Unternehmen in Österreich sind weiterhin sehr aktiv bei der Patentierung von Ergebnissen aus FTI-Aktivitäten. Das ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und den Standort zu stärken, zeigt aber auch, dass österreichische FTI-Akteure in der Lage sind, Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu entwickeln.
Der gesetzte Zielwert für die Kennzahl 34.2.1 „Patentanmeldungen und Markt“, der die Anzahl der von Österreicher:innen getätigten Patentanmeldungen mit dem BIP des jeweiligen Anmelderaumes gewichtet, konnte zwar nicht erreicht werden, die Kennzahl ist jedoch zuletzt stark gestiegen (+ 11 % gegenüber dem Vorjahr). Da Patentanmeldungen in den USA und China, neben dem Wirtschaftsraum der Europäischen Union, die größten Anteile an der Kennzahl ausmachen, ist davon auszugehen, dass die Covid-19-Pandemie, gestörte Lieferketten, die Energiekrise und die insgesamt eher pessimistischen Aussichten auf die wirtschaftliche Entwicklung, wesentlich zur gebremsten Entwicklung beigetragen haben.
Auch im Bereich der Umwelttechnologien (und „enabling technologies“ für die nachhaltige Transformation) zeigt Österreich im Vergleich mit den innovationsstärksten Ländern Europas eine sehr starke Performance: wie Kennzahl 32.2.2 zeigt, betrug das Ausmaß der Patentanmeldeaktivität zuletzt 127 % relativ zur Vergleichsgruppe. FTI-Spitzenleistungen im Bereich der umweltrelevanten Technologien sind wesentlich, um die gegenwärtigen multiplen Krisen zu bewältigen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und einen hohen Lebensstandard zu sichern. Während die angespannte wirtschaftliche Situation der Vorjahre potenziell dämpfend auf Patentanmeldeaktivitäten wirkt, weisen die Zahlen darauf hin, dass österreichische Unternehmen und andere F&E-Akteure gut vorbereitet sind, um auf einem entstehenden Markt für Lösungen für eine nachhaltige Transformation erfolgreich zu sein.
Zur Erreichung des Wirkungsziels hat das BMK im Jahr 2022 Maßnahmen für eine stärkere Transformationsorientierung der anwendungsorientierten FTI-Förderung gesetzt, u.a. durch:
– starke Ausrichtung an nationalen Sektorstrategien sowie quantitativen Klima-, Energie- und Umweltzielen
– Erarbeitung von Impact- und Evaluierungsplänen, die dem wirkungsvollen Mitteleinsatz und der Ableitung konkreter Maßnahmen und Ergebnisse dienen, um nationale Nachhaltigkeitsziele und FTI-Ziele zu erreichen
– fokussierten Mitteleinsatz in den Schwerpunkten Mobilitätswende, Energiewende und Kreislaufwirtschaft, sowie in der Mission Klimaneutrale Stadt
– themen- und branchenoffene Förderungen in den FFG Basisprogrammen, um innovative Vorhaben, die der Transformation wichtiger Wirtschaftssektoren in Österreich dienen, laufend zu unterstützen
– verstärkte Umsetzungs- und Anwendungsorientierung durch problemorientierte Ausschreibungen, Einbindung von Bedarfsträger:innen und Umsetzungspartner:innen, Unterstützung für kooperative Vorhaben zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie umsetzungs- und marktnahe Unternehmensprojekte.
Darüber hinaus bietet das BMK mit dem Patent.Scheck, umgesetzt von AWS und FFG, FTI-Akteuren die Möglichkeit sich hinsichtlich Patentanmeldungen beraten zu lassen.
Die Maßnahmen des BMK zur Förderung der anwendungsorientierten FTI, zur Stärkung der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft und zur Generierung eines forschungsfördernden Umfelds für nachhaltige Innovationen zeigen Wirkung. Der Anteil der Erstförderungsnehmenden in der FFG beläuft sich im Jahr 2022, dank kleinformatiger Angebote für KMU, auf mehr als 40 %. Dazu trägt u.a. der Ökoscheck bei, der Unternehmen dabei unterstützt, Maßnahmen zur nachhaltigen Transformation ihres Geschäftsmodells umzusetzen. Auch der umweltorientierte Produktionswert im Sektor F&E hat sich positiv entwickelt. Der Produktionswert insgesamt, im Gesamtsektor, ist zwar gefallen, der relative Anteil des Sektors F&E konnte jedoch leicht gesteigert werden. Auch der Anteil der von der FFG geförderten Unternehmen, die Schutzrechte angemeldet haben, hat sich zuletzt stark von 25 % im Jahr 2021 auf 31 % im Jahr 2022 gesteigert.
Durch die fokussierte Umsetzung dieser Maßnahmen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen (Wirkungsziel 2), wird ein wesentlicher Beitrag zu den SDG-Zielen der zunehmenden Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von der Umweltzerstörung, der Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, dem effizienteren Ressourceneinsatz in Produktion und Konsum sowie der Nutzung umweltverträglicher Technologien geleistet.
Die Aktivitäten des BMK zur Erreichung des Wirkungsziels 2 tragen insbesondere zu den SDG-Unterzielen 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“, 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“ und 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ bei.