bundes. Beim Transferaufwand des Bundes handelt es sich um den Ersatz der Besoldungskosten der Landeslehrpersonen (Grundlage: Art. IV BVG 1962), beim Personalaufwand um die Ausgaben für Bundeslehrpersonen. Für die Länder entstehen deshalb keine finanziellen Auswirkungen, da den Bund eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zum gänzlichen Ersatz der Besoldungskosten trifft. Die Maßnahmen bewirken keine finanziellen Auswirkungen im Bereich der Sachausgaben der Länder und Gemeinden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Auswirkungen auf die Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive durch Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels:
Durch die gegenständlichen Maßnahmen wurde die Leistungsbeurteilung transparenter und lernförderlicher gestaltet. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte erhalten eine differenzierte Rückmeldung zum Leistungsstand und den Lernfortschritten. Darauf aufbauend und in Verbindung mit begleitenden Maßnahmen (neue, kompetenzorientierte Lehrpläne, Weiterentwicklung der BIST-Ü zur iKMPLUS, Schuleingangsscreening etc.) können sie u.a. durch verstärkte Individualisierung, Differenzierung und Kompetenzorientierung, gezielter entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand gefördert werden. Die Maßnahmen wirken schulischem Misserfolg entgegen und leisten einen Beitrag dazu, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler wesentliche grundlegende Kompetenzen erwerben.
Darüber haben Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht in einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, nunmehr die Möglichkeit ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule zu absolvieren.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben umfasste unterschiedliche Maßnahmen, um der Leistungsheterogenität der Schülerinnen und Schüler besser gerecht zu werden und die Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Bildungserfolg aller Kinder und Jugendlichen zu optimieren. Zu den wesentlichen Voraussetzungen dafür gehören unter anderem eine klare und transparente Dokumentation und Kommunikation des Leistungsstandes und der Lernfortschritte, darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts, zielgerichtete Fördermaßnahmen sowie die Sicherstellung der Durchlässigkeit des Bildungssystems.
In der Volksschule wurden dazu unter anderem die obligate Ziffernbeurteilung und das Wiederholen von Schulstufen auf die 2. Schulstufe vorverlegt. Gleichzeitig wurden wesentliche Vorzüge der alternativen Leistungsbeurteilung (verpflichtende Gespräche mit den Kindern und Erziehungsberechtigten zum Leistungsstand sowie dessen schriftliche Erläuterung) auch bei der Ziffernbeurteilung verpflichtend eingeführt sowie die Möglichkeit eines verpflichtenden Förderunterrichts geschaffen.
In der Mittelschule wurden die schulautonomen Möglichkeiten zur Differenzierung des Unterrichts erweitert, um der Leistungsheterogenität der Schülerinnen und Schüler besser gerecht zu werden. Gleichzeitig wurde mit der Einführung einer neuen Notensystematik entlang der beiden Leistungsniveaus Standard und Standard AHS in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen die Nachvollziehbarkeit des tatsächlichen Leistungsstandes erhöht sowie der Anspruch der Mittelschule als Leistungsschule analog zur AHS-Unterstufe verdeutlicht.
Mit der Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an einer Polytechnischen Schule für Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht an einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, wurde die seit 2013 bestehende Einschränkung der (Aus-)Bildungsmöglichkeiten von Jugendlichen aufgehoben, was nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ausbildungspflicht bis 18 angezeigt war.

Wesentlich ist dabei zu betonen, dass die gesetzten Maßnahmen als Teil einer Gesamtstrategie gesehen werden müssen, zu der ein Bündel weiterer Maßnahmen und Instrumente gehört, die das Erreichen der genannten Ziele wesentlich unterstützen. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Entwicklung neuer, kompetenzorientierter Lehrpläne und dazugehöriger Kompetenzraster, die Bereitstellung eines standardisierten förderdiagnostischen Instruments, das im Zuge der Schulreifefeststellung eingesetzt werden kann, die Stärkung der Bildungs- und Berufsorientierung sowie die Weiterentwicklung der Bildungsstandards-Überprüfungen zur iKMPLUS, die einen standardisierten externen Blick auf die Leistungen und die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Nähere Informationen zur Gesamtstrategie siehe: https://www.paedagogikpaket.at/. Auch die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements für Schulen ist ein wesentliches Element zur Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung im Sinne der oben genannten Ziele des Vorhabens.

Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind aus heutiger Sicht überwiegend eingetreten. Einschränkend muss Folgendes festgehalten werden:
Zur angestrebten Erhöhung des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler: Diese kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da gepoolte, bundesweite Ergebnisse der neuen nationalen Kompetenzmessungen erst 2026 vorliegen werden. In die Beurteilung dieser Ergebnisse werden aber jedenfalls auch weitere Umweltfaktoren (z.B. Auswirkungen der Corona-Pandemie, angespannte Lehrpersonalsituation, erheblicher Zuzug nicht deutschsprachiger Kinder) einfließen müssen.
Zur Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule: Wenngleich die Zahl und der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf der 5. Schulstufe eine Mittelschule besuchen leicht gestiegen sind, besteht insbesondere für Mittelschulen im urbanen Bereich – trotz der erweiterten Differenzierungsmöglichkeiten – nach wie vor die Herausforderung, der hohen Leistungsheterogenität der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Hier scheinen künftig weitere Maßnahmen notwendig, um dem Leistungsanspruch der Schulart noch besser gerecht werden zu können und somit auch die Außenwirkung zu verbessern.
Zur Möglichkeit der Absolvierung eines freiwilligen 10. Schuljahres an einer PTS: Im Schuljahr 2022/23 haben 349 Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, was in etwa den Erfahrungswerten aus der Zeit vor 2013 entspricht. Somit wurde für diese Gruppe die Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessert und die Möglichkeit einer Neuorientierung geschaffen. Dennoch blieb der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach der 9. Schulstufe einer maturaführenden Schule ohne weitere schulische Ausbildung blieben, nahezu unverändert.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotentiale zeigten sich in folgenden Bereichen:
Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler: Auch wenn keine aktuellen, gepoolten Ergebnisse nationaler Kompetenzmessungen vorliegen, lassen die Ergebnisse internationaler Kompetenzerhebungen (PISA, TIMMS, PIRLS) Rückschlüsse auf Verbesserungspotentiale zu. Während das durchschnittliche Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler in Österreich in den einzelnen Teilbereichen unverändert über dem bzw. im OECD- bzw. EU-Schnitt liegt, haben die Faktoren Migrationshintergrund, soziale Herkunft und Geschlecht einen – auch im internationalen Vergleich – großen Einfluss auf die Ergebnisse.
Leistungsbeurteilung: Wenngleich mit den gegenständlichen Maßnahmen wesentliche Schritte in Richtung einer transparenten, kriteriengeleiteten und fairen Leistungsbeurteilung gesetzt wurden, erscheint ergänzend eine Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilungsverordnung sinnvoll. Verbesserungspotential besteht hier insbesondere in Bezug auf die stärkere Berücksichtigung der Kompetenzorientierung des Unterrichts bei der Leistungsfeststellung und -beurteilung, die Verankerung ausgleichender Maßnahmen (für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache sowie für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufgrund von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen) sowie die Abbildung der unterschiedlichen Leistungsniveaus in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen