Vorhaben
BÜNDELUNG: Breitband Austria 2020 (BBA2020) – Access: Förderung der räumlichen Ausdehnung von Breitband-Hochleistungszugängen – 6. Ausschreibung
BÜNDELUNG: Breitband Austria 2020 Access (BBA2020_A)- Förderung der räumlichen Ausdehnung (Coverage) von Breitband-Hochleistungszugängen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -166.000
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Finanzierung aller möglichen für das Programm BBA2020_Access im Zuge der 6. Ausschreibung eingereichten Projekte
Beschreibung des Ziels
Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung sowie die Breitbandstrategie 2030 sieht eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen (Vermeidung einer digitalen Kluft zwischen Stadt und Land) bis zum Jahr 2030 vor. Zielsetzung von BBA2020_A ist eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs, die in naher Zukunft über den Marktwettbewerb nicht dementsprechend erschlossen werden. Bei allen 65 zur Förderung empfohlenen Projekte wird der Glasfaserausbau direkt zu den Endkund:innen forciert. Dadurch rücken in diesen Projekten Ausbauvarianten in den Vordergrund, die – wie in der Breitbandstrategie 2030 vorgesehen – konsequent auf den Glasfaserausbau bis ins Gebäude setzen und dabei mögliche Brückentechnologien überspringen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Finanzierung von Projekten der BBA2020_Access - 6. Ausschreibung (Nachdotierung) [Mio. EUR]
Istwert
166,0Mio. EUR
Zielzustand
183,9Mio. EUR
Datenquelle: GZ. 2020-0.638.068 (Förderungsgewährung) und GZ. 2021-0.440.118 (Nachdotierung - Reserveliste), Veröffentlichung geförderter Ausbau BBA2020
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anwendung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Access
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anwendung der Sonderrichtlinie für Access, welche gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) erlassen und angepasst wurde
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die neuen Mittel des Konjunkturpakets werden zur Gänze für die Berücksichtigung aller Projekte der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access eingesetzt.
Das verfügbare Budget der gegenständlichen 6. Ausschreibung von BBA2020_Access erhöhte sich durch die Umschichtung sowie durch die Berücksichtigung neuer Mittel von initial 166 Mio. € auf insgesamt 184.135.143 € (Anm.: neue Mittel aus dem Konjunkturpaket im Gesamtausmaß von 162.745.099 € zuzüglich verfügbar gewordener Mittel aus den Ausführungsverträgen vorangegangener Ausschreibungen mit der Abwicklungsstelle von BBA2020 – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) – durch Umschichtung von in Summe 21.390.044 €).
Die initialen Mittel im Ausmaß von 166 Mio. € wurden verbraucht. Von dem Betrag der Umschichtung sowie Berücksichtigung neuer Mittel, welche das Gesamtvolumen auf insgesamt 184.135.143 € anheben, ergingen noch keine Zahlungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Förderung erfolgt auf Basis nichtrückzahlbarer Zuschüsse, wodurch sich auf Seiten der Förderungsnehmer:innen eine Verbesserung im Zugang für deren Finanzmittel entsteht. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur der Unternehmen ergeben sich, da die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung der Förderungswerber:innen erfolgt, wobei die Eigenleistung sowohl Eigenmittel im engeren Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen, Kredite oder Beiträge Dritter umfasst. Der Anteil der Eigenleistung beträgt mindestens 25 %. Sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt, kann der Förderungssatz auf bis zu 65 % angehoben werden.
Mit Ist-Zustand von Q4/2025 befinden sich 57 der 63 gewährten neuen Projekte sowie vier nachdotierte Ausbauvorhaben in Umsetzung (sieben geförderte Ausbauvorhaben wurden von den Förderungsnehmer:innen zurückgezogen). Deren Projektkosten betragen insgesamt 260.980.632 €, die der Förderung insgesamt 169.615.690 € sowie die damit verbundenen privaten Investitionen der Förderungsnehmer:innen (Eigenleistung) insgesamt 91.364.942 €. Davon profitieren rd. 22.400 Haushalte anhand von Fiber-to-the-Premises (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüssen. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Förderungssatz von 65 %. Die im Rahmen der Sonderrichtlinie eingeräumte Möglichkeit einer Zahlung von Startraten – zur Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung – wurde nicht in Anspruch genommen.
Aufgrund der Förderung erwarten die Unternehmen gesteigerte Umsätze, die zum aktuellen Ist-Zustand allerdings nicht seriös abschätzbar sind. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.
