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Vorhaben

BÜNDELUNG: BMK-AWS Finanzierungsvereinbarung 22-23, Erlass d. AWS T&I Richtlinie inkl. Programmdokumente und Erlass d. IPCEI-Sonderrichtlinie BMK/BMDW

BÜNDELUNG: Finanzierungsvereinbarung mit AWS sowie Erlass der AWS T&I Richtlinie samt Programmdokumente für die Jahre 2022-2023 und Erlass der IPCEI-Sonderrichtlinie durch BMK und BMDW

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -70.392

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen FTI-Strategie 2030 ist verankert, dass Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Zentrum einer österreichischen Standortpolitik stehen, die zukunftsorientiert sowie wettbewerbs- und innovationsfreundlich gestaltet ist. Sie sind elementar, für nachhaltiges Wachstum und eine verstärkte Resilienz des gesamten Wirtschaftssystems. Technologie- und innovations- (T&I) intensive Unternehmen schaffen nicht nur mehr Arbeitsplätze, sie sind krisenfester und erfolgreicher.

Die FTI-Strategie 2030 gibt in Form von übergeordneten Zielen die strategische Richtung für die kommenden zehn Jahre vor, um (1) zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich zu stärken, (2) den Fokus auf Wirksamkeit und Exzellenz zu richten sowie (3) auf Wissen, Talente und Fertigkeiten zu setzen. Zudem beruht sie auf einem klaren Bekenntnis zur Effizienz und Output-Steigerung im System. Konkret strebt die FTI-Strategie eine Platzierung Österreichs unter den Top 5 im European Innovation Scoreboard (EIS, aktuell in den Top 10) und im Digital Economy and Society Index (DESI, aktuell Top 10) sowie unter den Top 10 im Global Innovation Index (GII, aktuell Top 20) an. Um diese Ziele zu erreichen, sind hohe Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation notwendig. Insbesondere den Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die im Zentrum der über die AWS abgewickelten Maßnahmen stehen, haben hierfür jedoch nicht ausreichende finanzielle und geistige Ressourcen zur Verfügung. Um dieses Marktversagen zu überwinden, wurden die im Rahmen der gegenständlichen Finanzierungsvereinbarung umgesetzten Förderungsprogramme konzipiert (Quelle: Benutzerleitfaden zur Definition von KMU, 2017, S. 5). Hierfür muss auf mehreren Ebenen angesetzt werden: bei der Entrepreneurship-Kultur, die durch kreative und gestalterische unternehmerische Prozesse wirtschaftliche Chancen erkennt und aufgreift, bei den wissens- und technologieintensiven Gründungen, bei der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit und beim internationalen Schutz dieser Innovationen.

Das im Jahr 2020 beschlossene Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, ändert die Rahmenbedingungen für die zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, und damit für die öffentliche F&E Förderung, grundlegend. Auf der Grundlage der FTI-Strategie 2030 und deren Operationalisierung im dreijährigen FTI-Pakt, werden von den jeweilig zuständigen Ministerien mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen mehrjährige Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen.

Die Finanzierungsvereinbarung (FinV) gemäß §§ 5 und 7 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) zwischen BMK und AWS als zentraler Forschungsförderungseinrichtung (§ 3 Abs. 2 Z. 1 FoFinaG) operationalisiert den FTI-Pakt 2021-2023 für die Kalenderjahre 2022-2023 und regelt verbindlich und transparent, welche Maßnahmen von BMK und AWS in diesem Zeitraum zu setzen sind und in welcher Höhe Mittel vergeben werden können. Dadurch wird die Planungssicherheit der AWS für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Es handelt sich hierbei um eine Übergangsbestimmung (gem. § 10 FoFinaG) nach der die zweijährigen Vereinbarungen gemeinsam mit der Gesamtbeauftragung 2021 Teil der ersten 3-jährigen Finanzierungsperiode sind. Ab dem Jahr 2024 sind jeweils 3-jährige Vereinbarungen mit den Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen abzuschließen.

Die operativen Mittel, die für die Vergabe von Förderungen zur Verfügung stehen, und durch die FinV an die AWS übertragen werden, belaufen sich für die Jahre 2022 und 2023 auf insgesamt rund 137 Mio. EUR (132 EUR + max. 5 Mio. EUR aus GB 21). Die Förderungen werden insbesondere für die Forcierung technologie- und wissensintensiver Gründungen und die Steigerung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von hochinnovativen Unternehmen durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen sowie für Important Projects of Common European Interest (IPCEI) vergeben. Die zugewiesenen Bewilligungsbudgets je Programm in den Jahren 2022/23 sind in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt.

Eine wesentliche Basis und Voraussetzung für die Vergabe von Förderungen für FTI-Vorhaben stellen neben der FinV die von BMDW und BMK gemäß Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG) und Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) zu erlassenden Förderungsrichtlinien dar. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen haben das Ziel, bei der Verfolgung strategischer Ziele eine transparente, unabhängige und faire Vergabe der Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten.

Für die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung wurde die Möglichkeit zur Bündelung gewählt, da dem Abschluss der FinV und dem Erlass der Förderungsrichtlinien samt den entsprechenden allfälligen Programmdokumenten das einheitliche sachliche Ziel zugrunde liegt, anwendungsnahe Forschung, (Technologie-)Entwicklung und Innovation in Österreich zu fördern und damit den Standort zu stärken. Im Zuge der Evaluierung kann so ein gesamthaftes Bild der Bemühungen des BMK in dieser Hinsicht gezeigt werden.

Die FinV 2022/2023 wird unter Anwendung des AWS Rahmenvertrags 2022 zwischen BMK, BMDW und AWS geschlossen.

Anpassung der WFA im Dezember 2023: Wie in Kapitel 5 der FinV vorgesehen, wurden auf Grund der ausständigen Notifikation bei der EU zunächst sowohl die operativen Mittel als auch die Abwicklungskosten mit den bei Abschluss der FinV aktuellen Planwerten bei FFG und AWS ausgewiesen. Nach Vorliegen der endgültigen Werte (nach den Notifizierungen des IPCEI H2 und des IPCEI ME/CT) sind die Werte im Einvernehmen mit dem BMF anzupassen, sodass den Abwicklungsstellen FFG und AWS in Summe maximal 100% der verfügbaren Mittel zugewiesen werden. Darüber hinaus werden im Wege der UG 33 (BMAW, vormals BMDW) Zusatzmittel in Höhe von 100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die im Rahmen der AWS-Finanzierungsvereinbarung 2022-23 geförderten Programme stehen in engem Einklang mit den Wirkungszielen des BMIMI (ehemals BMK), die auf die Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovationsintensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors, die Entwicklung moderner Technologien zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit sowie auf die Erhöhung der Beschäftigung im FTI-Bereich, insbesondere von Frauen, abzielen. Damit greifen sie zentrale Anliegen des Regierungsprogramms 2020–2024 („Aus Verantwortung für Österreich“) auf, das Forschung, Innovation und Nachhaltigkeit als Hebel für die ökologische und digitale Transformation Österreichs definiert.

