Vorhaben
BÜNDELUNG: Novelle SchUG, HG 2005, BilDokG 2020, IQS-G, AEGG, Prüfungstaxengesetz mit BiStV
BÜNDELUNG: Novelle Schulunterrichtsgesetz, Hochschulgesetz 2005, Bildungsdokumentationsgesetz 2020, IQS-Gesetz, Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und Prüfungstaxengesetz mit BildungsstandardsVO
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.290
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Weiterentwicklung der Kompetenzorientierung im Bereich Förderung und Unterricht auf Basis standardisierter Leistungsinformationen
Beschreibung des Ziels
Die kompetenzorientierte Förderplanung und Unterrichtsentwicklung wird durch die Bereitstellung weiterer pädagogischer Instrumente und standardisierter Informationen zum Kompetenzerwerb gezielt unterstützt. Mit den weiteren Modulen der iKMPLUS entsteht ein noch umfassenderes Bild zu Lernprozessen und Lernständen. Langfristig soll die Anzahl jener Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards bis zum Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe erreichen oder übertreffen unter besonderer Bedachtnahme auf den Gleichstellungsaspekt erhöht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe
Ausgangszustand 2022:
Zum Zeitpunkt der WFA sind flächendeckende Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I –Englisch definiert.
Zielzustand 2025:
Umfassende Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung sind implementiert. Förderung kann auf einem breiteren Bild des Lernstands aufbauen. Die Anzahl der Schüler/innen, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen wird reduziert. Schüler/innen werden im Erreichen ihrer Bildungsziele nachhaltig unterstützt.
Istzustand 2025:
Die flächendeckende Kompetenzerhebung ist die individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) Mit dem Schuljahr 2024/25 sind alle geplanten verpflichtenden und ergänzenden Module der iKMPLUS für die 3., 4., 7. und 8. Schulstufe implementiert. Mit den jährlich flächendeckend durchzuführenden Basismodulen, den dreijährlich durchzuführenden Zyklusmodulen und den ergänzenden Modulen, die jährlich freiwillig durchgeführt werden können, stehen umfassende Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung zur Verfügung. Das vielfältige Angebot sowohl fachlicher als auch überfachlicher Module unterstützt bei der Gewinnung eines bereiteren Bildes des Lernstands der Schülerinnen und Schüler. Fördermaßnahmen können gezielt und individuell abgeleitet und somit die Schülerinnen und Schüler im Erreichen ihrer Bildungsziele nachhaltig unterstützt werden. Mit den erstmals vorliegenden dreijährlichen iKMPLUS-Ergebnissen (2023–2025) wird es ab März 2026 (Primarstufe) bzw. September 2026 (Sekundarstufe I) möglich sein, die Resultate mit denen der Bildungsstandardsüberprüfungen (2012–2019) zu vergleichen. Daraus lassen sich erste Tendenzen hinsichtlich einer möglichen Reduktion der Zahl der Schülerinnen und Schüler erkennen, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen. Für eine fundierte Gesamteinschätzung ist jedoch zumindest ein weiterer Erhebungszyklus (2026–2028) notwendig.
Datenquelle:
iKM PLUS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Erweiterung der Informationsgrundlagen für eine datengestützte Schul- und Qualitätsentwicklung sowie für die Bildungssteuerung
Beschreibung des Ziels
Durch die Erweiterung des flächendeckenden periodischen Angebots werden Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung und Bildungssteuerung mit umfassenderen Informationen hinsichtlich weiterer Kompetenzbereiche bedient. So können die an den Schulen erbrachten Leistungen umfassender beobachtet werden und den Schulleitungen sowie der Schulaufsicht wichtige Hinweise für die langfristige Schul- und Qualitätsentwicklung geben. Eine dreijährlich bereitgestellte, umfassende Informations- und Datenbasis über die Leistungen am Standort dient unmittelbar als weitere Grundlage für Schulentwicklungsmaßnahmen. Schulleitungen und Schulaufsicht beobachten Entwicklungen am Standort bzw. in der Bildungsregion auf Basis aussagekräftiger – jährlicher sowie dreijährlicher, aggregierter – Informationen aus den verpflichtenden Kompetenzerhebungen und leiten Qualitätsentwicklungsmaßnahmen daraus ab. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewinnt aus den Daten wichtige Informationen für evidenzbasierte Steuerungsmaßnahmen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Dreijährliche Berichte zu Kompetenzerhebungen auf der 4. und 8. Schulstufe
Ausgangszustand 2022:
Zum Zeitpunkt der WFA werden die Informationen für die dreijährlichen Berichte ausgehend von den flächendeckenden Kompetenzerhebungen auf der 4. und 8. Schulstufe in ausgewählten Kompetenzbereichen der Gegenstände Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I – Englisch gewonnen.
Zielzustand 2025:
Die Berichte für die einzelnen Systemebenen bauen auf eine breite Datengrundlage auf und berücksichtigen ein breiteres Verständnis des Kompetenzerwerbs / -spektrums. Es werden produktive und rezeptive Fertigkeiten systemisch in den Blick genommen und dienen einer nachhaltigen Schul- und Qualitätsentwicklung. Kompetenzbereiche werden breiter abgedeckt und geben Aufschluss über systemische Trends und erforderliche Steuerungsmaßnahmen. Schulen werden in ihrer Entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen unterstützt.
Istzustand 2025:
Mit Ende des Jahres 2025 wurden drei Jahre iKMPLUS auf der 4. und 8. Schulstufe flächendeckend durchgeführt. Damit stehen ab März 2026 für die Primarstufe und ab September 2026 für die Sekundarstufe I Ergebnisrückmeldungen bzw. Berichte über drei Erhebungsjahre zur Verfügung. Diese Ergebnisse sind aggregiert und dienen den Schulleitungen zur Schulentwicklung, den Bildungsdirektionen zur Unterstützung der Schulen und zur Entwicklung der Bildungsregionen sowie der Bildungspolitik und der interessierten Öffentlichkeit dem Systemmonitoring sowie der evidenzbasierten Steuerung und Qualitätsentwicklung.
Datenquelle:
iKM PLUS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Abgeltung der Erhöhten Belastung der Prüfer bei Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG
Beschreibung des Ziels
Die durch die gesetzliche Festlegung der Frist für die Ablegung der Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG entstandene und entstehende Belastung der Prüferinnen und Prüfer soll abgegolten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abgeltung für die Abnahme von Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG
Ausgangszustand 2022:
Die zeitintensive Tätigkeit der Annahme von Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG findet keine Berücksichtigung in der Abgeltung.
Zielzustand 2025:
Jeder Prüferin und jeder Prüfer erhält eine Abgeltung für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen über den Lehrinhalt eines Schuljahres für mehrere Prüflinge in kurzer Zeit.
Istzustand 2025:
rechtliche Regelungen bestehen und werden umgesetzt
Datenquelle:
Rechtsinformationssystem
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erweiterung der Kompetenzerhebungen und der daraus verfügbaren Informationen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das System der Kompetenzerhebungen wird ausgebaut und diversifiziert. Weitere Module und Angebote werden geschaffen, welche verbindlich umgesetzt werden bzw. welche bedarfsorientiert im Ermessen der Schulen zur Anwendung kommen.
So werden ergänzende Angebote für Schulen und Lehrpersonen geschaffen, die ihren Daten- und Informationsbedarfen entgegenkommen und die gezielt dabei unterstützen, Schülerinnen und Schüler zielgerichtet zu fördern und Unterricht entsprechend zu evaluieren und zu planen. Durch das optionale Instrument der Einschätzung im überfachlichen Bereich können weitere Stärken und Förderbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler erkannt und adressiert werden. Gleichzeitig wird durch die Umsetzung weiterer verpflichtender Kompetenzerhebungen die Datengrundlage für die Systemebenen ausgebaut.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die erwarteten Wirkungen sind eingetreten.
Betr. Sachaufwand: Die durchschnittlichen IST-Kosten betrugen 2023-25 rd. 570.000 EUR. Grund für diese deutlich höheren Kosten ist die enorme Anzahl an QE-Bewerbungen (wurde massiv unterschätzt) und die damit viel höhere Anzahl an ZKQ-Abwicklungen – in der Planung wurden nur 300 Personen pro Jahr (300 x 4 Jahre = 1.200 Personen) angenommen, mit Stand 01/26 wurden bereits 12.771 Bewerbungen von der ZKQ abgewickelt. Damit ist die Zahl der tatsächlichen Bewerbungen (bereits Anfang 2026) etwa 10x so hoch wie damals angenommen. Die Kosten sind etwa 2,5x so hoch angestiegen (trotz 10x so vielen Bewerbungen/Abwicklungen).
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Die erwarteten Wirkungen sind eingetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.