Im Zusammenhang von Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln bewirkt die Förderungsleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie zwischen 50 % und 65 % der förderungsfähigen Projektkosten.
Die geförderten Ausbauvorhaben haben keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.
Die digitale Wirtschaft hat durch ihre Innovationskraft und ihr Tempo das Potenzial, nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile zu bieten. Angesichts des hohen Baukostenanteils (70 bis 80 %) kann der effiziente, mit staatlichen Mitteln geförderte Ausbau von Kommunikationsinfrastrukturen ein Innovationsfaktor für abgelegene Unternehmensstandorte sein. Konkrete Auswirkungen dazu werden erst zu einem weit fortgeschrittenen Zeitpunkt der Abschreibungsperiode von rd. 25 Jahren ab Projektende evaluierbar.
Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
Ob das Regelungsvorhaben bzw. die Vorhaben im Ist-Zustand von Q4/2025 Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, d.h. die Rechtsstellung der Arbeitnehmer:innen bezüglich Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder Arbeitszeit oder auf die Gesundheit oder die Sicherheit von Arbeitnehmer:innen haben, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.
Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.
Als Plan-Zustand der Verwaltungskosten für Unternehmen wurden die Mitteilungspflichten der Förderungswerber:innen in Form einer Belastung im Gesamtausmaß von 622.000 € initial abgeschätzt.
Betreffend des Ist-Zustandes der Verwaltungskosten der Durchführung (für Unternehmen) referenziert der Bericht zur Zwischenevaluierung der Initiative BBA2030 auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2020 über die Verwaltungskosten der Durchführung der verschiedenen kohäsionspolitischen Fonds.
Diese werden im Durchschnitt auf 2,3 % der zugewiesenen Gesamtmittel beziffert. Dazu sind die Aufwände der Förderungsnehmer:innen in Form von der Erstellung umfangreicher Antragsunterlagen und dergleichen zu berücksichtigen. Veranschlagt man hier insgesamt ähnliche Transaktionskosten würde man großzügig, d.h. im Sinne der Ermittlung von Multiplikatoren konservativ geschätzt, bei knapp 5 % an gesamten Bürokratie- und Verwaltungskosten zu liegen kommen. Bei einem Gesamtbetrag an Fördermittel gegenständlicher Bündelung von 183,8 Mio. € ergibt sich somit ein Anteil von 9,2 Mio. € an Bürokratie- und Verwaltungskosten für Förderungswerber:innen bzw. Förderungsnehmer:innen.
Die gesamten (Anm.: zusammengenommen von BBA2020 und BBA2030) mit den Förderprogrammen bis Ende des Jahres 2024 angefallenen Kosten liegen bei rund 2,1 Mrd. €. Nach der Publikation Breitband in Österreich – Evaluierungsbericht 2024 beliefen sich mit Q4/2024 die Bundesfördermittel von BBA2020 auf 845,1 Mio. € sowie auf Top-Up-Förderungen auf Bundesländerebene in Höhe von 71 Mio. € und somit auf einen kumulierten Förderbetrag in Höhe von 916,1 Mio. €. Die gesamten Verwaltungskosten für Förderungsnehmer:innen betragen demnach rd. 19,4 Mio. € bzw. 21,0 Mio. €.
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und dieser bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.
Für den Plan-Zustand der Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich ist in dem betroffenen Wirtschaftszweig davon auszugehen, dass deutlich mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen. Ob mit einer Veränderung dieser Situation gerechnet werden kann, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
In Bezug auf den Plan-Zustand betreffend die Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen für den Wirtschaftszweig F Bau wurden 774 Frauen und 15 758 Männer mit einem Durchschnittseinkommen von 16.724 € gegenüber 22.806 € dargestellt. Dies würde einer Relation – dem Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich – von 73 % entsprechen. Ob mit einer Veränderung dieser Situation gerechnet werden kann, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
Ob für den Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern die staatlichen Leistungen Einfluss auf die bestehende Ungleichstellung von Frauen und Männern in dem Bereich haben, lässt sich auch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
Unmittelbare Fördernehmer:innen dieser Leistung – Nutzer:innen der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfänger:innen der Institution – sind außerhalb der österreichischen Hoheitsverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts, die die Bestimmungen des 3. Abschnitts des TKG betreffend Kommunikationsnetze und -dienste einhalten müssen. Nach dem Plan-Zustand handelt es sich dabei um ca. 26 Institutionen (Anm.: Telekommunikationsbetreiber:innen). Deren Ziel soll die wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit infolge Ausweitung der geografischen NGA-Netzabdeckung sowie Steigerung der leitungsgebundenen beziehungsweise der drahtlosen Access-Qualität sein. Der aktuelle Ist-Zustand von Q4/2025 umfasst 22 Fördernehmer:innen.
Diese Maßnahmen wiederum kommen den mittelbaren Nutzer:innen (jenem Bevölkerungsteil, der im geförderten Gebiet ansässig ist) zugute. Die Zusammensetzung bzw. mögliche Veränderungen des Männer- bzw. Frauenanteils lassen sich aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
Subdimension(en)
- Nachfrage
Betreffend nachfrageseitiger Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen fallen die Investitionsvorhaben in die Kategorien sonstige Investitionen. Unter nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen bildet die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Access den beihilferechtlichen Rahmen, um zielführende Investitionen der Telekommunikationsindustrie in die Flächenausdehnung der Breitbandzugangsnetze zu stimulieren, die nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich wären. Mit einem Fördersatz im Rahmen dieser Richtlinie von grundsätzlich maximal 50 % und sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt, kann der Förderungssatz auf bis zu 65 % angehoben werden. Dadurch sollte dieses Ziel erreicht werden.
Die seit dem Jahr 2015 erfolgten Ausschreibungen von BBA2020 waren von einer regen Teilnahme der Förderungswerber:innen gekennzeichnet und im überwiegend starken Ausmaß sogar überzeichnet. Dies trifft auch auf die 6. Ausschreibung von BBA2020 Access zu. Nach den an den Phasenübergängen des Masterplans durchgeführten drei externen Evaluierungen für den Zeitraum 2015/2016, 2017/2018 sowie per September 2023 durch das Bieterkonsortium WIK GmbH und WIFO GmbH wurde von der WIK/WIFO eine Hebelwirkung an Investitionen der Fördernehmer:innen der Initiative Breitband Austria 2020 im dritten Evaluierungsbericht vom September 2023 festgestellt, wie folgt: „Insbesondere da die Förderung nur Zuschüsse zu Investitionen in die passive, nicht aber in die dazu komplementäre aktive Netzinfrastruktur gewährt, sind die durch die Förderung initialisierten Investitionen der Betreiber höher als die geförderten Projektkosten. Im Rahmen der Zwischenevaluierungen 2015/16 bzw. 2017/18 wurden die Investitionsmultiplikatoren der Fördermittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen mit 2,5 bzw. 2,3 ermittelt.“
Im Ausgangszustand der WFA vereinbart die gesamtinduzierte Nachfrage jeweils für die Position Investition privat und Investition öffentlich zusammengenommen 166 Mio. €, aufgeteilt auf die Jahre 2021 mit 83 Mio. €, 2022 mit 30 Mio. €, 2023 mit 50 Mio. €, 2024 mit 70 Mio. € und 2025 mit 99 Mio. €. Mit Ist-Zustand von Q4/2025 befinden sich 57 der 63 gewährten neuen Projekte sowie vier nachdotierte Ausbauvorhaben in Umsetzung (sieben geförderte Ausbauvorhaben wurden von den Förderungsnehmer:innen zurückgezogen). Deren Projektkosten betragen insgesamt 260.980.632 €, die der Förderung insgesamt 169.615.690 € sowie die damit verbundenen privaten Investitionen der Förderungsnehmer:innen (Eigenleistung) insgesamt 91.364.942 €. Davon profitieren rd. 22.400 Haushalte anhand von Fiber-to-the-Premises (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüssen. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Förderungssatz von 65 %.
Der Ausgangszustand der WFA plant an gesamtwirtschaftlichen Effekten der Jahre 2021 bis 2025 zusammengenommen eine Wertschöpfung von 477 Mio. €, eine Wertschöpfung des BIP mit 0,15 %, Importe von 140 Mio. € und eine Beschäftigung 7309 JBV. Zudem ist eine Stabilisierung der Beschäftigungssituation in ländlichen Gebieten durch Steigerung des regionalen BIP indiziert.
Der letztaktuelle Bericht zur Zwischenevaluierung der Initiative BBA2030 (einschließlich von Wirkungsteilen für BBA2020) seitens WIK-Consult und EcoAustria untersucht die Effizienz in Hinblick auf die induzierten BIP-Effekte, wie folgt. Die auf Basis von selbst ermittelten sowie der relevanten Literatur entnommenen Elastizitätswerten durchgeführten Simulationsrechnungen verweisen auf eine eindeutig positive Kosten-Nutzenrelation. Nach diesem belaufen sich die für den gesamten Analysezeitraum von 2015 bis 2024 kumulierten (Anm.: die Initiative BBA2020 und BBA2030 zusammengenommenen) förderbedingten BIP-Effekte auf rund 7,1 Mrd. € bis 12 Mrd. € bei kumulierten Förderkosten in Höhe von rund 2,1 Mrd. €. Somit resultieren, selbst bei konservativen Annahmen, entsprechend hohe Multiplikatoren in Höhe von 3,4 bis 5,7. Darüber hinaus bestehen in Form der Konsumentenrente und der Resilienzwirkung von modernen Breitbanddiensten noch weitere in den Simulationsrechnungen nicht numerisch erfasste, jedoch vermutlich sehr substantielle, Wohlfahrtseffekte. Die aus der relevanten empirischen Literatur entnommenen BIP-Elastizitätswerte zeigen an, wie stark das BIP auf eine prozentuelle Veränderung bei der Zahl der zur Verfügung gestellten Breitbandinfrastrukturen bzw. der nachfrageseitigen Adoption von Breitbandanschlüssen in Prozent reagiert. Einschlägige Studien für den BIP-Effekt von Festnetz-Breitband identifizieren einen unteren Schätzwert von 0,0235. D.h., wenn sich die Zahl der Anschlüsse in einem Jahr um 1 % erhöht, steigt das BIP im selben Jahr um rund 0,0235 %. Andere Studien kommen hingegen auf rund doppelt so hohe Werte von bis zu 0,0482. Trotz Unterschieden in den Daten und Methoden spannen die empirischen Studien ein letzten Endes relativ enges Intervall von Elastizitäten auf [0,0235; 0,0482]. Im Sinne einer konservativen Abschätzung wird in der betreffenden Simulation die Untergrenze verwendet.
Etwaige Daten zur Nutzung der gefördert errichteten (FTTP-) Verfügbarkeiten/-Anschlüsse liegen frühestens mit dem für das Jahr 2027 geplanten ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 vor.
Die geförderten Ausbauvorhaben der 6. Ausschreibung von BBA2020_Access befinden sich aktuell noch bis Ende der Geltungsdauer per 31.12.2026 in Umsetzung. Infolge der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 werden Evaluierungen zu den konkreten Auswirkungen der Programme von BBA2020 in einem ex-Post-Evaluierungsbericht BBA2020 umfasst. Deren Erstellung von externen unabhängigen Evaluator:innen ist für das Jahr 2027 geplant und bildet die Basis der Durchführung der neuerlichen Evaluierung – siehe Gesamtbeurteilung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Mit dem Ende der Geltungsdauer der Sonderrichtlinie (SRL) von BBA2020_Access per 31.12.2026, nach Vorliegen der Endabrechnung des betreffenden Ausführungsvertrages seitens der Abwicklungsstelle FFG sowie im Zusammenhang des von externen unabhängigen Evaluator:innen erstellten ex-Post-Evaluierungsberichts auf Grundlage der Bestimmungen des für BBA2020_Access gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission unter SA.58261 bzw. der Vorgängerin SA.41175, hätte in den Jahren 2027 bzw. 2028 eine neuerliche und abschließende Evaluierung zu erfolgen, insbesondere derer der WFA-Wirkungsdimensionen.
Weiterführende Informationen
- Prolongation der Sonderrichtlinie BBA2020_Access
- Ausschreibungen des Förderungsinstruments BBA2020_Access
- Geförderter Ausbau BBA2020
- SA.58261 - Broadband Austria 2020 Prolongation-AT
- SA.41175 - Broadband Austria 2020
- Die Volkswirtschaftlichen Effekte der Telekommunikations- und Rundfunkbranche in Österreich
- Zwischenevaluierung der Initiative Breitband Austria 2030
- Breitband in Österreich - Evaluierungsbericht 2024
- Dritter Evaluierungsbericht zur Breitbandinitiative BBA 2020 des BMF
- Evaluierung der Breitbandinitiative 2015/2016 (WIK/WIFO)
- Evaluierung der Breitbandinitiative 2017/2018 (WIK/WIFO)