Zugleich leisten die Programme einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030. Programme wie Seedfinancing Deep-Tech, AplusB, Green Frontrunner oder die IÖB Toolbox fördern gezielt den Wissens- und Technologietransfer von Forschung in die Wirtschaft, stärken Start-ups und Deep-Tech-Unternehmen und erhöhen so die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.

Der FTI-Pakt 2021-2023 bildet den institutionellen Rahmen für die koordinierte Forschungs- und Innovationsförderung in Österreich und legt besonderes Augenmerk auf die gezielte Unterstützung von KMU. Die Programme der AWS unterstützen dabei insbesondere unternehmerische Innovationen entlang der gesamten Innovationskette – von der Frühphase über Start-up- bis hin zur Scale-up-Phase. Dabei wird ein breiter Innovationsbegriff angewendet, der technologische, gesellschaftliche, kreative und nachhaltige Innovationen im Sinne der Sustainable Development Goals (SDGs) umfasst. Durch bedarfsorientierte Instrumente wie Zuschüsse, Inkubatorleistungen und Schutz geistigen Eigentums tragen die Programme entscheidend dazu bei, Innovationspotenziale zu mobilisieren und Österreichs Position als FTI-Standort langfristig zu stärken. Zur Adressierung von SDG 5.5 trägt die Finanzierungsvereinbarung bei, indem gezielt Maßnahmen zur Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen gesetzt werden, etwa durch eine ausgewogene Besetzung von Jurys sowie spezifische Anreize und Boni für Gründerinnen, um deren Teilhabe und Führungsrollen im Innovationssystem zu stärken. Im Hinblick auf SDG 9.4 leisten insbesondere Green Frontrunner, Seedfinancing Deep-Tech sowie die IPCEI-Initiativen einen Beitrag, indem sie einen klaren Fokus auf grüne Technologien legen und damit die nachhaltige Modernisierung von Industrie und Infrastruktur sowie den effizienten Einsatz von Ressourcen fördern. Zur Umsetzung von SDG 9.5 tragen die Programme bei, indem sie gezielt die angewandte Forschung und Innovation stärken und darauf abzielen, private Investitionen in Forschung und Entwicklung – etwa durch die Mobilisierung von Venture Capital – auszulösen und damit die technologischen Kapazitäten des Unternehmenssektors nachhaltig auszubauen.

Auf europäischer Ebene stehen Programme mit ökologischen Schwerpunkten in direkter Verbindung zum Europäischen Green Deal, der das Ziel einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft verfolgt. Durch die Förderung nachhaltiger Technologien, grüner Geschäftsmodelle und umweltfreundlicher Innovationsprozesse tragen die AWS-Programme dazu bei, Emissionen zu senken, Energieeffizienz zu steigern und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie unterstützen Unternehmen dabei, ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichem Erfolg zu verbinden, und setzen damit die europäischen Zielsetzungen für einen nachhaltigen Wandel konkret auf nationaler Ebene um.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Übergreifende Zielsetzungen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz

Beschreibung des Ziels

Der FTI-Pakt stellt die Basis für die Ziele der vorliegenden FinV dar, die im Wirkungsbereich der UG 34 des BMK den Beitrag der AWS umfasst. Die AWS ist gem. § 3 Abs. 2 Z. 5 FoFinaG eine zentrale Forschungsförderungseinrichtung, die insbesondere das Spektrum der Förderung von Technologie und Innovation abdeckt. Dadurch kann die AWS zu etlichen Maßnahmen der im FTI-Pakt verankerten Handlungsfelder in unterschiedlicher Intensität beitragen.

Die mit der vorliegenden FinV 2022-2023 verbundenen Zielsetzungen betreffen zwei Ebenen:

(1) die Effektivität der Förderung von FTI-Vorhaben: Die Ziele und Handlungsfelder des FTI-Pakts werden durch die Programme der FinV adressiert. Die Umsetzung ist in den Zielen 2 – 8 der gegenständlichen WFA dargestellt.

(2) die Effizienz der Umsetzung dieser Förderungen: In der Finanzierungsperiode werden dazu konkrete Aktivitäten (organisationale Ziele und Aufgaben) von der AWS in Abstimmung mit den beiden Eigentümerressorts durchgeführt und sind untenstehend aufgezählt.

Organisationale Ziele und Aufgaben:
– Umsetzung der sich aus der neuen AWS T&I-Richtlinie ergebenden Prinzipien und Prozesse
– Optimierung der Schnittstellen, Zuständigkeiten und Prozesse BMDW/BMK-AWS
– Weiterentwicklung des schlanken, aussagekräftigen Berichtswesens
– Schaffung eines einheitlichen, transparenten Rahmens für die Berichtslegung geförderter Vorhaben von Förderungsnehmenden an die AWS
– Umsetzung eines Maßnahmenpakets zu Gender/Gleichstellung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Frauen in den Bewertungsgremien/Jurys für das gesamte Portfolio [%]

Istwert

58

%

Zielzustand

35

%

Datenquelle: AWS

Meilenstein 1: Bewertungsgremien entsprechen den Anforderungen der Richtlinie

Ausgangszustand 2022:

Es bestehen unterschiedliche Prozesse der jeweiligen Bewertungsgremien. (Ausgangszustand zum 31.12.2021)

Zielzustand 2025:

Sämtliche Bewertungsgremien entsprechen durchgehend den Anforderungen der Richtlinie. (Zielzustand zum 31.12.2023)

Istzustand 2025:

Die Implementierung der Prinzipien und Prozesse der T&I Richtlinie wurde bereits bei der Erstellung der Programmdokumente berücksichtigt und umfasst insbesondere die Ausgestaltung/Organisation von Bewertungsgremien. Konkret wurde für alle relevanten Programme eine einheitliche Geschäftsordnung für die Bewertungsgremien entwickelt. Damit entsprechen sämtliche Bewertungsgremien durchgehend den Anforderungen der Richtlinie.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Einrichtung einer zentralen Schnittstelle - Single Point of Entry

Ausgangszustand 2021:

