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Vorhaben

BÜNDELUNG: Novelle SchUG, HG 2005, BilDokG 2020, IQS-G, AEGG, Prüfungstaxengesetz mit BiStV

BÜNDELUNG: Novelle Schulunterrichtsgesetz, Hochschulgesetz 2005, Bildungsdokumentationsgesetz 2020, IQS-Gesetz, Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und Prüfungstaxengesetz mit BildungsstandardsVO

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.290

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

§ 5 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017) legt fest, dass zur Sicherstellung der qualitätsvollen Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, sowie eines wirkungsorientierten, effizienten und transparenten Mitteleinsatzes ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen (einschließlich Schulcluster und ganztägige Schulformen) umfassendes Bildungscontrolling (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) einzurichten ist, das an den im jeweiligen Bundesfinanzgesetz vorgesehenen einschlägigen Wirkungszielen und Maßnahmen ausgerichtet ist. Dazu gehört gemäß § 5 Abs. 2 Z 6 BD-EG insbesondere auch die periodische, standardisierte Überprüfung von Lernergebnissen der Schülerinnen und Schüler (z. B. Bildungsstandard-Überprüfung, standardisierte Reife- und Diplomprüfung).

§ 17 Abs. 1a SchUG idgF legt fest, dass die per Verordnung festzulegenden Bildungsstandards insbesondere im Rahmen von nationalen Leistungsmessungen zu überprüfen sind, deren Ergebnisse das Ausmaß des Erreichens grundlegender, nachhaltig erworbener Kompetenzen aufzeigen. Die Lehrkraft hat demgemäß bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit die Kompetenzen und die darauf bezogenen Bildungsstandards zu berücksichtigen sowie die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in diesen Bereichen zu beobachten, zu fördern und bestmöglich zu sichern.

Zu diesen beiden in § 5 BD-EG und § 17 Abs. 1a SchUG definierten Zwecken sollen neben den für die 3., 4., 7., und 8. Schulstufe bereits verankerten Kompetenzerhebungen ab 2023 weitere Erhebungen durchgeführt und weitere Angebote geschaffen werden. Der Hauptfokus liegt dabei einerseits darauf, den Lehrpersonen weitere unterstützende Instrumente für ihre Unterrichts- und Förderarbeit zu bieten und ihre pädagogische Arbeit so noch besser zu unterstützen; andererseits auf der Bereitstellung weiterer Evidenzen für ein effizientes Bildungsmonitoring und evidenzbasiertes schulisches Qualitätsmanagement. So soll ein möglichst umfassendes Bild über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler gewonnen werden und soll pädagogische Förderung gezielt und evidenzbasiert geplant werden.
BÜNDELUNG:
Infolge der Verankerung weiterer Angebote und Module der Kompetenzerhebungen im SchUG, im BilDokG 2020 und im IQS-Gesetz sind gemäß der Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 1a Z 4 SchUG die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen sowie die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 entsprechend anzupassen (siehe dazu die Ziele 1 und 2 sowie die Maßnahme 1).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Vorhaben zu Ziel 1 und 2 tragen zur Erreichung mittel- und langfristiger Ziele des Ressorts (Wirkungsziele) und der Bundesregierung (Regierungsprogramm) sowie zur Erreichung von SDG-Unterzielen bei.
Im Regierungsprogramm 2025-2029 wird unter „Innovation in Schule und Unterricht“ betont, dass die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit des Schulsystems für alle Beteiligten gestärkt und sichergestellt werden soll, dass alle Schülerinnen und Schüler die Grundkompetenzen erwerben. Dazu ist eine Förderpflicht auf Basis der iKMPLUS-Ergebnisse in den Schulstufen 3, 4, 7 und 8 vorgesehen. Zudem wird ein Programm zur Schulentwicklung etabliert, das auf den iKMPLUS-Ergebnissen und den Daten zur sozialen Zusammensetzung der Schülerpopulation basiert. Damit wird ein evidenz- und datenbasierter Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess ins Leben gerufen.
Die iKM PLUS unterstützt die Erreichung zentraler Wirkungsziele des Ressorts: Sie trägt zur Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler (Wirkungsziel 1), zur Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (Wirkungsziel 2) sowie zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Schulorganisation und Bildungsverwaltung (Wirkungsziel 3) bei. Darüber hinaus leistet die iKMPLUS einen Beitrag zur Erreichung von SDG-4-Unterzielen durch die Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt (Ziel 4.1), die Erhöhung der Zahl von Jugendlichen und Erwachsenen, die über eine entsprechende Qualifikationen für eine Beschäftigung verfügen (Ziel 4.4), die Beseitigung geschlechtsspezifischer Bildungsdisparitäten und die Gewährleistung vom gleichberechtigtem Zugang der Schwachen in der Gesellschaft (Ziel 4.5) sowie die Sicherstellung des Erwerbs von grundlegenden Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen (Ziel 4.6).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Weiterentwicklung der Kompetenzorientierung im Bereich Förderung und Unterricht auf Basis standardisierter Leistungsinformationen

Beschreibung des Ziels

Die kompetenzorientierte Förderplanung und Unterrichtsentwicklung wird durch die Bereitstellung weiterer pädagogischer Instrumente und standardisierter Informationen zum Kompetenzerwerb gezielt unterstützt. Mit den weiteren Modulen der iKMPLUS entsteht ein noch umfassenderes Bild zu Lernprozessen und Lernständen. Langfristig soll die Anzahl jener Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards bis zum Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe erreichen oder übertreffen unter besonderer Bedachtnahme auf den Gleichstellungsaspekt erhöht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe

Ausgangszustand 2022:

Zum Zeitpunkt der WFA sind flächendeckende Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I –Englisch definiert.

Zielzustand 2025:

Umfassende Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung sind implementiert. Förderung kann auf einem breiteren Bild des Lernstands aufbauen. Die Anzahl der Schüler/innen, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen wird reduziert. Schüler/innen werden im Erreichen ihrer Bildungsziele nachhaltig unterstützt.

Istzustand 2025:

Die flächendeckende Kompetenzerhebung ist die individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) Mit dem Schuljahr 2024/25 sind alle geplanten verpflichtenden und ergänzenden Module der iKMPLUS für die 3., 4., 7. und 8. Schulstufe implementiert. Mit den jährlich flächendeckend durchzuführenden Basismodulen, den dreijährlich durchzuführenden Zyklusmodulen und den ergänzenden Modulen, die jährlich freiwillig durchgeführt werden können, stehen umfassende Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung zur Verfügung. Das vielfältige Angebot sowohl fachlicher als auch überfachlicher Module unterstützt bei der Gewinnung eines bereiteren Bildes des Lernstands der Schülerinnen und Schüler. Fördermaßnahmen können gezielt und individuell abgeleitet und somit die Schülerinnen und Schüler im Erreichen ihrer Bildungsziele nachhaltig unterstützt werden. Mit den erstmals vorliegenden dreijährlichen iKMPLUS-Ergebnissen (2023–2025) wird es ab März 2026 (Primarstufe) bzw. September 2026 (Sekundarstufe I) möglich sein, die Resultate mit denen der Bildungsstandardsüberprüfungen (2012–2019) zu vergleichen. Daraus lassen sich erste Tendenzen hinsichtlich einer möglichen Reduktion der Zahl der Schülerinnen und Schüler erkennen, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen. Für eine fundierte Gesamteinschätzung ist jedoch zumindest ein weiterer Erhebungszyklus (2026–2028) notwendig.

Datenquelle:
iKM PLUS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Erweiterung der Informationsgrundlagen für eine datengestützte Schul- und Qualitätsentwicklung sowie für die Bildungssteuerung

Beschreibung des Ziels

Durch die Erweiterung des flächendeckenden periodischen Angebots werden Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung und Bildungssteuerung mit umfassenderen Informationen hinsichtlich weiterer Kompetenzbereiche bedient. So können die an den Schulen erbrachten Leistungen umfassender beobachtet werden und den Schulleitungen sowie der Schulaufsicht wichtige Hinweise für die langfristige Schul- und Qualitätsentwicklung geben. Eine dreijährlich bereitgestellte, umfassende Informations- und Datenbasis über die Leistungen am Standort dient unmittelbar als weitere Grundlage für Schulentwicklungsmaßnahmen. Schulleitungen und Schulaufsicht beobachten Entwicklungen am Standort bzw. in der Bildungsregion auf Basis aussagekräftiger – jährlicher sowie dreijährlicher, aggregierter – Informationen aus den verpflichtenden Kompetenzerhebungen und leiten Qualitätsentwicklungsmaßnahmen daraus ab. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewinnt aus den Daten wichtige Informationen für evidenzbasierte Steuerungsmaßnahmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Dreijährliche Berichte zu Kompetenzerhebungen auf der 4. und 8. Schulstufe

Ausgangszustand 2022:

Zum Zeitpunkt der WFA werden die Informationen für die dreijährlichen Berichte ausgehend von den flächendeckenden Kompetenzerhebungen auf der 4. und 8. Schulstufe in ausgewählten Kompetenzbereichen der Gegenstände Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I – Englisch gewonnen.

