Vorhaben
BÜNDELUNG: Gasdiversifizierungsgesetz 2022 - Richtlinien gemäß §3 (1) Z1 (2022-2024)
BÜNDELUNG: Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -35.462
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas
Beschreibung des Ziels
Ziel dieser Richtlinie ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas durch die Abfederung der Zusatzkosten der Diversifizierung zur Entlastung der Unternehmen. Für diese Zwecke wurden in einem ersten Schritt insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. In Ergänzung dazu wurde am 14.07.2022 das parlamentarische Verfahren zur Beschlussfassung einer Novelle zum GDG 2022 abgeschlossen, der eine Aufstockung der Mittel per Verordnung vorsieht, wenn dies für die Zielerreichung erforderlich ist.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lieferungen von Erdgas aus nicht-russischen Quellen im Durchschnitt (2022-2024) [TWh]
Istwert
21,0TWh
Zielzustand
45,0TWh
Datenquelle: Angaben aus den Anträgen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung der Richtlinien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Erlassung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nicht russischen Quellen einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der RAG gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die RAG soll gemäß §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verlängerung/Novellierung der Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verlängerung/Novellierung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nicht-russischen Quellen einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verlängerung der Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 GDG 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verlängerung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nichtrussischen Quellen bis 2027 einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die
Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten
gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die
Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz
eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der Kelag gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Kelag soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der voestalpine gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die voestalpine soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der voestalpine (Antrag Nr. 2) gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die voestalpine (Antrag Nr. 2) soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
10: Novelle GDG 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Auslaufen des Gastransitvertrages zwischen der Ukraine und Russland Ende 2024 ist eine Neubeurteilung der Notwendigkeit zur Unterstützung von Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen für den Absatz in Österreich liefern, erforderlich.
Seit dem Stopp der Bezugsmöglichkeit von Gas aus russischen Quellen fehlt der Anreiz zum Umstieg auf nicht-russische Quellen, sodass es keiner finanziellen Unterstützung im Sinne der ursprünglichen Ausrichtung dieses Bundesgesetzes bedarf und das Gesetz entsprechend angepasst wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Ende 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der Kelag gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Ende 2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Kelag soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Jahr 2022 wurde kein Aufwand verbucht (Transferaufwand = 0).
2023 belief sich der Transferaufwand auf 12.832.346,37 €, die Werkleistungen auf 133.220,82 € .
2024 belief sich der Transferaufwand auf 20.411.991,74 €, die Werkleistungen auf 142.235,66 €.
2025 belief sich der Transferaufwand auf 1.944.311,15 €, die Werkleistungen sind zum gegenständlichen Zeitpunkt noch nicht verrechnet.
Die tatsächlich finanziellen Auswirkungen lagen deutlich unter der Prognose. Es wurde zu Beginn angenommen, dass u.a. die OMV mind. 41 TWh Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich verbringen wurde. Insgesamt wurden 8 Anträge, darunter von der OMV, Kelag, Voest und RAG eingebracht – zur Unterstützung der Kapazitätskosten von insgesamt rund 21 TWh Erdgas aus nicht-russischen Quellen. 2025 wurde das Gesetz aufgrund des Auslaufens des Gas-Transitvertrags angepasst, da seit dem Stopp der Bezugsmöglichkeit von Gas aus russischen Quellen der Anreiz zum Umstieg auf nicht-russische Quellen fehlt, sodass es keiner finanziellen Unterstützung im Sinne der ursprünglichen Ausrichtung dieses Bundesgesetzes bedarf und das Gesetz entsprechend angepasst wird. Es wurden daher nur mehr jene Anträge berücksichtigt, die bis Ende 2024, Kapazitätskosten bis September 2024, eingereicht hatten. Zudem waren die Abwicklungskosten (Werkleistungen) durch die geringen Anträge wesentlich geringer als in der Planung angenommen.
Durch den Regierungswechsel im April 2025 wurde das Programm aus dem Klimaschutzministerium (Bedeckung bis 2025 UG 43) ins Wirtschaftsministerium (Bedeckung 2025: UG 40) verschoben.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage resultiert aus den tatsächlich gewährten Mittel wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Aufgrund der wesentlich geringeren Verbringung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen als geplant, sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls entsprechend geringer.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Im Zuge der Unterstützung gemäß §3 Abs. 1 Z 1 GDG 2022 werden Unternehmen nach den Bestimmungen der Richtlinien gem. §3 Abs. 1 Z1 GDG 2022 bei der Diversifizierung der Lieferung/des Imports von Erdgas unterstützt.
Aufgrund der wesentlichen geringeren Antragsstellung für die Unterstützung von Kapazitätskosten, sind die finanziellen Auswirkungen für Unternehmen entsprechend geringer ausgefallen. Die Entlastungen von Unternehmen sind bitte den Angaben in den Maßnahmen zu den entnehmen.
Für den Erhalt einer Abdeckung der Mehrkosten ist ein entsprechender Antrag vom Unternehmen einzubringen.
Aufgrund der wesentlichen geringeren Antragsstellung für die Unterstützung von Kapazitätskosten, sind die Verwaltungskosten insgesamt geringer als angenommen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.