Eine zentrale Schnittstelle für inhaltlich-strategisch sowie budgetäre Angelegenheiten der FinV ist provisorisch in der AWS eingerichtet. (Ausgangszustand zum 31.12.2021)

Zielzustand 2025:

Die zentrale Schnittstelle – Single Point of Entry – wurde permanent eingerichtet und es liegen Ergebnisse zur Identifizierung weiterer Optimierungspotentiale vor, die umgesetzt wurden bzw. in Umsetzung sind. (Zielzustand zum 31.12.2023)

Istzustand 2025:

Die Optimierung der Schnittstellen wurde durch die Implementierung eines „Single-Point of Entry“ vollzogen. Um die Schnittstelle möglichst effizient zu gestalten wurde der „Single-Point of Entry“ in zwei Themenbereiche untergliedert: - Single-Point of Entry (Strategy) als zentrale Ansprechstelle der Eigentümer:innen für die Abstimmung bzw. Umsetzung inhaltlicher Themen, Schnittstelle zwischen operativen Einheiten und Eigentümer:innen sowie Koordination für Umsetzung übergreifender Themen (AWS-intern) - Single Point of Entry (Financial) als Ansprechstelle für die Anforderung der operativen/administrativen Mittel, Support der operativen Einheiten bei Zwischen- und Endabrechnungen und Umschichtungen sowie als Schnittstelle zu Eigentümerressorts.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Weiterentwicklung des Berichtswesens

Ausgangszustand 2021:

Das Berichtswesen entspricht den fragmentierten Vorgaben aus in der Vergangenheit abgeschlossenen Abwicklungsverträgen bzw. Gesamtbeauftragungen, ohne strategischen Überbau. (Ausgangszustand zum 31.12.2021)

Zielzustand 2025:

Das Berichtswesen entspricht budgetär und inhaltlich den Erfordernissen von FoFinaG/FTI-Pakt/FTI-Strategie und der AWS Governance neu. (Zielzustand zum 31.12.2023)

Istzustand 2025:

Die Weiterentwicklung des Berichtswesens umfasst insbesondere: - „Financial Single Point of Entry“ hinsichtlich Berichtslegung zu Liquidität, Minderbedarf, Mittelanforderung - Implementierung einheitlicher Juryprotokolle (inkl. diverser Adaptierungen auf Basis praktischer Erfahrungen) - Vorlage des Gesamtberichts gem. Vorgaben FinV.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Etablierung eines einheitlichen Rahmens zur Berichtslegung geförderter Vorhaben

Ausgangszustand 2021:

Die Fördernehmenden berichten in den unterschiedlichen Förderungsprogrammen nach uneinheitlichen Vorlagen. (Ausgangszustand zum 31.12.2021)

Zielzustand 2025:

Das Berichtswesen für alle Vorhaben erfolgt auf Basis der neu ausgearbeiteten Vorlagen. (Zielzustand zum 31.12.2023)

Istzustand 2025:

Im Rahmen einer AWS-internen Arbeitsgruppe - in Abstimmung mit den Eigentümerressorts - zur Implementierung der Finanzierungsvereinbarung 2022–23 wurde ein einheitlicher Rahmen zur Berichtslegung geförderter Vorhaben umgesetzt und damit auch eine wesentliche Vereinfachung für Kund:innen der AWS geschaffen. Das Berichtsformat ist modulartig aufgebaut und kann abhängig von den Reportinganforderungen der einzelnen Programme eingesetzt werden.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Forcierung technologie- und wissensintensiver Gründungen

Beschreibung des Ziels

Um den wirtschaftlichen Kreislauf in Schwung zu halten, braucht Österreich neben einer forschungsintensiven Industrie auch aktive, wettbewerbsfähige und wirtschaftlich unabhängige kleine Technologieunternehmen mit ausgeprägter Forschung und Entwicklung zur effizienten Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie wissensintensive hochinnovative Unternehmen aus dem Soft- oder Non-Tech-Bereich. Die Gründung technologie- und wissensintensiver Unternehmen ist eine der wesentlichsten Antriebskräfte wirtschaftlichen Wachstums. Start-Up Unternehmen wird eine besondere Bedeutung bei der Entstehung von Innovationen, bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften und vor allem bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze zugemessen.

Gründung und Aufbau junger innovativer, technologieorientierter und wissensintensiver Unternehmen stellen ein technisch bzw. wirtschaftlich hohes Risiko dar, das den Einsatz öffentlicher Mittel im Interesse des Gesamtnutzens ambitionierter Forschungs- Entwicklungs- und Innovations- (FEI) Vorhaben erfordert, wenn die betreffenden Vorhaben sonst nicht oder nur in geringerem Umfang durchgeführt würden. Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung von Vorhaben mit einer Hebelwirkung in Richtung Forschung, Entwicklung und Innovation zu richten. Es sollen Anstöße für innovative Prozesse, Produkte und Dienstleistungen im Unternehmen bewirkt werden. Gründerinnen und Gründer von innovativen Unternehmen haben vielfältige Hindernisse zu überwinden, wobei die wesentlichste Hürde in der risikoadäquaten Finanzierung liegt.

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei (Programmbeschreibung siehe Maßnahmen):
Seedfinancing
AplusB

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Seedfinancing Deep Tech: Hochinnovative Gründungsvorhaben [Anzahl]

Istwert

30

Anzahl

Zielzustand

18

Anzahl

Datenquelle: AWS

AplusB: Hochinnovative Gründungsvorhaben [Anzahl]

Istwert

136

Anzahl

Zielzustand

69

Anzahl

Datenquelle: AWS

Ziel 3: Steigerung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von hochinnovativen Unternehmen durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen

Beschreibung des Ziels

Österreich steht vor der Herausforderung mehr F&E-Ergebnisse in markt-relevante Produkte umzuwandeln. Vor allem liegt die Innovationsgeschwindigkeit („time-to-market“) im globalen Vergleich zurück. Dafür sind gerade Investitionen nötig, um Wachstumschancen zu nutzen – auch bei geringerer Investitionsintensität. Dies geschieht im Allgemeinen in „Sprungprojekten“, die besonders für junge und kleinere Unternehmen, schwer zu realisieren sind. Mängel im Zugang zu geeigneten und ausreichenden Finanzierungsmitteln sowie zu fachlicher Expertise, individueller Beratung und relevanten (internationalen) Netzwerken können schwerwiegende Folgen für Wachstumsinvestitionen – auch am internationalen Markt – haben. Der Erfolg eines Vorhabens wird dann beispielsweise durch Unterschreiten einer kritischen Mindestgröße oder Verzögerungen von zeitkritischen Projekten gefährdet. Wachstumsinvestitionen haben folglich maßgeblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Unternehmenssektor.

