Vorhaben
BÜNDELUNG: EAG Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2022
BÜNDELUNG: EAG Investitionszuschüsseverordnung-Strom 22 gebündelt mit 3. Novelle zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen
Beschreibung des Ziels
Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bis zum Jahr 2030 auf 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energiequellen umzustellen. Aus diesem Grund soll der Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erneuerbarer Stromanteil (nach SHARES Methodik) [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
89,0%
Datenquelle: Energiebilanzen der Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung der konkreten Regelungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das EAG legt in den §§ 55 ff. fest, dass die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und damit in Zusammenhang errichtete Stromspeicher, die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen, die Neuerrichtung von Windkraftanlagen und die Neuerrichtung von Anlagen auf Basis von Biomasse unter gewissen Voraussetzungen durch Investitionszuschüsse gefördert werden können.
Die Investitionszuschüsse sollen Investitionen in den Ausbau, Erweiterung bzw. Revitalisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energien anreizen. Die gegenständliche EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom schafft die konkreten Regelungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß §§ 55 ff EAG.
Die Verordnung regelt daher gemäß § 58 Abs. 1 EAG zunächst den Gegenstand und die Voraussetzungen für die Gewährung des Investitionszuschusses, enthält Bestimmungen zu den stattfindenden Fördercalls, die Höhe der Fördermittel und Fördersätze, wobei spezielle Regelungen für Photovoltaikanlagen festgelegt werden. Weiters regelt die Verordnung das Verfahren der Fördervergabe, legt die förderfähigen Kosten fest, regelt den Inhalt der Förderverträge, enthält Bestimmungen zur Endabrechnung und Auszahlung der Investitionszuschüsse, regelt Informationsverpflichtungen sowie Verpflichtungen zur Rückzahlung der Förderung und enthält schließlich Bestimmungen zur Rechtsnachfolge und zur Veröffentlichung.
BÜNDELUNG 2022 (3. Novelle zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom):
Mit der 3. Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom sollen die Fördermittel für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher erhöht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Mittel für die Finanzierung der EAG-Investitionszuschüsse Strom 2022 wurden über den Finanzierungsmechanismus des EAG/ÖSG-Ökostromfördersystems bereitgestellt (u.a. Erneuerbaren-Förderbeiträge/Förderpauschalen). Somit keine unmittelbare Finanzierung durch den Bundeshaushalt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Für die Ermittlung der CO2-Effekte wird angenommen, dass die durch das EAG geförderte und angereizte erneuerbare Stromerzeugung eine gleich große Strommenge aus bestehenden oder neuen hocheffizienten Erdgas-Kraftwerken ersetzt oder vermeidet.
Der österreichische CO2-Faktor für die Stromerzeugung aus Erdgas entspricht laut Umweltbundesamt aktuell (Anfang November 2025) einem Wert von 350 g/kWh. Für eine Hochrechnung der jährlichen Einsparungen an Treibhausgasemissionen wird zusätzlich die bisher durch die Maßnahme geförderte Leistung sowie die EAG angeführten Volllaststunden herangezogen.
Bei einer aus den Fördercalls 2022 abgerechneten Leistung von insgesamt rund 1 GW (Datenstand Jänner 2026) ergibt sich somit aktuell eine jährliche Einsparung von rund 370.000 Tonnen CO2eq.
Da weitere 43,6 MW aktuell noch förderrelevant, aber noch nicht endabgerechnet sind, kann sich dieser Wert noch um eine jährliche Einsparung von 46.000 Tonnen CO2eq erhöhen.
Sollten auch die noch offenen Förderfälle abgerechnet werden, kann der in der ursprünglichen WFA erwartete Wert (Einsparung von 407.000 Tonnen jährlichen CO2eq) somit noch leicht übertroffen werden.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Unterstützung bei den Investitionszuschüssen wirkt sich prinzipiell positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten aus und bietet somit Unternehmen einen höheren Handlungsspielraum bei der Umsetzung von Projekten.
Zu den bisher ausschließlich an Unternehmen ausgeschütteten Mittel liegen aktuell keine gesonderten Daten vor. Bezüglich der Anzahl der Förderempfänger nach Rechtsform liegt auf Basis des EAG-Evaluierungsberichts 2024 folgende Aufteilung der zum damaligen Auswertungsdatenstand bedeckten Projekte vor (Einmalzählung je Förderempfänger, auch bei mehreren Projekten):
• PV-Anlagen 2022: rund 7,3 % Unternehmen, rund 92 % natürliche Personen
• Biomasse (Investitionszuschüsse 2022 und 2023 zusammengefasst): 50 % natürliche Personen, 1/3 Unternehmen (Rest: Körperschaften öff. Rechts)
• Wasserkraft (Investitionszuschüsse 2022 und 2023 zusammengefasst): über 60 % Unternehmen, gut 25 % waren natürliche Personen. (Rest sonstige Rechtsformen, z.B. Vereine, Körperschaft öffentlichen Rechts).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.