Vorhaben
EAG-Marktprämienverordnung 2022 und 2023
EAG-Marktprämienverordnung 2022 und 2023 – EAG-MPV
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen
Beschreibung des Ziels
Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bis zum Jahr 2030 auf 100 % (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energiequellen umzustellen. Aus diesem Grund soll der Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erneuerbarer Stromanteil [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
89,0%
Datenquelle: Energiebilanzen der Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung konkreter Regelungen für die Gewährung von Marktprämien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
§ 10 EAG legt fest, dass die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, die Neuerrichtung, Erweiterung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen, die Neuerrichtung und Erweiterung von Windkraftanlagen, die Neuerrichtung und das Repowering von Anlagen auf Basis von Biomasse, die Neuerrichtung von Anlagen auf Basis von Biogas sowie bestehende Anlagen auf Basis von Biomasse bzw. Biogas unter gewissen Voraussetzungen durch Marktprämien gefördert werden können.
Nach § 54 EAG ist außerdem unter gewissen Voraussetzungen eine Wechselmöglichkeit für nach § 12 ÖSG 2012 geförderte Anlagen vorgesehen.
Die Förderung mittels Marktprämien soll Investitionen in den Ausbau, Erweiterung bzw. Revitalisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energien anreizen.
Das 1. Hauptstück des 2. Teils des EAG (§§ 9 bis 54 EAG) enthält zahlreiche Bestimmungen, die die BMK im Einvernehmen mit dem BMLRT, dem BMDW bzw. dem BMSGPK ermächtigt bzw. verpflichtet nähere Regelungen zur Gewährung von Marktprämien durch Verordnung festzulegen.
Die gegenständliche EAG-Marktprämienverordnung schafft daher konkrete Regelungen zur Gewährung von Marktprämien nach dem 1. Hauptstück des 2. Teils des EAG, unter anderem durch die Festsetzung von Höchstpreisen für Gebote in Ausschreibungsverfahren, der Höhe des anzulegenden Wertes bei administrativer Vergabe sowie der Festlegung von Gebotsterminen und das jeweils zur Verfügung stehende Ausschreibungs- bzw. Vergabevolumen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Anstatt der ursprünglich vorgesehenen Deckung des Mittelbedarfs durch Finanzierungsmechanismus des EAG/ÖSG-Ökostromfördersystems (u.a. Erneuerbaren-Förderbeiträge/Förderpauschalen), welche keine unmittelbare Finanzierung durch den Bundeshaushalt erfordert hätte, erfolgte 2024 statt einer Einhebung von Erneuerbaren-Förderbeitrag bzw. eine Erneuerbare-Förderpauschale eine Finanzierung über Bundesmittel. Neben Bundesmitteln trugen aber auch Einnahmen der Abwicklungsstelle (z.B. durch die Vermarktung von abgenommenem Ökostrom) zu Deckung des Finanzierungsbedarfs bei. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind daher nur insgesamt zu beurteilen und können nicht auf einzelne Verordnungen/Kostenfaktoren heruntergebrochen werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Unterstützung durch Marktprämien wirkt sich prinzipiell positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten aus und bietet somit Unternehmen einen höheren Handlungsspielraum bei der Umsetzung von Projekten.
Zu den bisher ausschließlich an Unternehmen ausgeschütteten Mittel liegen aktuell keine gesonderten Daten vor. Bezüglich der Anzahl der Förderempfänger nach Rechtsform liegt auf Basis des EAG-Evaluierungsberichts 2024 folgende Aufteilung der zum damaligen Auswertungsdatenstand bedeckten Projekte aus Anträgen/Geboten 2022/2023 vor (ohne Wechsel ÖSG nach §54 EAG; Einmalzählung je Förderempfänger, auch bei mehreren Projekten):
• Windkraft: nur Unternehmen
• Wasserkraft: nur Unternehmen
• PV: ca. 2/3 Unternehmen
• Biomasse: Ca. 90 % Unternehmen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Für die Ermittlung der CO2-Effekte wird angenommen, dass die durch das EAG geförderte und angereizte erneuerbare Stromerzeugung eine gleich große Strommenge aus bestehenden oder neuen hocheffizienten Erdgas-Kraftwerken ersetzt oder vermeidet.
Der österreichische CO2-Faktor für die Stromerzeugung aus Erdgas entspricht laut Umweltbundesamt aktuell (Anfang November 2025) einem Wert von 350 g/kWh. Für eine Hochrechnung der jährlichen Einsparungen an Treibhausgasemissionen wird zusätzlich die bisher durch die Maßnahme geförderte Leistung sowie die EAG angeführten Volllaststunden herangezogen.
Auf Basis der Förderanträge 2022 und 2023 vergebenen Förderungen ist aktuell eine Leistung von insgesamt rund 990 MW in Betrieb (Datenstand Jänner 2026, ohne §54 Wechsel ÖSG in Marktprämie und Nachfolgeprämien), hieraus ergibt sich somit aktuell eine jährliche Einsparung von rund 530.000 Tonnen CO2eq.
Da weitere 115 MW aktuell noch förderrelevant, aber noch nicht in Betrieb sind, kann sich dieser Wert noch um eine jährliche Einsparung von rund 120.000 Tonnen CO2eq erhöhen.
Auch wenn noch offenen Förderfälle abgerechnet werden, kann der in der ursprünglichen WFA erwartete Wert (zusätzliche Einsparung von 1.570.000 Tonnen jährlichen CO2eq) somit nicht erreicht werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.