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei:
Seedfinancing
Green Frontrunner
Green IP
IÖB Toolbox

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Seedfinancing Deep Tech: überdurchschnittlich wachsende Unternehmen [%]

Istwert

70

%

Zielzustand

84

%

Datenquelle: AWS

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: exportorientierte Vorhaben [%]

Istwert

97

%

Zielzustand

97

%

Datenquelle: AWS

Green Frontrunner: überdurchschnittlich wachsende Unternehmen [%]

Istwert

62

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: AWS

Green Frontrunner: exportorientierte Vorhaben [%]

Istwert

98

%

Zielzustand

95

%

Datenquelle: AWS

Green IP: überdurchschnittlich wachsende Unternehmen [%]

Istwert

80

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: AWS

Green IP: exportorientierte Vorhaben [%]

Istwert

93

%

Zielzustand

85

%

Datenquelle: AWS

IÖB Toolbox: Vorhaben die zu einer Erhöhung nachfrageseitiger Innovationsanreize beitragen [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: AWS

Ziel 4: Verbesserung eines wirkungsvollen Entrepreneurship-Umfelds

Beschreibung des Ziels

Sowohl die OECD als auch die Europäische Union (Strategie Europa 2020) haben die Förderung von Entrepreneurship als wichtige politische Agenda erkannt und fordern entsprechende nationale und internationale Maßnahmen. Auch die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der wissensintensiven Unternehmensgründungen zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss einerseits in frühen Lebensphasen Offenheit für Unternehmertum als Berufsoption geschaffen und der Unternehmergeist gestärkt werden. Förderungsprogrammen für Entrepreneurship kommt daher eine zunehmende wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Bedeutung zu. Junge kreative und innovative Menschen sollen auf dem Weg von einer Idee bis zur möglichen Umsetzung des Geschäftsmodells in einem Unternehmen begleitet und unterstützt werden. Weiters gilt es, einen Fokus auf Entrepreneurial Know-How bei Unternehmen in der Früh- und Wachstumsphase eines Unternehmens zu richten und diese mit gezielten Gründungs- und Wachstumsberatungen sowie Vernetzungsmaßnahmen zu unterstützen. Insbesondere werden die Entwicklung von neuartigen Geschäftsmodellen sowie die persönliche Weiterentwicklung finanziell, materiell und durch die Vermittlung des nötigen Wissens unterstützt.

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei:
Seedfinancing
AplusB

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Junge T&I Unternehmen mit Gründungs- und Wachstumsberatungen und Vernetzungsmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

30

Anzahl

Zielzustand

18

Anzahl

Datenquelle: AWS

AplusB: Junge T&I Unternehmen mit Gründungs- und Wachstumsberatungen und Vernetzungsmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

136

Anzahl

Zielzustand

69

Anzahl

Datenquelle: AWS

Ziel 5: Professionalisierung von Unternehmen beim Innovationsschutz

Beschreibung des Ziels

In hart umkämpften, globalen Märkten kann die österreichische Wirtschaft durch innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestehen. In diesem Zusammenhang kommt auch hierzulande dem Schutz von geistigem Eigentum eine immer größere Bedeutung zu. Der strategische Schutz und die Verwertung jener Innovationen, welche die Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen gegenüber jenen der Konkurrenz differenzieren, ist für den kommerziellen Erfolg eine Voraussetzung. Nur so kann sich ein Unternehmen nachhaltig am Markt positionieren und sich gegen Konkurrenten durchsetzen. Gleichzeitig werden in einer sich rasch wandelnden Geschäftswelt etablierte Geschäftsmodelle durch neue technologische Entwicklungen (Stichwort Digitalisierung oder Industrie 4.0) herausgefordert. Sowohl etablierte Unternehmen als auch Startups müssen daher neue Geschäftsideen, Produkte und Technologien rasch in tragfähige Geschäftsmodelle umsetzen, um nicht von Mitbewerbern vom Markt verdrängt zu werden.
Geistige Eigentumsrechte werden nicht mehr ausschließlich in ihrer klassischen Versicherungsfunktion, dem Schutz gegen unerlaubtes Kopieren eigener Produkte, genutzt. Das erweiterte Nutzungsspektrum umfasst darüber hinaus die direkte Einkommensgenerierung über Lizenzierung, den Handel (Kauf und Verkauf) von Intellectual Property (IP, geistigem Eigentum), die Nutzung von IP um Investoren anzuziehen, also zur Unternehmensfinanzierung, die Nutzung von IP zu Marketingzwecken, die Ermöglichung bzw. Regelung von (F&E-)Kooperationen, vor allem auch im Kontext offener Innovationsprozesse (Stichwort: Open Innovation) oder die Nutzung von IP zu strategischen Zwecken, etwa um den Bewegungsspielraum des Wettbewerbs einzuschränken. Zudem werden vermehrt verschiedenartige Schutzrechte in Kombination verwendet. Kombinationen der Anwendungsmöglichkeiten schaffen neue Geschäftsmodelle. Geistige Eigentumsrechte, wie z.B. Patente, haben eine unterschiedliche Relevanz in den jeweiligen Technologiegebieten, wie z.B. im Biotechnologiebereich, in der Informations- und Kommunikationstechnologie oder im Maschinen- und Anlagenbau. Sie werden jeweils anders verwendet. Demgegenüber ist das Urheberrecht vor allem im kreativen oder Softwarebereich relevant. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich in IP-affinen Branchen bewegen, bedeutet dies, dass sie sich vermehrt mit IP auseinandersetzen müssen. Eine nachhaltige IP-Strategie beinhaltet ein Bündel von Maßnahmen, welche mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens abgestimmt werden müssen. Die Entwicklung einer solchen IP-Strategie erfordert die Betrachtung von Geschäftsmodell und Unternehmensumfeld (Markt, Mitbewerber, Partner, Technologien etc.), um ein individuell abgestimmtes Paket an IP-Maßnahmen zu entwickeln. Es empfiehlt sich, einen solchen Strategieprozess mittels Coaching zu begleiten.

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei:
Seedfinancing
Green IP

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Vorhaben mit IP-Beratung [Anzahl]

Istwert

30

Anzahl

Zielzustand

18

Anzahl

Datenquelle: AWS

Green IP: Vorhaben mit IP-Beratung [Anzahl]

Istwert

41

Anzahl

Zielzustand

17

Anzahl

Datenquelle: AWS

Ziel 6: Erhöhung unternehmerischer Innovationen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen

Beschreibung des Ziels

Innovativ ist, was Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft auf eine neue Art und Weise lösen hilft. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen, braucht es neben den speziell technologischen Lösungen auch hochinnovative Methoden, Produkte und Prozesse, um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Während der Staat die politischen Rahmenbedingungen für einen gesellschaftlichen Wandel schafft, so ist die Innovationskraft von Unternehmen gefragt, um hierfür konkrete Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei Vorhaben, die beispielsweise einen hohen Impact auf eine Wirtschaftsbranche haben aber auch Vorhaben, die insbesondere die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen sowie digitale Technologien und Innovationen, die (industrielle) Produktionsprozesse mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien verknüpfen.

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei:
Seedfinancing
Green Frontrunner
Green IP
IÖB Toolbox
AplusB

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Vorhaben die zur Erreichung der SDGs, insbesondere der Klima- und Umweltziele, beitragen [%]

Istwert

51

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: AWS

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Vorhaben mit Digitalisierungsbezug [%]

Istwert

62

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: AWS

Green Frontrunner: Vorhaben die zur Erreichung der SDGs, insbesondere der Klima- und Umweltziele, beitragen [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: AWS

Green IP: Vorhaben die zur Erreichung der SDGs, insbesondere der Klima- und Umweltziele, beitragen [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: AWS

IÖB Toolbox: Vorhaben die zur Erreichung der SDGs, insbesondere der Klima- und Umweltziele, beitragen [%]

Istwert

34

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: AWS

IÖB Toolbox: Vorhaben mit Digitalisierungsbezug [%]

Istwert

59

%

Zielzustand

55

%

Datenquelle: AWS

AplusB: Vorhaben die zur Erreichung der SDGs, insbesondere der Klima- und Umweltziele, beitragen [%]

Istwert

47

%

Zielzustand

25

%

Datenquelle: AWS

AplusB: Vorhaben mit Digitalisierungsbezug [%]

Istwert

68

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: AWS

Ziel 7: Gleichstellung von Frauen und Männern in den Förderungsprogrammen

Beschreibung des Ziels

Hebung des Anteils nominierter Frauen in AWS fachspezifischen Projekt- Auswahl- und Entscheidungsgremien bzw. -prozessen sowie die Erhöhung des Frauenanteils in Gründungsteams und Verbesserung deren Sichtbarkeit

Folgende Programme der AWS tragen zur Erreichung des Ziels bei:
Preseed/Seedfinancing Deep Tech,
Preseed/Seedfinancing Innovative Solutions
First Inkubator

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Frauen in Bewertungsgremien [%]

Istwert

50

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: AWS

Preseed/Seedfinancing Deep Tech: Gründungsvorhaben mit Frauen im Führungsteam [%]

Istwert

10

%

Zielzustand

20

%

Datenquelle: AWS

Green IP: Frauen in Bewertungsgremien [%]

Istwert

54

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: AWS

IÖB Toolbox: Frauen in Bewertungsgremien [%]

Istwert

76

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: AWS

AplusB: Frauen in Bewertungsgremien [%]

Istwert

52

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: AWS

AplusB: Gründungsvorhaben mit Frauen im Führungsteam [%]

Istwert

34

%

Zielzustand

25

%

Datenquelle: AWS

Ziel 8: Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Erfüllung pan-europäischer Ziele (z.B. European Green Deal) und damit Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen sowie Stärkung Europas als Forschungs- und Innovationsstandort

Beschreibung des Ziels

Übergeordnete Ziele sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Subthemen eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Die Republik Österreich nimmt bereits an zwei IPCEIs (Batterien und Mikroelektronik I) teil. Mithilfe der Finanzierung durch den Europäischen Aufbaufonds (RFF) ist in der Finanzierungsperiode 22/23 die Teilnahme an zwei weiteren IPCEIs – Wasserstoff und einem zweiten IPCEI im Bereich Mikroelektronik vorgesehen. Die AWS führt gemeinsam mit der FFG die nationale Umsetzung durch.
Das Programm IPCEI gliedert sich in die beiden Subprogramme Wasserstoff und Mikroelektronik mit jeweils spezifischen Zielsetzungen
Subziele Wasserstoff:
– Österreich fokussiert im Rahmen des IPCEI Wasserstoff (H2) auf Vorhaben im Zusammenhang mit 100 % erneuerbarem (grünen) Wasserstoff, welcher die Integration von erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Verbrauchssektoren ermöglichen und damit den Einsatz von fossilen Energieträgern in signifikantem Ausmaß substituieren soll. Dadurch soll eine substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen erreicht werden.
– Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (z.B. Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.
Subziele Mikroelektronik
– Die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik II (ME/CT) soll zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.
– Durch die Teilnahme österreichischer Unternehmen am IPCEI sollen die Investitionen in F&E- Aktivitäten sowie deren Überleitung in die erste gewerbliche Nutzung erhöht werden, um einen substantiellen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung zu leisten.
– Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (wie zum Beispiel eine Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Fachkräfte/Ingenieur:innen im Bereich der ersten gewerblichen Nutzung pro Förderungsnehmendem [Anzahl]

Istwert

57

Anzahl

Zielzustand

65

Anzahl

Datenquelle: AWS

Frauen als Fachkräfte/Ingenieurinnen im Bereich der ersten gewerblichen Nutzung pro Förderungsnehmenden (durchschnittlich) [%]

Istwert

13

%

Zielzustand

18

%

Datenquelle: AWS

Kooperationen mit Partnern außerhalb Österreichs innerhalb des IPCEIs [Anzahl]

Istwert

11,3

Anzahl

Zielzustand

3,0

Anzahl

Datenquelle: AWS

Kooperationen der Förderungsnehmenden mit Forschungseinrichtungen gemessen an den Kooperationen insgesamt [%]

Istwert

31

%

Zielzustand

55

%

Datenquelle: AWS


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen BMAW und Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) 2022-23

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Abschluss der FinV werden die notwendigen administrativen und operativen Mittel übertragen um die Förderungsvergabe durch die AWS zu gewährleisten. Die FinV regelt klar, welche Ziele mit den vergebenen Förderungen verfolgt werden sollen. Darüber hinaus werden organisationale Aufgaben vereinbart, die programmübergreifend die Effizienz bei der Förderungsvergabe erhöhen sollen. Diese sind in Ziel 1 dargestellt.

Die FinV leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der in der FTI-Strategie und dem FTI-Pakt festgelegten Zielsetzungen. Sie dient einem strategischen und zielgerichteten Mitteleinsatz und erhöht die Planungssicherheit für die AWS, im Vergleich zum bisherigen Modus der 1-jährigen, programmspezifischen Vereinbarungen, erheblich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH zur Förderung von Technologie und Innovation (AWS T&I Richtlinie) durch BMDW und BMK

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.

Die im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Förderungen zielen in Übereinstimmung mit den forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Zielen der österreichischen Bundesregierung auf die Stimulierung einer erhöhten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit von Förderungswerbenden ab. Dabei wird der gesamte Innovations- und Unternehmenszyklus, von der Ideengenerierung bis zur Wachstumsphase, vom Innovationsschutz über innovationsfördernde öffentliche Beschaffung bis zur internationalen Pilotierung und Markterschließung im Sinne einer globalen Technologieführerschaft unterstützt. Im Fokus der Förderungen stehen dabei innovative Unternehmerinnen, Unternehmer und Unternehmen sowie das hierfür erforderliche unternehmerische Ökosystem. Dabei steht das volle Spektrum von Innovationen – unabhängig davon, ob es sich um technische oder nicht technische Innovationen handelt – sowie die dafür notwendigen Investitionen im Zentrum.

Dazu werden nachfolgende operative Ziele der Richtlinie wie folgt definiert:

1. die Forcierung technologie- und wissensintensiver Gründungen,
2. die Steigerung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von hochinnovativen Unternehmen durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen,
3. die Verbesserung eines wirkungsvollen Entrepreneurship-Umfelds,
4. die Professionalisierung von Unternehmen beim Innovationsschutz,
5. die Erhöhung unternehmerischer Innovationen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen
6. die Gleichstellung von Frauen und Männern

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument Seedfinancing – Deep Tech: Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Technologieunternehmen auf Basis der AWS T&I Richtlinie

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gefördert werden Vorhaben zu Vorgründung, Gründung und erstem Wachstum von hochinnovativen, skalierbaren und technologischen Start-ups in den Schwerpunkten
– TEC (IKT/Physical Sciences/Other Technologies).
– GREEN (Umwelt- und Klimaschutztechnologien bzw. diese unterstützende Technologie)

Das Programm umfasst zwei Module:
– Modul Preseed: Im Modul Preseed werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten „Proof of Principle“ bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen.
– Modul Seedfinancing: Im Modul Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument Green Frontrunner – Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Technologieunternehmen auf Basis der AWS T&I Richtlinie

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gefördert werden Vorhaben, die einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen „Green Deals“ leisten. Der positive Effekt auf die Klima- und Umweltschutzziele kann hierbei durch verbesserte Betriebs- und Produktionsverfahren entstehen und/oder durch die Herstellung von Produkten, die bei den Anwenderinnen und Anwendern zu positiven Klima- und Umwelteffekten führen.
Hierbei sind als Förderungsgegenstand zwei Arten von Vorhaben umfasst:
Investive Vorhaben:
. Betriebsansiedlungen mit wesentlichen regional-ökonomischen Impulsen;
. Investitionen im Zusammenhang mit Produkt- und Verfahrensinnovationen, inkl. innovativer Dienstleistungen durch Umsetzung eigener F&E-Resultate in der Produktion oder durch Zukauf und Adaption von neuen Technologien und Know-how;
. Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit wesentlichen Beschäftigungs- oder regionalökonomischen Effekten.
Vorhaben im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung:
. Vorhaben, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen;
. Vorhaben zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument Green IP – Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Technologieunternehmen auf Basis der AWS T&I Richtlinie

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderungsgegenstand sind Maßnahmen von Unternehmen zum Schutz ihrer Innovationen sowie zur Verwertung und Durchsetzung ihrer Schutzrechte.

Konkret förderbar sind Vorhaben für die Entwicklung und Implementierung einer IP-Strategie für ein Innovationsvorhaben (z.B. Entwicklung eines neuen Produkts oder eines neuen Prozesses). Eine IP-Strategie umfasst ein Bündel an Instrumenten des gewerblichen Rechtschutzes, welche sich vom jeweiligen Geschäftsmodell eines Unternehmens ableitet. Derartige Vorhaben beinhalten sowohl die Strategieentwicklung, wofür die AWS mit Beratung (Coaching) unterstützt, als auch die Umsetzung der Strategie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument IÖB Toolbox – Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Technologieunternehmen auf Basis der AWS T&I Richtlinie

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Programm IÖB-Toolbox unterstützt nachfrageseitig die Vorbereitung bzw. Umsetzung von innovativen Investitions- und Beschaffungsvorhaben von öffentlichen Auftraggebenden.

Die Förderung wird in zwei Modulen zur Verfügung gestellt.
. Mit dem Modul „IÖB-Toolbox Prepare“ werden die Beratungskosten im Zusammenhang mit IÖB-Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform www.ioeb-innovationsplattform.at als innovatives Instrument der Markterkundung gefördert.
. Das Modul IÖB-Toolbox Transfer fördert die Anschaffung von innovativen Produkten und/oder Dienstleistungen sowie damit in direktem Zusammenhang stehende Beratungsleistungen und Studien.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Programmdokument AplusB – Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Technologieunternehmen auf Basis der AWS T&I Richtlinie

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gefördert werden Inkubatoren in ihrer Rolle als gründungsrelevante Infrastruktur für FTI-orientierte Gründungsvorhaben mit hohem Wachstumspotential. Die förderbaren Leistungen der Inkubatoren umfassen allgemeine Maßnahmen, wie:
. Generelle Bewusstseinsbildung für die Chancen von Start-ups im relevanten Ökosystem
. Zielgruppenansprache und -stimulierung
. Stärkung des regionalen Netzwerkes.
Außerdem umfassen die förderbaren Leistungen der Inkubatoren ein spezifisches, auf die individuellen Bedürfnisse der FTI-Gründungsvorhaben angepasstes Unterstützungsangebot, bestehend aus:
. Beratungs- und Coaching-Leistungen entsprechend der Entwicklungsphasen der Gründungsvorhaben
. Infrastruktur für die Gründungsvorhaben
. Mentoring für die Gründungsvorhaben
. Vergabe von zweckgebundenen Preisgelder an die Gründungspersonen zum Aufbau, der Gründung und des Wachstums des Vorhabens

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der IPCEI-Sonderrichtlinie durch BMDW und BMK

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Sonderrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung dieser Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Übergeordnete Ziele der österreichischen Teilnahmen an den in dieser Richtlinie abgebildeten IPCEI-Vorhaben sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Vorhaben eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Für die österreichische Beteiligung an IPCEI im Bereich Wasserstoff ist ein weiteres, spezifisches Ziel die substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen durch dezidierten Fokus auf Vorhaben mit 100 % erneuerbarem Wasserstoff. Die Beteiligung an IPCEI im Bereich Mikroelektronik soll weiters zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.

Alle Förderungen die bezüglich IPCEI erfolgen, werden grundsätzlich auf Basis der IPCEI-Sonderrichtlinie vergeben. Die Zielsetzung ist konsistent mit der strategischen Zielsetzung der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-70.392

Tsd. Euro

Plan

-109.619

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.415

Tsd. Euro

Plan

5.641

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

65.977

Tsd. Euro

Plan

103.978

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.392

Tsd. Euro

Plan

109.619

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.495

Tsd. Euro

Plan

-14.065

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.730

Tsd. Euro

Plan

2.996

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.765

Tsd. Euro

Plan

11.069

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.495

Tsd. Euro

Plan

14.065

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-16.330

Tsd. Euro

Plan

-16.413

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.685

Tsd. Euro

Plan

2.645

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.645

Tsd. Euro

Plan

13.768

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

16.330

Tsd. Euro

Plan

16.413

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-27.253

Tsd. Euro

Plan

-18.178

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

27.253

Tsd. Euro

Plan

18.178

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27.253

Tsd. Euro

Plan

18.178

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.314

Tsd. Euro

Plan

-23.898

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.314

Tsd. Euro

Plan

23.898

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.314

Tsd. Euro

Plan

23.898

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen (Plan gesamt 2022-2023 € 5,641 Mio., Ist gesamt 2022-2023 € 4,415 Mio.): Die Administrativen Zuwendungen, welche der AWS für die Abwicklung und Durchführung der Programme entstehen und gemäß Finanzierungsvereinbarung (FinV) 2022-2023 vorgesehen sind, werden als Werkleistungen dargestellt. Der Minderbedarf ist insbesondere dadurch begründet, dass die Anlaufkosten im Zusammenhang mit der Implementierung neuer bzw. überarbeiteter Programme im Rahmen des erstmalig angewendeten Regimes der Finanzierungsvereinbarung ursprünglich zu hoch veranschlagt wurden.
Die Werkleistungen in den Folgejahren nach 2023, ab 2024, werden in den künftigen Finanzierungsvereinbarungen dargestellt und evaluiert.

Transferaufwand (Plan gesamt 2022-2026 € 103,978 Mio., Ist gesamt 2022-2025 € 65,977 Mio.): Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMIMI basierend auf die Finanzierungsvereinbarung 2022-2023 an die AWS dar. Betrachtet werden die in den Jahren gemäß FinV 2022-2023 übertragenen Programme Deep Tech, Green Seed, Green Frontrunner, Green IP, IÖB Toolbox und AplusB. Ebenso enthalten sind operativen Mittel für die Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Mikroelektronik II ME/CT und Wasserstoff bedeckt aus Mitteln im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (RRF). Jährliche Abweichungen zu den Plan- und Ist-Werten ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein Zeitraum über maximal 5 Jahre dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen in den Jahren nach 2026 nicht abgebildet und daher nicht vollständig dargestellt. Da das Jahr 2026 zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Ist-Werte für 2026 erfasst.

Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch die Finanzierungsvereinbarung 2022-23 wurde der Zugang von Unternehmen, zu beratender und finanzieller Unterstützung bei der Durchführung von T&I-Vorhaben wesentlich erleichtert. Es handelt sich bei den finanziellen Unterstützungen ausschließlich um öffentliche Zuschüsse (Fremdmittel). Hinzu kommen geförderte Beratungsleistungen für Unternehmen. Im Rahmen der Förderungsprogramme Seedfinancing, Green Frontrunner, Green IP und IÖB Toolbox erhielten 164 Förderungsnehmende Zuschüsse iHv. EUR 38,5 Mio. Das entspricht einer durchschnittlichen Förderung von EUR 235.000. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planzahlen (250 Fälle mit durchschnittlich EUR 170.000) wurde in der Finanzierungsperiode ein stärkerer Fokus auf eine geringere Anzahl an Projekten mit höherer Qualität und entsprechend höherem Fördervolumen gelegt. Der KMU-Anteil lag bei 82%. Hinzu kommen geförderte Beratungsleistungen iHv EUR 1,4 Mio. an 71 Unternehmen; im Schnitt EUR 20.000.

In den Jahren 2022 und 2023 erhielten darüber hinaus 136 Spin-offs Zugang zu Inkubationsleistungen im Rahmen des AplusB-Programms. Die Förderungsperiode dieses Programms erstreckt sich bis 2027, weshalb im Rahmen dieser WFA-Evaluierung nicht alle Leistungen abgebildet werden können.

Schließlich erhielten im Rahmen der IPCEI-Initiativen insgesamt 10 Unternehmen über die AWS Zuschüsse iHv. EUR 75 Mio. Das entspricht einer durchschnittlichen Förderung von EUR 7,5 Mio. Auch hier wurde zugunsten einer höheren Qualität mit höherem Förderungsvolumen die Anzahl der Förderungsfälle gegenüber den Planzahlen (14) reduziert.

Gesamtbeurteilung

Die AWS-Finanzierungsvereinbarung 2022–2023 hat sich im Evaluierungszeitraum als wirksames Instrument zur Umsetzung förderpolitischer Zielsetzungen erwiesen. Die gesetzten Ziele und Indikatoren konnten insgesamt in hohem Ausmaß erreicht werden. Besonders deutlich wird dies sowohl in der Weiterentwicklung organisatorischer Rahmenbedingungen als auch in der positiven Performance der Zielindikatoren auf Programmebene.

Im Bereich Effektivität und Effizienz wurden zentrale strukturelle Maßnahmen umgesetzt: Durch die Harmonisierung der Bewertungsgremien (einheitliche Geschäftsordnung) wurde die Konsistenz und Regelkonformität der Entscheidungsprozesse gestärkt. Ebenso trägt der dauerhaft implementierte Single Point of Entry in den Themenbereichen Strategie und Finanz zu klareren Schnittstellen, höherer Transparenz und effizienterer Abwicklung bei. Das Berichtswesen wurde entlang der Anforderungen der Finanzierungsvereinbarung vereinheitlicht; mit modularen Reporting-Formaten konnten zugleich Vereinfachungen für Fördernehmende und eine bessere Vergleichbarkeit auf Portfolioebene erreicht werden.

Die Zielindikatoren der einzelnen Förderungsprogramme zeigen eine planmäßige bis überplanmäßige Zielerreichung. Hervorzuheben ist insbesondere die Performance im Bereich Preseed/Seedfinancing – Deep Tech, wo mehr Gründungsvorhaben als ursprünglich geplant finanziert werden konnten. Hinsichtlich des Anteils der überdurchschnittlich wachsenden Unternehmen ist anzumerken, dass dieser zwar über den gesamten Finanzierungszeitraum nicht zur Gänze erreicht werden konnte. Allerdings lag der Wert im Jahr 2023 deutlich über dem Zielwert. Daher ist das Programm aus Gesamtsicht positiv zu beurteilen. Auch die Programme mit Nachhaltigkeits- und Transformationsbezug weisen eine insgesamt hohe Zielerreichung auf, wobei sich eine starke Ausrichtung auf Exportfähigkeit, Digitalisierungsbezug sowie – je nach Programmlogik – SDG-Beiträge zeigt.

Abweichend davon konnten bei den IPCEI-Projekten die Zielwerte überwiegend nicht erreicht werden. Die quantitative Indikatorensicht bildet jedoch die tatsächliche Wirkung dieses langfristig angelegten Förderungsinstruments nur eingeschränkt ab. Einerseits zeigen qualitative Beobachtungen und Rückmeldungen eine positive Entwicklung im Sinne der Programmziele, insbesondere im Hinblick auf den Aufbau industrieller Wertschöpfung, die Stärkung technologischer Kompetenzen sowie die Qualifizierung von Fachkräften. Andererseits ist festzuhalten, dass der Evaluierungszeitpunkt für ein Instrument mit mehrjährigem Umsetzungs- und Wirkungshorizont früh gewählt ist. So zeigt sich, dass bereits bei einer Fortschreibung der Betrachtung um ein weiteres Jahr (2024) wesentliche Zielindikatoren deutlich näher an die Zielwerte heranrücken oder diese bereits übertreffen: Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Fachkräfte würde in diesem Fall bei 74 statt 57 liegen, der durchschnittliche Frauenanteil würde von 13 % auf 14 % steigen. Diese Entwicklung deutet auf eine klar positive Dynamik hin, deren volle Wirkung sich erst über einen längeren Zeitraum adäquat abbilden lässt.

Im Querschnittsthema tatsächliche Gleichstellung wurden Fortschritte erzielt: Der Frauenanteil in Bewertungsgremien konnte verbessert und die Ausgewogenheit bei Veranstaltungsformaten gestärkt werden. Zudem wurde der Frauenbonus weitergeführt und in Richtung eines einheitlicheren Gender Bonus für die Folgeperiode weiterentwickelt. Gleichzeitig deuten einzelne Indikatoren darauf hin, dass insbesondere in der frühen Gründungsphase weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich des Anteils von Frauen in Führungsteams besteht.

In Summe bestätigt die Evaluierung eine positive Gesamtbeurteilung: Die Finanzierungsvereinbarung 2022-23 hat sowohl die Qualität der Umsetzung und Steuerung verbessert als auch die angestrebten Wirkungen in den Programmen zur Gänze erreicht.


Verbesserungspotentiale

Die Ergebnisse zeigen insgesamt eine hohe Zielerreichung, gleichzeitig lassen sich aus einzelnen Indikatoren und Prozessbeobachtungen Verbesserungspotenziale ableiten. Beispielsweise (1) Gleichstellungsaspekte in ausgewählten Programmclustern und (2) die weitere Stärkung eines konsistenten, wirkungsorientierten Steuerungs- und Monitoringsystems über das Gesamtportfolio.

1) Erhöhung des Frauenanteils in Gründungsvorhaben und IPCEI-Projekten
Ein zentrales Entwicklungsthema ist die weiterhin zu geringe Beteiligung von Frauen in frühen Innovations- und Wachstumsphasen sowie in großvolumigen technologiegetriebenen Projekten. In Seedfinancing bleibt der Anteil der Frauen im Führungsteam mit etwa 10% deutlich unter den angestrebten 20%. Ähnliche Herausforderungen bestehen bei IPCEI, wo der Frauenanteil nur auf dem Ausgangsniveau gehalten werden konnte, es jedoch zu keiner Steigerung kam (bedingt u. a. durch die Branchenstruktur in mikroelektronik- bzw. industrienahen Technologiefeldern).
Um diese Lücken systematisch zu reduzieren, ist eine Kombination aus steuernden, prozessualen und sichtbarkeitsorientierten Maßnahmen zielführend. Dazu zählt erstens eine weitere Erhöhung des Frauenanteils in Jurys und Bewertungsgremien und eine bewusste Diversifizierung der Expert:innenpools. Zweitens kann die Sichtbarkeit weiblicher Vorbilder stärker in das Portfoliomanagement integriert werden, etwa durch Veranstaltungsformate mit hohem Frauenanteil bei Speaker:innen, gezielte Outreach-Aktivitäten sowie Community-Building in Deep-Tech- und IPCEI-nahen Ökosystemen. Drittens ist die bereits begonnene Vereinheitlichung des Gender Bonus über relevante Programme ein wirksamer Hebel: Ein transparenter, portfolioweit vergleichbarer Mechanismus schafft Planbarkeit und stärkt die Steuerungswirkung, ohne die Programmlogik einzelner Formate zu verzerren. Ergänzend erscheint es sinnvoll, die Gender-Pipeline über frühere Phasen (z. B. Preseed, akademische Spin-offs, Inkubation) stärker mit qualitativen Maßnahmen zu begleiten (Mentoring, Matching, Leadership-Formate).

2) Stärkere Portfolio-Kohärenz durch weiterentwickeltes Wirkungsmonitoring
Weiterentwicklungsmaßnahmen zeigen sich bei der Stärkung der Wirkungslogik über Programme hinweg. Zwar wurden Reporting und Steuerungsinstrumente bereits deutlich harmonisiert (u. a. modulare Vorlagen, vereinheitlichte Berichtsanforderungen), dennoch zeigen die Indikatoren, dass Quoten- und Wirkungsgrößen je nach Programm unterschiedliche Interpretationsräume haben (z. B. SDG-Beiträge, Wachstumskriterien oder Internationalisierung).
Ein nächster Schritt wäre eine klarere Definition von Kernindikatoren. Damit ließen sich Wirkungen konsistenter darstellen, Zielabweichungen schneller identifizieren und Maßnahmen zielgerichteter nachschärfen – ohne die notwendige Flexibilität im Portfoliomanagement einzuschränken.

Insgesamt ergibt sich daraus ein kohärentes Bild: Die Maßnahme war wirksam, zugleich bieten insbesondere Gleichstellungssteuerung, Prozessbeschleunigung und Wirkungsmonitoring substanzielle Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung in den Folgeperioden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen