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Vorhaben

BÜNDELUNG: Gasdiversifizierungsgesetz 2022 - Richtlinien gemäß §3 (1) Z1 (2022-2024)

BÜNDELUNG: Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -35.462

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Österreichs Gasverbrauch wird zu ca. 80% aus russischen Quellen abgedeckt. Eine exakte Bezifferung ist aufgrund der Vorimporte und mangelnder Herkunftskennzeichnungen schwierig (Stand Q1 2022).
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands und den Verwerfungen auf den Energiemärkten sowie der mit großer Unsicherheit behafteten Gasversorgungslage wurde das Gasdiversifizierungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 95/2022, erlassen, das den Einsatz von Bundesmittel zur Finanzierung von Maßnahmen, die die Abhängigkeit von Erdgas aus russischen Quellen verringern, vorsieht. In § 3 Abs. 1 Z 1 des GDG 2022 ist vorgesehen, dass die Mittel für die Abdeckung von Kosten von Unternehmen für die Lieferung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen für den Absatz in Österreich eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist in § 5 Abs. 2 GDG 2022 vorgesehen, dass der Einsatz der Mittel nur dann möglich ist, wenn die Maßnahme den gemäß § 5 Abs. 1 GDG 2022 zu erlassenen Richtlinien entsprechen. Die Richtlinien sind von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zu erlassen.
Bündelung 2023:
Zusätzliche Maßnahme 1: Die OMV soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 7.270.878,00 unterstützt werden. Diese Summe wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.
Zusätzliche Maßnahme 2: Die RAG soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 5.561.468,37 unterstützt werden. Diese Summe wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.
Zusätzliche Maßnahme 3: Verlängerung/Novellierung Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022. In der neuen Richtlinien wird der Adressatenkreis konkretisiert.
Bündelung 2024: Aufgrund des möglichen Stopps des Erdgastransits durch die Ukraine wurde das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 (IA) bis 2027 verlängert. Die Richtlinie gemäß §3 Abs. 1 Z 1 GDG 2022 soll entsprechend verlängert werden.
Bündelung 2024:
Zusätzliche Maßnahme 1: Die Kelag soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 405.060,73 unterstützt werden. Diese Summe wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.
Zusätzliche Maßnahme 2: Die OMV soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 17.752.944,04 unterstützt werden. Diese Summe wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.
Zusätzliche Maßnahme 3: Die voestalpine soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 1.717.373,97 unterstützt werden. Diese Summer wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.
Zusätzliche Maßnahme 4: Die voestalpine (Antrag Nr. 2) soll auf Basis der Empfehlung der aws mit Mitteln in Höhe von EUR 536.613,00 unterstützt werden. Diese Summer wird aus den bestehenden Mitteln bezahlt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Im Rahmen der Richtlinien wurde § 3. (1) Z1 umgesetzt: Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes können die Mittel gemäß § 2 für folgende Maßnahmen eingesetzt werden: 1. Kosten von Unternehmen für die Lieferung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen für den Absatz in Österreich. Dies entspricht dem aktuellen Regierungsvorhaben (S. 60 Diversifizierung von Energieträgern) sowie den Bemühungen in der vergangenen Legislaturperiode die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren.
Dadurch konnten auch die europäische Bemühungen unterstützt werden, die Unabhängigkeit von russischem Erdgas auszubauen. Indirekt kann die Umsetzung des Vorhabens auf die SDG Ziele 7 und 9 beigetragen haben, wobei der Umfang nicht erhoben ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas

Beschreibung des Ziels

Ziel dieser Richtlinie ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas durch die Abfederung der Zusatzkosten der Diversifizierung zur Entlastung der Unternehmen. Für diese Zwecke wurden in einem ersten Schritt insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. In Ergänzung dazu wurde am 14.07.2022 das parlamentarische Verfahren zur Beschlussfassung einer Novelle zum GDG 2022 abgeschlossen, der eine Aufstockung der Mittel per Verordnung vorsieht, wenn dies für die Zielerreichung erforderlich ist.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lieferungen von Erdgas aus nicht-russischen Quellen im Durchschnitt (2022-2024) [TWh]

Istwert

21,0

TWh

Zielzustand

45,0

TWh

Datenquelle: Angaben aus den Anträgen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erlassung der Richtlinien

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Erlassung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nicht russischen Quellen einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der RAG gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die RAG soll gemäß §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verlängerung/Novellierung der Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verlängerung/Novellierung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nicht-russischen Quellen einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verlängerung der Richtlinie gemäß § 3 Abs 1 Z 1 GDG 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verlängerung der Richtlinien ist erforderlich, um die Mittel für den Bezug von Erdgas aus nichtrussischen Quellen bis 2027 einzusetzen. Mit dem dadurch möglichen Anreiz können Unternehmen, die
Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich liefern, eine Abdeckung der zusätzlichen Kosten
gemäß den Regelungen dieser Richtlinien erhalten. Gegenstand des Mitteleinsatzes sind die
Kapazitätskosten für die erstmalige Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen in das Netz
eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der Kelag gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Kelag soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der voestalpine gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die voestalpine soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der voestalpine (Antrag Nr. 2) gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Jahr 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die voestalpine (Antrag Nr. 2) soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

10: Novelle GDG 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Auslaufen des Gastransitvertrages zwischen der Ukraine und Russland Ende 2024 ist eine Neubeurteilung der Notwendigkeit zur Unterstützung von Unternehmen, die Erdgas aus nicht-russischen Quellen für den Absatz in Österreich liefern, erforderlich.
Seit dem Stopp der Bezugsmöglichkeit von Gas aus russischen Quellen fehlt der Anreiz zum Umstieg auf nicht-russische Quellen, sodass es keiner finanziellen Unterstützung im Sinne der ursprünglichen Ausrichtung dieses Bundesgesetzes bedarf und das Gesetz entsprechend angepasst wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der OMV gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Ende 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die OMV soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der Kelag gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 (Ende 2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Kelag soll gem. §3 Abs.1 Z1 GDG 2022 unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-35.462

Tsd. Euro

Plan

-309.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

275

Tsd. Euro

Plan

12.360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

35.187

Tsd. Euro

Plan

296.640

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

35.462

Tsd. Euro

Plan

309.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-96.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.965

Tsd. Euro

Plan

-104.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

133

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.832

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.965

Tsd. Euro

Plan

104.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.553

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.411

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.553

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.944

Tsd. Euro

Plan

-9.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

360

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.944

Tsd. Euro

Plan

8.640

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.944

Tsd. Euro

Plan

9.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2022 wurde kein Aufwand verbucht (Transferaufwand = 0).
2023 belief sich der Transferaufwand auf 12.832.346,37 €, die Werkleistungen auf 133.220,82 € .
2024 belief sich der Transferaufwand auf 20.411.991,74 €, die Werkleistungen auf 142.235,66 €.
2025 belief sich der Transferaufwand auf 1.944.311,15 €, die Werkleistungen sind zum gegenständlichen Zeitpunkt noch nicht verrechnet.

Die tatsächlich finanziellen Auswirkungen lagen deutlich unter der Prognose. Es wurde zu Beginn angenommen, dass u.a. die OMV mind. 41 TWh Erdgas aus nicht-russischen Quellen nach Österreich verbringen wurde. Insgesamt wurden 8 Anträge, darunter von der OMV, Kelag, Voest und RAG eingebracht – zur Unterstützung der Kapazitätskosten von insgesamt rund 21 TWh Erdgas aus nicht-russischen Quellen. 2025 wurde das Gesetz aufgrund des Auslaufens des Gas-Transitvertrags angepasst, da seit dem Stopp der Bezugsmöglichkeit von Gas aus russischen Quellen der Anreiz zum Umstieg auf nicht-russische Quellen fehlt, sodass es keiner finanziellen Unterstützung im Sinne der ursprünglichen Ausrichtung dieses Bundesgesetzes bedarf und das Gesetz entsprechend angepasst wird. Es wurden daher nur mehr jene Anträge berücksichtigt, die bis Ende 2024, Kapazitätskosten bis September 2024, eingereicht hatten. Zudem waren die Abwicklungskosten (Werkleistungen) durch die geringen Anträge wesentlich geringer als in der Planung angenommen.
Durch den Regierungswechsel im April 2025 wurde das Programm aus dem Klimaschutzministerium (Bedeckung bis 2025 UG 43) ins Wirtschaftsministerium (Bedeckung 2025: UG 40) verschoben.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage resultiert aus den tatsächlich gewährten Mittel wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Aufgrund der wesentlich geringeren Verbringung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen als geplant, sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls entsprechend geringer.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Im Zuge der Unterstützung gemäß §3 Abs. 1 Z 1 GDG 2022 werden Unternehmen nach den Bestimmungen der Richtlinien gem. §3 Abs. 1 Z1 GDG 2022 bei der Diversifizierung der Lieferung/des Imports von Erdgas unterstützt.
Aufgrund der wesentlichen geringeren Antragsstellung für die Unterstützung von Kapazitätskosten, sind die finanziellen Auswirkungen für Unternehmen entsprechend geringer ausgefallen. Die Entlastungen von Unternehmen sind bitte den Angaben in den Maßnahmen zu den entnehmen.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Für den Erhalt einer Abdeckung der Mehrkosten ist ein entsprechender Antrag vom Unternehmen einzubringen.
Aufgrund der wesentlichen geringeren Antragsstellung für die Unterstützung von Kapazitätskosten, sind die Verwaltungskosten insgesamt geringer als angenommen.

Gesamtbeurteilung

Durch die Unterstützung von Unternehmen für die Mehrkosten die ihnen durch die Umstellung des Bezugs und der Verbringung von russischem Gas auf Gas nicht-russischer Quelle entstanden sind, konnte der Anteil von russischem Gas deutlich reduziert und dadurch die Abhängigkeit reduziert und die Resilienz gestärkt werden. Mit dem Auslaufen des Gastransitvertrages zwischen der Ukraine und Russland per Ende 2024 fehlt die Bezugsmöglichkeit von Gas aus russischen Quellen.
Aus diesen Gründen konnte das Ziel zur Gänze erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Zielerreichung zu betrachten: Die Ausgangslage war es, den durchschnittlichen Halbjahresverbrauch (2022-2025) mit Erdgas aus nicht-russischen Quellen zu decken. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. In den Jahren 2022-2024 wurden gesamt rund 21 TWh Erdgas aus nicht-russischer Quelle nach Österreich verbracht. Davon 7,6 TWh in den Jahren 2022-2023 und 13,15 TWh im Jahr 2024.

Durch obengenannte Entwicklungen konnte jedoch das Ziel des Vorhabens trotzdem zur Gänze erreicht werden: Im Jahr 2025 bezog Österreich über die Pipeline via die Ukraine und die Slowakei kein Gas aus Russland (dies auch auf Grund des Transit-Stopps). Der durchschnittliche heimische Jahresbedarf liegt bei rund 87 TWh (Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2024), wobei von Juli bis Dezember 2025 von einem Verbrauch von rund 37 TWh ausgegangen wurde. Derzeit sind die Gasspeicher zu 48,3 Prozent befüllt, das entspricht rund 48,7 TWh.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen