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Vorhaben

BÜNDELUNG: Breitband Austria 2020 (BBA2020) – Access: Förderung der räumlichen Ausdehnung von Breitband-Hochleistungszugängen – 6. Ausschreibung

BÜNDELUNG: Breitband Austria 2020 Access (BBA2020_A)- Förderung der räumlichen Ausdehnung (Coverage) von Breitband-Hochleistungszugängen

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -166.000

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Ausbau von Kommunikationsinfrastrukturen zur Versorgung von Haushalten und Unternehmen hat enormen Einfluss auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Österreichs. Ein flächendeckender Ausbau mit ultraschnellen Breitband-Anschlüssen (>100 Mbit/s) würde nach Berechnungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus dem Jahr 2011 etwa 5,6 Mrd. € erfordern, was durch die österreichischen Telekombetreiber alleine nicht aufgebracht werden kann. Weiters investieren marktwirtschaftlich organisierte Unternehmen ausschließlich in jenen Regionen Österreich, in denen eine ausreichende Haushaltsdichte vorhanden ist. Dies führt zu einem Marktversagen insbesondere in den ländlichen Regionen Österreichs.
Förderungen sollen Investitionen anregen und den Wettbewerb beleben, was entsprechend der „Breitbandstrategie 2020“ zu einer nahezu flächendeckenden Verfügbarkeit mit ultraschnellen Breitband-Anschlüssen beitragen soll. Förderungen wenden sich in der Regel an Betreiber von Kommunikationsinfrastrukturen.
Derzeit (Q4/2020) liegt die NGA-Verfügbarkeit (größer-gleich 30 Mbit/s) bei 90 % der rund 3,9 Mio. Haushalte. Die Verfügbarkeit mit ultraschnellen Anschlüssen (größer-gleich 100 Mbit/s) liegt bei 81 % der Haushalte. Gigabit-fähige Anschlüsse (größer-gleich 1000 Mbit/s) sind aktuell für 45 % der Haushalte verfügbar. Der Abstand Österreichs zu führenden Ländern in Europa wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass im Q2/2019 bereits 15 EU-Länder eine Gigabit-Netzabdeckung von mehr als der Hälfte der Haushalte und sieben von mehr als 80 % hatten.
Zur Entwicklung bzw. Anpassung der Förderungsmaßnahmen dienten die „Breitbandleitlinien“ der Europäischen Kommission, die maßgeblich auf Transparenz, Zugangsoffenheit und Technologieneutralität abstellen, als Richtschnur. Förderungen sollen demnach zur Entstehung neuer Infrastrukturen führen, die sonst nicht geschaffen würden. Sie sollen ein Mehr an Kapazität und Geschwindigkeit auf den Breitbandmarkt bringen, und sie können zu niedrigeren Preisen, einer größeren Auswahl, besserer Versorgungsqualität und verstärkter Innovationstätigkeit beitragen.
Im Zuge der für das Jahr 2020 geplanten und im Jahr 2021 durchgeführten Endevaluierung des Vorhabens wurde festgestellt, dass bis zum Ablauf von SA.41175 per 31.12.2020 insgesamt sechs Ausschreibungen von BBA2020 Access sowie zwei Ausschreibungen von BBA2020 Access/ELER (LE2014-2020) durchgeführt wurden. Auf Basis der Zahlen von Ende 2020 wurden in den sechs BBA2020 Access Ausschreibungen sowie den zwei BBA2020 Access+ELER Ausschreibungen in Summe 474 Projekte an 44 Förderungsnehmer:innen mit einem Gesamtausmaß von 653,2 Mio. € gewährt. Die seit dem Jahr 2015 erfolgten Ausschreibungen waren von einer regen Teilnahme der Förderungswerber:innen gekennzeichnet, und im überwiegend starken Ausmaß überzeichnet.
Beim Förderprogramm Access war bei der 6. Ausschreibung eine Überzeichnung in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 85.181.693 € zu verzeichnen. Von den 136 Förderungsansuchen wurden 118 Projekte von 29 Förderungswerbern:innen mit einer Förderungssumme von insgesamt 269.074.328 € und Projektkosten von 414.976.121 € vom Bewertungsgremium positiv bewertet. Demnach konnten 65 zur Förderung empfohlene Projekte mit einer Förderungssumme von insgesamt 183.892.635 € und Projektkosten von 282.994.289 € nicht finanziert werden.
Aus dem Konjunkturpaket für die Jahre 2021 bis 2024 stehen für den Breitbandausbau nun weitere 166 Mio. € zur Verfügung (jährlich 41,5 Mio. €). Diese Mittel, die für die Initiative Breitband Austria 2030 vorgesehen waren, sollen nun der Finanzierung der Projekte der Reserveliste Access 6. Ausschreibung dienen. Ein Vorgriff auf die gesamten Mittel des Konjunkturpaketes macht durchaus Sinn, da es sich um fertig geplante und jurierte Projekte handelt, die sich in besonders förderungswürdigen weißen Gebieten (< 30 Mbit/s) befinden und deren Umsetzung unmittelbar starten kann. Zwischenzeitlich erfolgte auch aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Prolongation des Förderungsprogrammes um zwei weitere Jahre mit Beschluss "State Aid SA.58261 (2020/N) – Austria Broadband Austria 2020 Prolongation – C(2020) 9161 final" am 14.12.2020.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Zusammenhänge gegenständlichen Vorhabens begründen sich auf den Ausführungen bzw. Bestimmungen i) des Unterkapitels „Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen“ zu „Digitalisierung & Innovation“ des vormaligen Regierungsprogramms 2020-2024, ii) der Breitbandstrategie 2020 bzw. der Breitbandstrategie 2030 als deren Nachfolgerin, iii) der Zielsetzung der Europäischen Union abgesteckt in der „Digitalen Agenda“ (Eine Digitale Agenda für Europa, KOM(2010)245), iv) des SDG-Unterziels 9.c „Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie“ sowie des Beschlusses der Europäischen Kommission unter State Aid SA.58261 (2020/N) – Austria Broadband Austria 2020 Prolongation, C(2020) 9161 final, 14.12.2020 und dem Vorgänger unter State Aid SA.41175 (2015/N) – Austria Broadband Austria 2020, C(2015) 9686 final, 17.12.2015.

Die Sonderrichtlinie „Breitband Austria 2020_Access“ (kurz: BBA2020_A) bildet den beihilferechtlichen Rahmen, um Investitionen in die Flächenausdehnung der Breitbandzugangsnetze zu stimulieren und damit schrittweise eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung von Haushalten und Unternehmen zu erreichen. Die 6. Ausschreibung von BBA2020_A hat – wie bereits in den vorangegangenen Ausschreibungen beginnend mit dem Jahr 2015 – weiterhin die räumliche Ausdehnung von leistungsstarken Zugangsnetzen im Fokus und strebt somit eine verbesserte Abdeckung an. Bis zum Jahr 2020 sollen nahezu flächendeckend Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze) zur Verfügung stehen und damit die Verfügbarkeit von ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen weitestgehend gegeben sein. Die geförderten Investitionen müssen nachhaltig sein; das bedeutet, dass im Falle der späteren Installation eines Gigabit-fähigen Anschlusses bei der Endkundin bzw. beim Endkunden die geförderten technischen Einrichtungen genutzt werden können. Diese erfüllt damit bereits teilweise die Konnektivitätsanforderungen der nachfolgenden Breitbandstrategie 2030.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Finanzierung aller möglichen für das Programm BBA2020_Access im Zuge der 6. Ausschreibung eingereichten Projekte

Beschreibung des Ziels

Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung sowie die Breitbandstrategie 2030 sieht eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen (Vermeidung einer digitalen Kluft zwischen Stadt und Land) bis zum Jahr 2030 vor. Zielsetzung von BBA2020_A ist eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs, die in naher Zukunft über den Marktwettbewerb nicht dementsprechend erschlossen werden. Bei allen 65 zur Förderung empfohlenen Projekte wird der Glasfaserausbau direkt zu den Endkund:innen forciert. Dadurch rücken in diesen Projekten Ausbauvarianten in den Vordergrund, die – wie in der Breitbandstrategie 2030 vorgesehen – konsequent auf den Glasfaserausbau bis ins Gebäude setzen und dabei mögliche Brückentechnologien überspringen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Finanzierung von Projekten der BBA2020_Access - 6. Ausschreibung (Nachdotierung) [Mio. EUR]

Istwert

166,0

Mio. EUR

Zielzustand

183,9

Mio. EUR

Datenquelle: GZ. 2020-0.638.068 (Förderungsgewährung) und GZ. 2021-0.440.118 (Nachdotierung - Reserveliste), Veröffentlichung geförderter Ausbau BBA2020


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anwendung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Access

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anwendung der Sonderrichtlinie für Access, welche gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) erlassen und angepasst wurde

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-166.000

Tsd. Euro

Plan

-166.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.255

Tsd. Euro

Plan

6.640

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

162.745

Tsd. Euro

Plan

159.360

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

166.000

Tsd. Euro

Plan

166.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-41.500

Tsd. Euro

Plan

-41.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.660

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

39.840

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

41.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-41.500

Tsd. Euro

Plan

-15.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.255

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

38.245

Tsd. Euro

Plan

14.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-41.500

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

24.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-41.500

Tsd. Euro

Plan

-35.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.400

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

33.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

41.500

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-49.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

47.520

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

49.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die neuen Mittel des Konjunkturpakets werden zur Gänze für die Berücksichtigung aller Projekte der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access eingesetzt.

Das verfügbare Budget der gegenständlichen 6. Ausschreibung von BBA2020_Access erhöhte sich durch die Umschichtung sowie durch die Berücksichtigung neuer Mittel von initial 166 Mio. € auf insgesamt 184.135.143 € (Anm.: neue Mittel aus dem Konjunkturpaket im Gesamtausmaß von 162.745.099 € zuzüglich verfügbar gewordener Mittel aus den Ausführungsverträgen vorangegangener Ausschreibungen mit der Abwicklungsstelle von BBA2020 – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) – durch Umschichtung von in Summe 21.390.044 €).

Die initialen Mittel im Ausmaß von 166 Mio. € wurden verbraucht. Von dem Betrag der Umschichtung sowie Berücksichtigung neuer Mittel, welche das Gesamtvolumen auf insgesamt 184.135.143 € anheben, ergingen noch keine Zahlungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Soziales Verwaltungskosten für Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Förderung erfolgt auf Basis nichtrückzahlbarer Zuschüsse, wodurch sich auf Seiten der Förderungsnehmer:innen eine Verbesserung im Zugang für deren Finanzmittel entsteht. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur der Unternehmen ergeben sich, da die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung der Förderungswerber:innen erfolgt, wobei die Eigenleistung sowohl Eigenmittel im engeren Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen, Kredite oder Beiträge Dritter umfasst. Der Anteil der Eigenleistung beträgt mindestens 25 %. Sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt, kann der Förderungssatz auf bis zu 65 % angehoben werden.

Mit Ist-Zustand von Q4/2025 befinden sich 57 der 63 gewährten neuen Projekte sowie vier nachdotierte Ausbauvorhaben in Umsetzung (sieben geförderte Ausbauvorhaben wurden von den Förderungsnehmer:innen zurückgezogen). Deren Projektkosten betragen insgesamt 260.980.632 €, die der Förderung insgesamt 169.615.690 € sowie die damit verbundenen privaten Investitionen der Förderungsnehmer:innen (Eigenleistung) insgesamt 91.364.942 €. Davon profitieren rd. 22.400 Haushalte anhand von Fiber-to-the-Premises (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüssen. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Förderungssatz von 65 %. Die im Rahmen der Sonderrichtlinie eingeräumte Möglichkeit einer Zahlung von Startraten – zur Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung – wurde nicht in Anspruch genommen.

Aufgrund der Förderung erwarten die Unternehmen gesteigerte Umsätze, die zum aktuellen Ist-Zustand allerdings nicht seriös abschätzbar sind. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.

Im Zusammenhang von Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln bewirkt die Förderungsleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie zwischen 50 % und 65 % der förderungsfähigen Projektkosten.

Die geförderten Ausbauvorhaben haben keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.

Die digitale Wirtschaft hat durch ihre Innovationskraft und ihr Tempo das Potenzial, nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile zu bieten. Angesichts des hohen Baukostenanteils (70 bis 80 %) kann der effiziente, mit staatlichen Mitteln geförderte Ausbau von Kommunikationsinfrastrukturen ein Innovationsfaktor für abgelegene Unternehmensstandorte sein. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Ob das Regelungsvorhaben bzw. die Vorhaben im Ist-Zustand von Q4/2025 Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, d.h. die Rechtsstellung der Arbeitnehmer:innen bezüglich Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder Arbeitszeit oder auf die Gesundheit oder die Sicherheit von Arbeitnehmer:innen haben, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.

Als Plan-Zustand der Verwaltungskosten für Unternehmen wurden die Mitteilungspflichten der Förderungswerber:innen in Form einer Belastung im Gesamtausmaß von 622.000 € initial abgeschätzt.

Betreffend des Ist-Zustandes der Verwaltungskosten der Durchführung (für Unternehmen) referenziert der Bericht zur Zwischenevaluierung der Initiative BBA2030 auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2020 über die Verwaltungskosten der Durchführung der verschiedenen kohäsionspolitischen Fonds.

Diese werden im Durchschnitt auf 2,3 % der zugewiesenen Gesamtmittel beziffert. Dazu sind die Aufwände der Förderungsnehmer:innen in Form von der Erstellung umfangreicher Antragsunterlagen und dergleichen zu berücksichtigen. Veranschlagt man hier insgesamt ähnliche Transaktionskosten würde man großzügig, d.h. im Sinne der Ermittlung von Multiplikatoren konservativ geschätzt, bei knapp 5 % an gesamten Bürokratie- und Verwaltungskosten zu liegen kommen. Bei einem Gesamtbetrag an Fördermittel gegenständlicher Bündelung von 183,8 Mio. € ergibt sich somit ein Anteil von 9,2 Mio. € an Bürokratie- und Verwaltungskosten für Förderungswerber:innen bzw. Förderungsnehmer:innen.

Die gesamten (Anm.: zusammengenommen von BBA2020 und BBA2030) mit den Förderprogrammen bis Ende des Jahres 2024 angefallenen Kosten liegen bei rund 2,1 Mrd. €. Nach der Publikation Breitband in Österreich – Evaluierungsbericht 2024 beliefen sich mit Q4/2024 die Bundesfördermittel von BBA2020 auf 845,1 Mio. € sowie auf Top-Up-Förderungen auf Bundesländerebene in Höhe von 71 Mio. € und somit auf einen kumulierten Förderbetrag in Höhe von 916,1 Mio. €. Die gesamten Verwaltungskosten für Förderungsnehmer:innen betragen demnach rd. 19,4 Mio. € bzw. 21,0 Mio. €.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.

Für den Plan-Zustand der Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich ist in dem betroffenen Wirtschaftszweig davon auszugehen, dass deutlich mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen. Ob mit einer Veränderung dieser Situation gerechnet werden kann, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

In Bezug auf den Plan-Zustand betreffend die Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen für den Wirtschaftszweig F Bau wurden 774 Frauen und 15 758 Männer mit einem Durchschnittseinkommen von 16.724 € gegenüber 22.806 € dargestellt. Dies würde einer Relation – dem Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich – von 73 % entsprechen. Ob mit einer Veränderung dieser Situation gerechnet werden kann, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

Ob für den Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern die staatlichen Leistungen Einfluss auf die bestehende Ungleichstellung von Frauen und Männern in dem Bereich haben, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

Unmittelbare Fördernehmer:innen dieser Leistung – Nutzer:innen der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfänger:innen der Institution – sind außerhalb der österreichischen Hoheitsverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts, die die Bestimmungen des 3. Abschnitts des TKG betreffend Kommunikationsnetze und -dienste einhalten müssen. Nach dem Plan-Zustand handelt es sich dabei um ca. 26 Institutionen (Anm.: Telekommunikationsbetreiber:innen). Deren Ziel soll die wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit infolge Ausweitung der geografischen NGA-Netzabdeckung sowie Steigerung der leitungsgebundenen beziehungsweise der drahtlosen Access-Qualität sein. Der aktuelle Ist-Zustand von Q4/2025 umfasst 22 Fördernehmer:innen.

Diese Maßnahmen wiederum kommen den mittelbaren Nutzer:innen (jenem Bevölkerungsteil, der im geförderten Gebiet ansässig ist) zugute. Die Zusammensetzung bzw. mögliche Veränderungen des Männer- bzw. Frauenanteils lassen sich aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Betreffend nachfrageseitiger Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen fallen die Investitionsvorhaben in die Kategorien sonstige Investitionen. Unter nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen bildet die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Access den beihilferechtlichen Rahmen, um zielführende Investitionen der Telekommunikationsindustrie in die Flächenausdehnung der Breitbandzugangsnetze zu stimulieren, die nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich wären. Mit einem Fördersatz im Rahmen dieser Richtlinie von grundsätzlich maximal 50 % und sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt, kann der Förderungssatz auf bis zu 65 % angehoben werden. Dadurch sollte dieses Ziel erreicht werden.

Die seit dem Jahr 2015 erfolgten Ausschreibungen von BBA2020 waren von einer regen Teilnahme der Förderungswerber:innen gekennzeichnet und im überwiegend starken Ausmaß sogar überzeichnet. Dies trifft auch auf die 6. Ausschreibung von BBA2020 Access zu. Nach den an den Phasenübergängen des Masterplans durchgeführten drei externen Evaluierungen für den Zeitraum 2015/2016, 2017/2018 sowie per September 2023 durch das Bieterkonsortium WIK GmbH und WIFO GmbH wurde von der WIK/WIFO eine Hebelwirkung an Investitionen der Fördernehmer:innen der Initiative Breitband Austria 2020 im dritten Evaluierungsbericht vom September 2023 festgestellt, wie folgt: „Insbesondere da die Förderung nur Zuschüsse zu Investitionen in die passive, nicht aber in die dazu komplementäre aktive Netzinfrastruktur gewährt, sind die durch die Förderung initialisierten Investitionen der Betreiber höher als die geförderten Projektkosten. Im Rahmen der Zwischenevaluierungen 2015/16 bzw. 2017/18 wurden die Investitionsmultiplikatoren der Fördermittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen mit 2,5 bzw. 2,3 ermittelt.“

Im Ausgangszustand der WFA vereinbart die gesamtinduzierte Nachfrage jeweils für die Position Investition privat und Investition öffentlich zusammengenommen 166 Mio. €, aufgeteilt auf die Jahre 2021 mit 83 Mio. €, 2022 mit 30 Mio. €, 2023 mit 50 Mio. €, 2024 mit 70 Mio. € und 2025 mit 99 Mio. €. Mit Ist-Zustand von Q4/2025 befinden sich 57 der 63 gewährten neuen Projekte sowie vier nachdotierte Ausbauvorhaben in Umsetzung (sieben geförderte Ausbauvorhaben wurden von den Förderungsnehmer:innen zurückgezogen). Deren Projektkosten betragen insgesamt 260.980.632 €, die der Förderung insgesamt 169.615.690 € sowie die damit verbundenen privaten Investitionen der Förderungsnehmer:innen (Eigenleistung) insgesamt 91.364.942 €. Davon profitieren rd. 22.400 Haushalte anhand von Fiber-to-the-Premises (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüssen. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Förderungssatz von 65 %.

Der Ausgangszustand der WFA plant an gesamtwirtschaftlichen Effekten der Jahre 2021 bis 2025 zusammengenommen eine Wertschöpfung von 477 Mio. €, eine Wertschöpfung des BIP mit 0,15 %, Importe von 140 Mio. € und eine Beschäftigung 7309 JBV. Zudem ist eine Stabilisierung der Beschäftigungssituation in ländlichen Gebieten durch Steigerung des regionalen BIP indiziert.

Der letztaktuelle Bericht zur Zwischenevaluierung der Initiative BBA2030 (einschließlich von Wirkungsteilen für BBA2020) seitens WIK-Consult und EcoAustria untersucht die Effizienz in Hinblick auf die induzierten BIP-Effekte, wie folgt. Die auf Basis von selbst ermittelten sowie der relevanten Literatur entnommenen Elastizitätswerten durchgeführten Simulationsrechnungen verweisen auf eine eindeutig positive Kosten-Nutzenrelation. Nach diesem belaufen sich die für den gesamten Analysezeitraum von 2015 bis 2024 kumulierten (Anm.: die Initiative BBA2020 und BBA2030 zusammengenommenen) förderbedingten BIP-Effekte auf rund 7,1 Mrd. € bis 12 Mrd. € bei kumulierten Förderkosten in Höhe von rund 2,1 Mrd. €. Somit resultieren, selbst bei konservativen Annahmen, entsprechend hohe Multiplikatoren in Höhe von 3,4 bis 5,7. Darüber hinaus bestehen in Form der Konsumentenrente und der Resilienzwirkung von modernen Breitbanddiensten noch weitere in den Simulationsrechnungen nicht numerisch erfasste, jedoch vermutlich sehr substantielle, Wohlfahrtseffekte. Die aus der relevanten empirischen Literatur entnommenen BIP-Elastizitätswerte zeigen an, wie stark das BIP auf eine prozentuelle Veränderung bei der Zahl der zur Verfügung gestellten Breitbandinfrastrukturen bzw. der nachfrageseitigen Adoption von Breitbandanschlüssen in Prozent reagiert. Einschlägige Studien für den BIP-Effekt von Festnetz-Breitband identifizieren einen unteren Schätzwert von 0,0235. D.h., wenn sich die Zahl der Anschlüsse in einem Jahr um 1 % erhöht, steigt das BIP im selben Jahr um rund 0,0235 %. Andere Studien kommen hingegen auf rund doppelt so hohe Werte von bis zu 0,0482. Trotz Unterschieden in den Daten und Methoden spannen die empirischen Studien ein letzten Endes relativ enges Intervall von Elastizitäten auf [0,0235; 0,0482]. Im Sinne einer konservativen Abschätzung wird in der betreffenden Simulation die Untergrenze verwendet.

Etwaige Daten zur Nutzung der gefördert errichteten (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüsse liegen frühestens mit dem für das Jahr 2027 geplanten ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 vor.

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.

Gesamtbeurteilung

Per initialem Ausgangszustand der WFA mit Q4/2020 liegt die NGA-Verfügbarkeit (größer-gleich 30 Mbit/s) bei 90 % der rund 3,9 Mio. Haushalte, die mit ultraschnellen Anschlüssen (größer-gleich 100 Mbit/s) bei 81 % der Haushalte und die von Gigabit-fähigen Anschlüssen (größer-gleich 1000 Mbit/s) bei 45 % der Haushalte. Der Abstand Österreichs zu führenden Ländern in Europa wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass im Q2/2019 bereits 15 EU-Länder eine Gigabit-Netzabdeckung von mehr als der Hälfte der Haushalte und sieben von mehr als 80 % hatten.

Förderungen sollen Investitionen anregen und den Wettbewerb beleben, was entsprechend der „Breitbandstrategie 2020“ zu einer nahezu flächendeckenden Verfügbarkeit mit ultraschnellen Breitband-Anschlüssen beitragen soll. Förderungen wenden sich in der Regel an Betreiber von Kommunikationsinfrastrukturen.

Das verfügbare Budget der gegenständlichen 6. Ausschreibung von BBA2020_Access erhöhte sich durch die Umschichtung sowie durch die Berücksichtigung neuer Mittel von intial 166 Mio. € auf insgesamt 184.135.143 € (Anm.: neue Mittel aus dem Konjunkturpaket im Gesamtausmaß von 162.745.099 € zuzüglich verfügbar gewordene Mittel aus den Ausführungsverträgen vorangegangener Ausschreibungen mit der Abwicklungsstelle von BBA2020 – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) – durch Umschichtung von in Summe 21.390.044 €).

Nach erfolgter Förderungsgewährung seitens der Frau Bundesministerin (FBM) im vormaligen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zum konkreten Vorschlag von der Abteilung III/4 Telekompolitik und IKT-Infrastruktur im BMWKMS (vormals IV/10 Abteilung Telekompolitik und IKT-Infrastruktur im vormaligen BMLRT) wurden die verbliebenen Projekte der Bundes-Reserveliste aus der initialen Förderungsgewährung vom 28.10.2020 (vier bereits durch die Förderungsgewährung vom Oktober 2020 teilweise geförderte Projekte sowie 63 neue Projekte aus insgesamt 312 Gemeinden) mit einem Förderbetrag von in Summe maximal 183.892.635 € und Projektkosten von 282.994.289 € zur Förderung gewährt. Als Restmittel der Umschichtung würden noch insgesamt 242.508 € frei bleiben (Differenz der Summe aller durch Umschichtung bzw. Neuallokation verfügbar gewordenen Mittel von 184.135.143 € zur nunmehrigen Gesamtsumme der Förderungsgewährung von 183.892.635 €).

Mit Ist-Zustand von Q4/2025 befinden sich 57 der 63 gewährten neuen Projekte sowie vier nachdotierte Ausbauvorhaben in Umsetzung (sieben geförderte Ausbauvorhaben wurden von den Förderungsnehmer:innen zurückgezogen). Deren Projektkosten betragen insgesamt 260.980.632 € und die der Förderung insgesamt 169.615.690 €, wovon rd. 22.400 Haushalte von Fiber-to-the-Premises (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüssen profitieren. Etwaige Daten zur Nutzung der gefördert errichteten (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüsse liegen frühestens mit dem für das Jahr 2027 geplanten ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 vor.

Die initialen Mittel im Ausmaß von 166 Mio. € wurden per Q1/2026 verbraucht. Von dem Betrag der Umschichtung sowie Berücksichtigung neuer Mittel, welches das Gesamtvolumen auf insgesamt 184.135.143 € anheben, ergingen noch keine Zahlungen.

Die erwarteten Wirkungen sind zur Gänze eingetreten, da die Mittel des Konjunkturpakets für die Berücksichtigung aller Projekte der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access (Nachdotierung) eingesetzt werden und rd. 22.400 Haushalte davon profitieren.

Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung insbesondere derer der WFA-Wirkungsdimensionen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Mit dem Ende der Geltungsdauer der Sonderrichtlinie (SRL) von BBA2020_Access per 31.12.2026, nach Vorliegen der Endabrechnung des betreffenden Ausführungsvertrages seitens der Abwicklungsstelle FFG sowie im Zusammenhang des von externen unabhängigen Evaluator:innen erstellten ex-Post-Evaluierungsberichts auf Grundlage der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 bzw. der Vorgängerin SA.41175, hätte in den Jahren 2027 bzw. 2028 eine neuerliche und abschließende Evaluierung zu erfolgen, insbesondere derer der WFA-Wirkungsdimensionen.


Weiterführende Informationen