Zielzustand 2025:

Die Berichte für die einzelnen Systemebenen bauen auf eine breite Datengrundlage auf und berücksichtigen ein breiteres Verständnis des Kompetenzerwerbs / -spektrums. Es werden produktive und rezeptive Fertigkeiten systemisch in den Blick genommen und dienen einer nachhaltigen Schul- und Qualitätsentwicklung. Kompetenzbereiche werden breiter abgedeckt und geben Aufschluss über systemische Trends und erforderliche Steuerungsmaßnahmen. Schulen werden in ihrer Entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen unterstützt.

Istzustand 2025:

Mit Ende des Jahres 2025 wurden drei Jahre iKMPLUS auf der 4. und 8. Schulstufe flächendeckend durchgeführt. Damit stehen ab März 2026 für die Primarstufe und ab September 2026 für die Sekundarstufe I Ergebnisrückmeldungen bzw. Berichte über drei Erhebungsjahre zur Verfügung. Diese Ergebnisse sind aggregiert und dienen den Schulleitungen zur Schulentwicklung, den Bildungsdirektionen zur Unterstützung der Schulen und zur Entwicklung der Bildungsregionen sowie der Bildungspolitik und der interessierten Öffentlichkeit dem Systemmonitoring sowie der evidenzbasierten Steuerung und Qualitätsentwicklung.

Datenquelle:
iKM PLUS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Abgeltung der Erhöhten Belastung der Prüfer bei Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG

Beschreibung des Ziels

Die durch die gesetzliche Festlegung der Frist für die Ablegung der Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG entstandene und entstehende Belastung der Prüferinnen und Prüfer soll abgegolten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abgeltung für die Abnahme von Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG

Ausgangszustand 2022:

Die zeitintensive Tätigkeit der Annahme von Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG findet keine Berücksichtigung in der Abgeltung.

Zielzustand 2025:

Jeder Prüferin und jeder Prüfer erhält eine Abgeltung für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen über den Lehrinhalt eines Schuljahres für mehrere Prüflinge in kurzer Zeit.

Istzustand 2025:

rechtliche Regelungen bestehen und werden umgesetzt

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erweiterung der Kompetenzerhebungen und der daraus verfügbaren Informationen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das System der Kompetenzerhebungen wird ausgebaut und diversifiziert. Weitere Module und Angebote werden geschaffen, welche verbindlich umgesetzt werden bzw. welche bedarfsorientiert im Ermessen der Schulen zur Anwendung kommen.

So werden ergänzende Angebote für Schulen und Lehrpersonen geschaffen, die ihren Daten- und Informationsbedarfen entgegenkommen und die gezielt dabei unterstützen, Schülerinnen und Schüler zielgerichtet zu fördern und Unterricht entsprechend zu evaluieren und zu planen. Durch das optionale Instrument der Einschätzung im überfachlichen Bereich können weitere Stärken und Förderbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler erkannt und adressiert werden. Gleichzeitig wird durch die Umsetzung weiterer verpflichtender Kompetenzerhebungen die Datengrundlage für die Systemebenen ausgebaut.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2023 - 2025
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.290

Tsd. Euro

Plan

-1.576

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

166

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.701

Tsd. Euro

Plan

812

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

423

Tsd. Euro

Plan

564

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.290

Tsd. Euro

Plan

1.576

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-40

Tsd. Euro

Plan

-40

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-769

Tsd. Euro

Plan

-384

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

588

Tsd. Euro

Plan

203

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

141

Tsd. Euro

Plan

141

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

769

Tsd. Euro

Plan

384

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-784

Tsd. Euro

Plan

-384

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

42

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

601

Tsd. Euro

Plan

203

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

141

Tsd. Euro

Plan

141

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

784

Tsd. Euro

Plan

384

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die erwarteten Wirkungen sind eingetreten.
Betr. Sachaufwand: Die durchschnittlichen IST-Kosten betrugen 2023-25 rd. 570.000 EUR. Grund für diese deutlich höheren Kosten ist die enorme Anzahl an QE-Bewerbungen (wurde massiv unterschätzt) und die damit viel höhere Anzahl an ZKQ-Abwicklungen – in der Planung wurden nur 300 Personen pro Jahr (300 x 4 Jahre = 1.200 Personen) angenommen, mit Stand 01/26 wurden bereits 12.771 Bewerbungen von der ZKQ abgewickelt. Damit ist die Zahl der tatsächlichen Bewerbungen (bereits Anfang 2026) etwa 10x so hoch wie damals angenommen. Die Kosten sind etwa 2,5x so hoch angestiegen (trotz 10x so vielen Bewerbungen/Abwicklungen).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Die erwarteten Wirkungen sind eingetreten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Bildungsreform 2017 wurden zentrale Inhalte der verpflichtenden BIST-Ü und der freiwilligen IKM im neuen nationalen Kompetenzerhebungsinstrument iKMPLUS vereint. Die Die Einführung der iKMPLUS in der Primarstufe und Sekundarstufe I erfolgte im Schuljahr 2022, bedingt durch die pandemiebedingten Schulschließungen später als ursprünglich vorgesehen. Die iKMPLUS baut auf den Stärken der Vorgänger auf, führt zentrale Funktionen fort und erweitert das Konzept. Ziel ist es, Lehrpersonen Werkzeuge für Diagnostik und individuelle Förderung zu bieten und eine datengestützte Informationsbasis für die Weiterentwicklung von Schule und Bildungssystem zu schaffen, um die Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler dauerhaft zu sichern.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA (2022) wurden flächendeckende Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe in Deutsch, Mathematik und in der Sekundarstufe I auch Englisch festgelegt. Die Umsetzung begann 2022 und seit dem Schuljahr 2024/25 wurden alle verpflichtenden und ergänzenden Module der iKMPLUS für diese Schulstufen implementiert. Die jährlich durchgeführten Basismodule, die alle drei Jahre stattfindenden Zyklusmodule sowie freiwillige Bonus-, Orientierungs- und Fokusmodule und der Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen bieten vielfältige Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung.
Im Schuljahr 2025/26 wurden die freiwilligen Orientierungsmodule auf der 5. und 9. Schulstufe aufgrund geringer Nachfrage aus dem Modulangebot genommen. Auch der Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen entfällt ab dem Schuljahr 2026/27 zur Entlastung der Schulen (Maßnahme aus „Freiraum Schule“). Diese Module stellten ein freiwilliges Zusatzangebot dar und beeinträchtigt die Erreichung der gesetzten Maßnahmen und Ziele nicht. Das Modulangebot soll künftig noch gezielter an den Bedarf der Schulen angepasst werden.
Neben der jährlichen Durchführung mit Fokus auf Unterrichtsentwicklung und individuelle Förderung folgt die iKMPLUS für Schulentwicklung, Systemmonitoring und Qualitätssicherung einem dreijährlichen Zyklus. Bis Ende 2025 wurden die Grundkompetenzen auf der 4. und 8. Schulstufe über drei Jahrgänge erfasst. Ab März 2026 (Primarstufe) und Oktober 2026 (Sekundarstufe I) stehen Berichte zu den zusammengefassten Ergebnissen zur Verfügung. Die Aggregation der Daten bietet eine aussagekräftigere Grundlage für Schulentwicklung, Systemmonitoring und Weiterentwicklung des Bildungssystems.
Ein Vergleich der erstmals vorliegenden dreijährlichen iKMPLUS-Ergebnisse mit denen der BIST-Ü ermöglicht ab März 2026 (Primarstufe) bzw. Oktober 2026 (Sekundarstufe I) erste Hinweise darauf, ob sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen, reduziert hat. Seit der BIST-Ü 2010 zeigt sich auf der 4. Schulstufe in Mathematik ein Aufwärtstrend. In Deutsch (Lesen) stagniert das Ergebnis mit leichten Schwankungen, im Bereich Deutsch (Zuhören) gibt es kaum Veränderungen. Bei Deutsch (Verfassen von Texten, Textproduktion) erreichen 2024 mehr Schülerinnen und Schüler die Standards als 2015. Eine genauere Bilanz ist erst nach weiteren drei Erhebungsjahren (2026-2028) möglich.

Insgesamt lässt sich zu den Zielen 1, 2 und 3 feststellen, dass die umgesetzten Maßnahmen fest im Schulleben verankert und integraler Bestandteil der Unterrichts- und Schulentwicklung geworden sind.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der operativen Umsetzung zeigte sich, dass die Nachfrage nach den freiwillig auf der 5 und 9. Schulstufe angebotenen Orientierungsmodulen zurückgegangen ist. Daher wurden diese Module im September 2025 aus dem Angebot genommen. Diese Module stellten ein freiwilliges Zusatzangebot dar und beeinträchtigt die Erreichung der gesetzten Maßnahmen und Ziele nicht. Verbesserungspotenziale für die Umsetzung der iKMPLUS ergeben sich dadurch, dass das Modulangebot künftig noch gezielter an den Bedarf der Schulen und im Sinne der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und des Nutzens gegebenenfalls punktuell angepasst werden soll.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen