Vorhaben
BÜNDELUNG: Finanzierungsvereinbarung zwischen BMK und Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 2022–2023 gebündelt mit FFG-Förderungsrichtlinie
BÜNDELUNG: Finanzierungsvereinbarung zwischen BMK und Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 2022–2023 gebündelt mit FFG-Förderungsrichtlinie
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -590.187
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Übergreifende Zielsetzungen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz bei der Förderung von FTI-Projekten
Beschreibung des Ziels
Der FTI-Pakt stellt die Basis für die Ziele der vorliegenden Finanzierungsvereinbarung (FinV) dar, die im Wirkungsbereich der UG 34 des BMK den Beitrag der FFG umfasst. Die FFG ist für das BMK die bedeutendste Forschungsförderungseinrichtung, da die FFG nahezu das gesamte Spektrum der Förderung angewandter Forschung, Technologie und Innovation abdeckt. Dadurch kann die FinV mit der FFG zu einem Großteil der im FTI-Pakt verankerten Handlungsfelder beitragen. Dies geschieht freilich in unterschiedlicher Intensität.
Die mit der vorliegenden FinV 2022-2023 verbundenen Zielsetzungen betreffen zwei Ebenen:
(1) die Effektivität der Förderung von FTI-Projekten:
Alle Förderungen die entlang der Themen in der FinV vergeben werden, leisten einen Beitrag zu den Zielen und Handlungsfeldern des FTI-Pakts. Es wurde auf die Konsistenz der Zielsetzungen auf den unterschiedlichen Ebenen geachtet, um die durch das FoFinaG anvisierte Ziel-Hierarchie von FTI-Strategie 2030 und FTI-Pakt 2021-23 sicherzustellen. Beispielsweise leisten die in den Schwerpunkten vergebenen Förderungen (Ziel 11) einen Beitrag zum Handlungsfeld 2.3 des FTI-Pakt 2021-23 „FTI zur Erreichung der Klimaziele“.
(2) die Effizienz der Umsetzung dieser Förderungen:
Im Sinne von Kapitel 1 des FTI-Pakts werden mit der FinV folgende strukturelle Ziele verfolgt:
– verbesserte und schlankere Abläufe und klare Strukturen im Zusammenwirken von Bundesministerien und Forschungsförderungseinrichtungen
– die Förderungswerbenden haben einen leicht verständlichen und übersichtlichen Zugang zum Förderungsangebot mittels Themenportfolio.
In der Finanzierungsvereinbarungsperiode werden dazu konkrete Aktivitäten (organisationale Aufgaben) von der FFG in Abstimmung mit den beiden Eigentümerressorts durchgeführt und sind untenstehend aufgezählt.
Organisationale Aufgaben:
– Weitere Anpassung und Neu-Abbildung der Geschäftslogik und Förderungsprozesse an die Anforderung des Forschungsfinanzierungsgesetzes und New Governance
– Umsetzung der sich aus den neuen Richtlinien ergebenden Prinzipen und Prozesse und Realisierung von Vereinfachungen
– Weiterentwicklung der Portfolioarchitektur
– Neugestaltung des FFG Außenauftritts
– Entwicklung eines schlanken, aussagekräftigen Berichtswesens
– Intensivierung der Digitalisierung
– Umsetzung eines Maßnahmenpakets zu Gender/Gleichstellung
– Weiterentwicklung der Methoden zur Beurteilung der Nachhaltigkeitswirkungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Von Frauen abgegebene Begutachtungen in den Bewertungsgremien/Jurys der FFG [%]
Istwert
39%
Zielzustand
33%
Datenquelle: FFG, Förderungsdaten
Meilenstein 1: Technische Umsetzung der Anforderungen des FoFinaG und New Governance
Ausgangszustand 2021:
Um die neuen Anforderungen von FoFinaG und New Governance umsetzen zu können, ist die bisherige Abbildungslogik in den FFG IT-Systemen nicht geeignet.
Zielzustand 2025:
31.12.2023: Mit Beginn der Gültigkeit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt die Berichterstattung über den gesamten Zeitraum hinweg in der neuen Themen-Logik. Bei Bedarf ist rückblickend ein Vergleich mit Planungs- und Reportinggrößen in der bisherigen Programm-Logik möglich.
Istzustand 2025:
Seit Beginn der Gültigkeit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt die Berichterstattung über den gesamten Zeitraum hinweg in der neuen Themen-Logik. Bei Bedarf ist ein Vergleich mit Planungs- und Reportinggrößen in der bisherigen Programm-Logik möglich.
Datenquelle:
FFG, WFA Report
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Umsetzung Prinzipien Bewertungsverfahren
Ausgangszustand 2021:
Die Bewertungsverfahren sollen von der FFG eigenständig, nach transparenten, unabhängigen und fairen Prinzipien umgesetzt werden um die Förderungsvergabe effizienter und effektiver zu gestalten.
Zielzustand 2025:
31.12.2023: Sämtliche Bewertungsgremien auf Basis der FinV entsprechen während der Finanzierungsperiode den Anforderungen der Richtlinie. Im Rahmen der Kontrollbefugnisse des Ministeriums wurden keine Verstöße festgestellt.
Istzustand 2025:
Sämtliche Bewertungsgremien entsprechen während der Finanzierungsperiode den Anforderungen der Richtlinie. Im Rahmen der Kontrollbefugnisse des Ministeriums wurden keine Verstöße festgestellt.
Datenquelle:
FFG, WFA Report
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Überarbeitung FFG Website
Ausgangszustand 2021:
Um das Förderungsangebot der Finanzierungsvereinbarung 22/23 übersichtlich und zielgruppenadäquat kommunizieren zu können, ist die derzeitige Präsentation auf der FFG Website nicht geeignet.
Zielzustand 2025:
Meilenstein 31.03.2022: Die FFG Website ist derart überarbeitet, dass ein übersichtlicher und zielgruppenadäquater Informationszugang für potenzielle Förderwerber:innen sichergestellt ist und die Schwerpunkte und Themen sowie die beauftragenden Ministerien sichtbar sind.
Istzustand 2025:
Mit der Überarbeitung der Website im Jahr 2022 ist ein übersichtlicher und zielgruppenadäquater Informationszugang für potenzielle Förderwerber/innen sichergestellt und die Schwerpunkte und Themen sowie die beauftragenden Ministerien sind sichtbar.
Datenquelle:
FFG, WFA Report
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Gezielte Impulse zur Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energieträger durch die Abwicklung missionsorientierter Förderinitiativen setzen
Beschreibung des Ziels
In den nächsten Jahren sollen entscheidende Beiträge geleistet werden, um die umfassende und effiziente Nutzung erneuerbarer Energieträger, die substantielle Steigerung der Energieeffizienz in der Anwendung, die Systemintegration bestehender Einzeltechnologien und Innovationen sowie ein gesamthaftes Verständnis unseres Energiesystems zu ermöglichen. Darüber hinaus stehen die Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft im Fokus.
Das Thema umfasst die Subthemen „Gebäude und urbanes System“, „Energiesysteme und -netze“, „Dekarbonisierung der Industrie“, „Forschungskooperation internationale Energieagentur (IEA)“ und „Kreislaufwirtschaft“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel „Gebäude und urbanes System“
Beitrag zur Entwicklung resilienter und klimaneutraler Gebäude, Quartiere und Städte mit hoher Ressourcen-/Energieeffizienz, verstärkter Nutzung Erneuerbarer Energieträgern sowie hoher Lebensqualität.
Subthemenziel „Energiesysteme und -netze“
Entwicklung integrierter regionaler Energiesysteme, die in absehbarer Zeit bis zu 100 % Energie aus erneuerbaren Quellen in der lokalen und regionalen Energieversorgung ermöglichen und die Teilnahme von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern an regionalen Wertschöpfungsketten und überregionalen Märkten unterstützen.
Subthemenziel „Dekarbonisierung der Industrie“
Break-Through-Technologien für die Industrie, die eine sprunghafte Reduktion von Rohstoff- und Energiebedarf bei gleichem Output sowie deutlich geminderte Emissionen und gesteigerte Wertschöpfung über die Wertschöpfungsketten insgesamt in Österreich ermöglichen.
Subthemenziel „Forschungskooperation Internationale Energie Agentur (IEA)“
Beiträge zur Ergänzung der österr. FTI Politik durch internationale Perspektive in den Energietechnologiefragestellungen im Rahmen der Technology Collaboration Programmes (TCPs) der Internationalen Energieagentur. Know-How Transfer zu österr. Unternehmen, Überleitung in Normen/Klassifizierung, neue Märkte für Unternehmen durch Forschungskooperationen.
Subthemenziel „Kreislaufwirtschaft“
Für eine Transformation unseres linearen Wirtschaftssystems hin zur Kreislaufwirtschaft sind völlig neue technologische Ansätze, innovative Geschäftsmodelle, systemisches interdisziplinäres Denken, enge Vernetzung der Akteure und verbessertes Informationsmanagement notwendig.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Thema Energie- und Umwelttechnologien [%]
Istwert
63%
Zielzustand
45%
Datenquelle: FFG, WFA Report
KMU-Anteil an Förderungen für Unternehmen im Thema Energie- und Umwelttechnologien [%]
Istwert
70%
Zielzustand
60%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Projekte mit Einbindung von Bedarfsträger:innen im Thema Energie- und Umwelttechnologien [%]
Istwert
71%
Zielzustand
30%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Förderungen für Projekte mit internationalen Partner:innen im Thema Energie- und Umwelttechnologien [%]
Istwert
28%
Zielzustand
20%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 3: Nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem
Beschreibung des Ziels
Das Thema Mobilitätssystem umfasst die beiden Subthemen „Mobilität“ und „Luftfahrt“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen. Im Schwerpunkt Mobilitätswende erfolgt eine Zusammenarbeit mit weiteren Themen zur effektiven Verfolgung der oben beschriebenen Zielsetzung.
Subthemenziele „Mobilität“
Die erforderlichen forschungs- und innovationspolitischen Schritte zu setzen, damit bis 2040
– Österreich die Herausforderungen des Wandels zu einem nachhaltigen, klimaneutralen und inklusiven Mobilitäts- und Transportsystem in seinen urbanen und ländlichen Räumen gemeistert hat,
– die österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovationsakteure dazu einen bedeutenden Beitrag geleistet und an einer nachhaltigen Entwicklung, der Sicherung der Lebensqualität, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Österreich wesentlich mitgewirkt haben und
– Innovationen aus Österreich weltweit als führend anerkannt und nachgefragt werden.
Subthemenziele „Luftfahrt“
– Ökologisierung, Digitalisierung und Fokussierung auf den Faktor Mensch in der Luftfahrt
– Verstärkte Positionierung Österreichischer Unternehmen in den internationalen Wertschöpfungsketten für eine klimafreundliche Luftfahrt
– Steigerung der Mitwirkung österreichischer Unternehmen in europäischen FTI-Initiativen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Thema Mobilitätssystem [%]
Istwert
50%
Zielzustand
40%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Projekte mit hohem Verwertungspotenzial im Thema Mobilitätssystem [%]
Istwert
42%
Zielzustand
50%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Projekte mit Einbindung von Bedarfsträger:innen im Thema Mobilitätssystem [%]
Istwert
78%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Förderungsnehmende im Thema Mobilitätssystem, die Projekte mit Partner:innen außerhalb Österreichs durchführen [%]
Istwert
21%
Zielzustand
15%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 4: Entwicklung von klima- und umweltrelevanten Weltraumanwendungen, sowie Steigerung der Quantität und Qualität der weltraumrelevanter FTI-Akteure und Aktivitäten. (Thema Weltraum)
Beschreibung des Ziels
Das FTI Thema Weltraum soll dazu beitragen, dass Weltraumtechnologien und deren Anwendungen die nachhaltige Entwicklung auf der Erde wesentlich unterstützen, das Klima- und Umwelt-Monitoring verbessern und Österreichs Weltraumsektor innovative Technologien betreffend Bau, Betrieb und Nutzung von Satelliten und Trägersystemen entwickelt und damit auf europäischer und internationaler Ebene ein wettbewerbsfähiger und auch sichtbarer Player ist. Damit kann sichergestellt werden, dass der Weltraumsektor auch weiterhin dazu beträgt, dass Wertschöpfung und innovative Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.
Das Thema umfasst die Subthemen „Anwendung von satellitengestützten Technologien“, „Technologien für die Raumfahrt“ und „Weltraumforschung und Wissenschaft“.
Subthema „Anwendung von satellitengestützten Technologien“
Entwicklung von satellitenbasierten (Erdbeobachtung, Navigation, Kommunikation) Anwendungen mit hohem Verwertungspotential (kommerziell und für den öffentlichen Bedarf) insbesondere für den Klima- und Umweltschutz.
Subthema „Technologien für die Raumfahrt“
Entwicklung von innovativen Technologien, Produkten und Verfahren mit hohem kommerziellen Potential sowie der Transfer von Weltraumtechnologie in andere Sektoren
Subthema „Weltraumforschung und Wissenschaft“
Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz durch Beträge zu internationalen Weltraummissionen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Thema Weltraum [%]
Istwert
46%
Zielzustand
40%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit hohem Verwertungspotenzial im Thema Weltraum [%]
Istwert
10%
Zielzustand
30%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Anteil der Projekte im Weltraumsektor die sich bestimmten themenrelevanten SDGs zuordnen [%]
Istwert
62%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Förderung für österreichische Beteiligungen in Projekten mit Partner:innen außerhalb Österreichs im Thema Weltraum [%]
Istwert
23%
Zielzustand
15%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 5: Aufbau und Weiterentwicklung flexibler, kooperativ-kreativer Ökosysteme, in denen eine Vielfalt verschiedener Akteure zusammenarbeitet
Beschreibung des Ziels
Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung von Digitalen Technologien und dem Vorstoß in neue Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Technologien, unabhängig von Anwendungssektoren. Dazu bedarf es flexibler, kooperativ-kreativer Ökosysteme, in denen eine Vielfalt verschiedener Akteure zusammenarbeitet. Mit der verstärkten Einbindung von verschiedensten Disziplinen sollen zudem nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen wie den Demografischen Wandel und Klimawandel gefunden werden. Durch die nationalen Förderungen sollen die Unternehmen und Forschungseinrichtungen nationale und internationale Sichtbarkeit erlangen und vermehrt in einschlägigen europäischen Programmen und Initiativen wie z.B. Horizon Europe, European Partnerships teilnehmen.
Das Thema gliedert sich in die Subthemen „Digitale Schlüsseltechnologien“, „Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft“ „Digitale Technologien für Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit“ und „Digitale und sektorale Wertschöpfungsketten“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel „Digitale Schlüsseltechnologien“
Steigerung der Quantität und Qualität der Forschung und Entwicklung von Digitalen Technologien, die dazu geeignet sind, Technologieführerschaft zu erringen und beizubehalten und Vorstoß in neue Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Technologien ermöglichen (Key Enabling Technologies (KETs) und Future Emerging Technologies (FETs)) sowie Aufbau Fachkräfte im Bereich der Digitalen Technologien.
Subthemenziel „Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft“
Erhöhung der Lebensqualität durch neue Anwendungen im Bereich der Digitalen Technologien, unter aktiver Einbeziehung der Stakeholder (z.B. Technologieanbieter, Dienstleister, Bedarfsträger, Daseinsvorsorger, Endanwender:innen) und Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen durch neue IKT-Anwendungen sowie IKT-Forschung und Entwicklung
Subthemenziel „Digitale Technologien für Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit“
Entwicklung innovativer, nachhaltiger Technologien, die die digitale Transformation in unterschiedlichen Bereichen vorantreiben und insgesamt den Energieverbrauch und THG-Ausstoß reduzieren und die Anpassung an veränderte Bedingungen ermöglichen bzw. unterstützen.
Subthemenziel „Digitale und sektorale Wertschöpfungsketten“
Stärkung der Innovationsleistung österreichischer IKT-affiner Unternehmen im globalen Wettbewerb der Innovationen und Unterstützung österreichischer Unternehmen mit Affinität zu Digitalen Technologien. Stärkung der digitalen Souveränität.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Thema Digitale Technologien [%]
Istwert
54%
Zielzustand
30%
Datenquelle: FFG, WFA Report
KMU-Anteil an der Förderung für Unternehmen im Thema Digitale Technologien [%]
Istwert
47%
Zielzustand
30%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Anteil der geförderten Projekte, die sich bestimmten themenrelevanten SDGs zuordnen im Thema Digitale Technologien [%]
Istwert
71%
Zielzustand
50%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Projekte mit Einbindung von Bedarfsträger:innen im Thema Digitale Technologien [%]
Istwert
65%
Zielzustand
40%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 6: Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der österreichischen Industrie zu stärken
Beschreibung des Ziels
Es gilt, Maßnahmen zu entwickeln um die Innovationsleistung der österreichischen Sachgüterproduktion zu steigern, durch:
– Entwicklung von Innovationsperspektiven zur umfassenden Ökologisierung/Dekarbonisierung der Sachgüterindustrie (Tech4Green);
– Steigerung der Innovationsleistung durch Einsatz digitaler Technologien und anderer Schlüsseltechnologien;
– Verbesserte Nutzung der Kooperationsoptionen zur Lösung interdisziplinärer und anspruchsvoller Problemstellungen
– Mobilisierung bisher noch nicht oder wenig innovativer Unternehmen;
– Gezielter Aufbau von und verbesserter Zugang zu Forschungskompetenz;
– Verstärkung europäischer und internationaler Kooperationen und Netzwerke;
Das Thema umfasst die Subthemen „Schlüsseltechnologien als Basis für Produktion der Zukunft“, „Schlüsseltechnologien in globalisierten Wertschöpfungsnetzwerken“, „Sichere Produktion und Technologieüberführung in Gesellschaft“, „Green Production“ und „Produktions- und Schlüsseltechnologien für die Schwerpunkte Kreislaufwirtschaft, Energiewende, Mobilitätswende“.
Subthema „Schlüsseltechnologien als Basis für Produktion der Zukunft“
Erforschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien für eine innovative, wirtschaftliche und nachhaltige Sachgütererzeugung in Österreich.
Subthema „Schlüsseltechnologien in globalisierten Wertschöpfungsnetzwerken“
Unterstützung transnationaler FTI-Projekte zur Steigerung der Innovationsleistung im Bereich der Schlüsseltechnologien und Stärkung der Positionierung in globalen Wertschöpfungsketten.
Subthema „Sichere Produktion und Technologieüberführung in Gesellschaft“
Begleitung durch Technologiefolge- und Risikoabschätzung sichert den nachhaltigen Einsatz innovativer Technologien und berücksichtigt gesellschaftliche Aspekte in der Sachgüterproduktion.
Subthema „Green Production“
Die Erhöhung der Nachhaltigkeit von Produktionsprozessen und -methoden in der Sachgütererzeugung soll durch FTI-Projekte vorangetrieben werden. Fortführung des 2021 gestarteten Piloten.
Subthema „Produktions- und Schlüsseltechnologien für die Schwerpunkte Kreislaufwirtschaft, Energiewende, Mobilitätswende“
FTI-Projekte aus dem Bereich der Produktions- und Schlüsseltechnologien sollen zur Zielerreichung in den gesetzten BMK-Schwerpunkten Kreislaufwirtschaft, Energiewende, Mobilitätswende beitragen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Thema Produktionstechnologien [%]
Istwert
53%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Unternehmen als Projektpartner:innen in geförderten Projekten im Thema Produktionstechnologien [%]
Istwert
57%
Zielzustand
50%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte im Thema Produktionstechnologien mit deutlich positiver Wirkung im Bereich Nachhaltigkeit [%]
Istwert
85%
Zielzustand
60%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Konsortialpartner:innen im Projekt im Thema Produktionstechnologien (durchschnittlich) [Anzahl]
Istwert
4,6Anzahl
Zielzustand
4,0Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 7: Sicherung und Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors durch FTI-Aktivitäten und Technologie-Internationalisierung
Beschreibung des Ziels
Das Thema umfasst die Subthemen „Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen“, „Technologie- und Kompetenzführerschaft“, „Innovation und Gesellschaft“, „Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB)“ und „Technologie-Internationalisierung“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel „Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen“
– Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen und Verbreiterung der Innovationsbasis;
– Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten;
– Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen;
– Durch die Förderung der Entwicklung wissens- und technologieintensiver Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern.
Subthemenziel „Technologie- und Kompetenzführerschaft“
Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen.
Subthemenziel „Innovation und Gesellschaft“
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen.
Subthemenziel „Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB)“
Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor.
Subthemenziel „Technologie-Internationalisierung“
Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmenden (FFG-weit) im Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung [%]
Istwert
55%
Zielzustand
40%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit deutlich positiver Wirkung im Bereich Nachhaltigkeit im Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung [%]
Istwert
36%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Verfahren zur Beschaffung von innovativen Lösungen im Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung [Anzahl]
Istwert
1Anzahl
Zielzustand
2Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Österreichische Technologieanbieter:innen im Rahmen von TECXPORT (Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung) [Anzahl]
Istwert
106Anzahl
Zielzustand
100Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 8: Menschen, speziell Mädchen und Frauen, für den Bereich FTI gewinnen sowie ihre Qualifikationen aufbauen und stärken
Beschreibung des Ziels
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Es braucht eine qualitative Steigerung und quantitative Ausweitung der in Österreich für FTI verfügbaren Arbeitskräfte, die gerade für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft zentral sind.
Das Thema umfasst die Subthemen „Nachwuchs“, „Frauen“ und „Humanressourcen in der Forschung/Forschungsexzellenz“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel „Nachwuchs“
Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, dass sie sich in Form von Praktika und in außerschulischen Projekten mit FTI beschäftigen, um so ihre Berufs-, Ausbildungs- bzw. Studienwahl zu unterstützen.
Subthemenziel „Frauen“
– Mädchen und Frauen dabei unterstützen, erste berufliche Erfahrungen im FTI Bereich zu machen, Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten kennen zu lernen und einen fundierten Einblick in die angewandte F&E zu erhalten.
– Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dabei unterstützen, Chancengleichheit in ihrer Organisation umzusetzen.
– Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Umsetzung von genderrelevanten Aspekten in ihre FTI-Vorhaben unterstützen.
Subthemenziel „Humanressourcen in der Forschung/Forschungsexzellenz“
Menschen aus dem In- und Ausland sollen für Tätigkeiten in Organisationen im FTI- Bereich bzw. an Universitäten in Österreich gewonnen werden und bei ihrer Karriereentwicklung unterstützt werden. Wissenschaft und Wirtschaft sollen bei der Erschließung neuer Forschungsgebiete und aktueller Trends unterstützt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende (Unternehmen), die in den Kooperationen der "Talente regional"-Projekte gefördert werden [%]
Istwert
67%
Zielzustand
50%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Studentinnen, die nach Abschluss des FEMtech Praktikums für Studentinnen in der Organisation weiterhin tätig sind [%]
Istwert
27%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Organisationen, die eine Folgeinitiative zur Änderung der vorhandenen Organisationsstruktur planen [%]
Istwert
23%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Unternehmen, die im Rahmen der geförderten FEMtech Forschungsprojekte in der Konsortialführung vertreten sind [%]
Istwert
9%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 9: Initiierung, Vertiefung und Intensivierung von Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Gefördert werden soll einerseits die Weiterentwicklung und der Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendung, andererseits die Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung durch die Einbindung von Firmen mit internationaler Vernetzung in sehr frühen Phasen industrieller Entwicklung. Darüber hinaus spielt der Aufbau und die Nutzung von Humanpotenzial durch Erleichterung des Forscher:innen-Transfers von der Wissenschaft in die anwendungsorientierte Forschung in Unternehmen und vice versa („Wissenstransfer durch Köpfe“) eine zentrale Rolle. Angestrebt werden zudem der Aufbau und die Intensivierung einer koordinierten gemeinsamen Nutzung von qualitativ hochwertiger F&T-Infrastruktur.
Das Thema umfasst die Subthemen „Projektorientierte Kooperationen“, „Strukturbildende Kooperationen“ und „Forschungs- und Technologieinfrastrukturen“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel „Projektorientierte Kooperationen“
– Durch projektorientierte Kooperationen mit losem Plattformcharakter, sollen Forschungseinrichtungen und Unternehmen für den Zeitraum eines konkreten Projekts dabei unterstützt werden, gemeinsame F&E-Aktivitäten durchzuführen und in Wissensaustausch zu treten.
– Aufbau und Nutzung von Humanpotenzial durch Erleichterung des Forscher:innen-Transfers von den Universitäten zur Forschung in den Unternehmen bzw. außeruniversitären Forschungsorganisationen und vice versa.
Subthemenziel „Strukturbildende Kooperationen“
– Durch fest institutionalisierte Forschungseinrichtungen sollen längerfristige und weiterreichende Effekte erzielt werden durch die verstärkte Möglichkeit zur Weiterentwicklung und zum Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftliche Verwertung.
– Strukturbildende Kooperationen sollen der Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung sowie der Einbindung von Firmen in frühe Phasen industrieller Entwicklung dienen und zur verstärkten internationalen Vernetzung beitragen.
Subthemenziel „Forschungs- und Technologieinfrastrukturen“
Durch die Förderung von Infrastruktur soll die Basis für exzellente kooperative Forschung in Österreich geschaffen werden und die Positionierung der österreichischen Forschung im internationalen Kontext unterstützt werden. Dazu soll in einer gemeinsamen Initiative mit den Bundesländern eine Hebelung des Bundes-Budgets mit Mitteln des Europäischen Strukturfonds forciert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Dissertant:innen und Post-Docs in den geförderten Projekten im Thema Kooperationsstrukturen [Anzahl]
Istwert
223Anzahl
Zielzustand
200Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Angemeldete Patente im 5-Jahres-Durchschnitt im Thema Kooperationsstrukturen [Anzahl]
Istwert
69Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
KMU-Beteiligungen im Thema Kooperationsstrukturen [%]
Istwert
53%
Zielzustand
60%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Wirtschaftlich genutzte Infrastrukturen an den geförderten Projekten im Thema Kooperationsstrukturen [%]
Istwert
15,4%
Zielzustand
15,0%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 10: Substantielle Beiträge zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, zur Erfüllung pan-europäischer Ziele
Beschreibung des Ziels
Übergeordnete Ziele sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Subthemen eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Die Republik Österreich nimmt bereits an zwei IPCEIs (Batterien und Mikroelektronik I) teil. Mithilfe der Finanzierung durch den Europäischen Aufbaufonds (RFF) ist in der FV-Periode 22/23 die Teilnahme an zwei weiteren IPCEIs – Wasserstoff und einem zweiten IPCEI im Bereich Mikroelektronik vorgesehen. Die FFG führt gemeinsam mit der AWS die nationale Umsetzung durch.
Das Thema IPCEI umfasst die beiden Subthemen „Wasserstoff“ und „Mikroelektronik“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziele „Wasserstoff“
Österreich fokussiert im Rahmen des IPCEI Wasserstoff (H2) auf Projekte im Zusammenhang mit 100 % erneuerbarem (grünen) Wasserstoff, welcher die Integration von erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Verbrauchssektoren ermöglichen und damit den Einsatz von fossilen Energieträgern in signifikantem Ausmaß substituieren soll. Dadurch soll eine substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (z.B. Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.
Subthemenziele „Mikroelektronik“
Die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik II (ME/CT) soll zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.
Durch die Teilnahme österreichischer Unternehmen am IPCEI sollen die Investitionen in F&E- Aktivitäten sowie deren Überleitung in die erste gewerbliche Nutzung erhöht werden, um einen substantiellen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung zu leisten.
Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (wie zum Beispiel eine Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wissenschaftlichen Stellen in den IPCEI-Projekten (durchschnittlich) [Anzahl]
Istwert
59,4Anzahl
Zielzustand
4,5Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Frauen in wissenschaftlichen Stellen in IPCEI-Projekten [%]
Istwert
12%
Zielzustand
18%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Kooperationen mit Partner:innen außerhalb Österreichs in den IPCEI-Projekten (durchschnittlich) [Anzahl]
Istwert
8,1Anzahl
Zielzustand
3,0Anzahl
Datenquelle: FFG, WFA Report
Kooperationen mit Forschungseinrichtungen an den gesamten Kooperationen der Förderungsnehmenden [%]
Istwert
22,6%
Zielzustand
55,0%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Ziel 11: Themenübergreifende Zusammenarbeit in Schwerpunkten zur Umsetzung komplexer und transformativer Innovationsziele
Beschreibung des Ziels
Neben der Förderung entlang von Themen werden im Zeitraum 2022-23 drei Schwerpunkte gesetzt, die aufgrund ihres komplexen und transformativen Innovationsbedarfs eine verstärkte Zusammenarbeit mehrerer Themen notwendig machen:
Schwerpunkt Energiewende (EW)
Ziel: Bündelung der relevanten FTI- Maßnahmen des BMK über Themen hinweg, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich, unter Berücksichtigung der gegebenen politischen Zielsetzungen 2030 (100% EE im Strom) und 2040 zu gewährleisten, der die zeitgerechte Verfügbarkeit der erforderlichen Lösungen auf technologischer und organisatorischer Ebene sowie die Teilhabe österreichischer Akteure an den entsprechenden Wertschöpfungskreisläufen ermöglicht.
Schwerpunkt Mobilitätswende (MW)
Ziel: Durch themenübergreifende Kooperation die erforderlichen forschungs- und innovationspolitischen Schritte für ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem setzen und durch den Beitrag österreichischer FTI-Akteure nachhaltige Entwicklung, die Sicherung der Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung sowie die internationale Nachfrage nach österreichischen Technologien voranbringen und sichern.
Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft (KW)
Ziel: Unterstützung der Transformation hin zu einer kreislauforientierten Wirtschaft und Gesellschaft durch Entwicklung neuer technologischer Ansätze, innovativer Geschäftsmodelle, systemischem interdisziplinärem Denken, enger Vernetzung der Akteure und verbessertem Informationsmanagement.
Untenstehende Indikatoren werden für alle Förderungen die im Rahmen der Schwerpunkte vergeben werden gleichlautend erfasst. Die Zielwerte differieren, je nach spezifischen Ausgangsbedingungen und Zielsetzungen der Schwerpunkte.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erstmalige Förderungsnehmende im Schwerpunkt Energiewende [%]
Istwert
12%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Erstmalige Förderungsnehmende im Schwerpunkt Mobilitätswende [%]
Istwert
11%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Erstmalige Förderungsnehmende im Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft [%]
Istwert
13%
Zielzustand
25%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit hohem Verwertungspotenzial (Schwerpunkt Energiewende) [%]
Istwert
44%
Zielzustand
65%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit hohem Verwertungspotenzial (Schwerpunkt Mobilitätswende) [%]
Istwert
32%
Zielzustand
50%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit hohem Verwertungspotenzial (Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft) [%]
Istwert
38%
Zielzustand
60%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit deutlich positiver Wirkung im Bereich Nachhaltigkeit (Schwerpunkt Energiewende) [%]
Istwert
94%
Zielzustand
95%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit deutlich positiver Wirkung im Bereich Nachhaltigkeit (Schwerpunkt Mobilitätswende) [%]
Istwert
85%
Zielzustand
95%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Geförderte Projekte mit deutlich positiver Wirkung im Bereich Nachhaltigkeit (Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft) [%]
Istwert
98%
Zielzustand
95%
Datenquelle: FFG, WFA Report
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen BMK und Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 2022-23
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung werden die notwendigen administrativen und operativen Mittel übertragen um die Förderungsvergabe durch die FFG zu gewährleisten. Die Finanzierungsvereinbarung regelt klar, welche Ziele mit den vergebenen Förderungen verfolgt werden sollen. Diese sind in den Zielen 2 – 11 dargestellt. Darüber hinaus werden organisationale Aufgaben vereinbart, die themenübergreifend die Effizienz bei der Förderungsvergabe erhöhen sollen. Diese sind in Ziel 1 dargestellt.
Die Finanzierungsvereinbarung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der in der FTI-Strategie und dem FTI-Pakt festgelegten Zielsetzungen. Sie dient dem Nachweis des strategischen und zielgerichteten Mitteleinsatzes und erhöht die Planungssicherheit für die FFG, im Verglich zum bisherigen Modus der 1-jährigen, themenspezifischen Vereinbarungen, erheblich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-Missionen-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen) durch BMK und BMDW
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis der FFG-Missionen- Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen, die Entwicklung von fortschrittlichen, nachhaltigen und leistungsfähigen Technologien und Lösungen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen zu ermöglichen.
Die gesellschaftlichen Herausforderungen sind für die Zwecke der Richtlinie wie folgt definiert:
1. Sichere, saubere und effiziente Energiesysteme
2. Klimaneutrales Mobilitätssystem
3. Klima- und Umweltschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltige Rohstoffnutzung
4. Digitale Transformation und Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien
5. Inklusive, innovative und verantwortungsbewusste Wirtschaft und Gesellschaft
6. Life Sciences, Gesundheit und demographischer Wandel
Neben der Verfolgung des Ziels, einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen zu leisten, soll durch die geförderten Projekte auch ein Beitrag zu folgenden strategischen Zielen geleistet werden:
– Vorteilhafte Positionierung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Österreich im internationalen Wettbewerb
– Stärkung der Innovationskraft des österreichischen FTI-Ökosystems durch Integration von Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft über die gesamte Bandbreite von technischen, sozialen und organisatorischen Kontexten hinweg
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Strukturprojekte: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-MitarbeiterInnen, Verbesserung von Chancengleichheit
Jene Förderungen die in den Themen Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätssystem, Weltraum, Digitale Technologien und Produktionstechnologien erfolgen werden auf Basis der FFG-Missionen-RL vergeben. Die Ziele in den Themen sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-Industrie-Richtlinie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors zu sichern und auszubauen sowie bei Internationalisierungsaktivitäten zu unterstützten. Im Fokus stehen dabei Großunternehmen, die in ihrer Rolle als bedeutende Innovationstreiber und Arbeitsgeber sowie beim Aufbau von Wertschöpfung unterstützt werden sollen.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs- und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit
Jene Förderungen die im Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung erfolgen und Großunternehmen betreffen werden grundsätzlich auf Basis der FFG-Industrie-RL vergeben. Im Anlassfall kann die Offensiv-RL zur Anwendung kommen. Die Ziele im Thema sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinien.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-KMU-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Internationalisierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors zu sichern und auszubauen sowie die Internationalisierungsaktivitäten zu unterstützen. Im Fokus dieser Richtlinie stehen Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen, bei der Bewältigung von Herausforderungen in Zusammenhang mit FTI-Aktivitäten zu unterstützen.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Markteinführung: Ergebnisse aus der F&E-Phase werden im Markt eingeführt
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit
Jene Förderungen die im Thema Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung erfolgen und KMU betreffen werden grundsätzlich auf Basis der FFG-KMU-RL vergeben. Im Anlassfall kann die Offensiv-RL zur Anwendung kommen. Die Ziele im Thema sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinien.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-Strukturen-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Stärkung von Strukturen für ein leistungsfähiges FTI-Ökosystem)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel der Initiierung, Vertiefung und Intensivierung von Kooperationen zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dienen. Dadurch sollen die notwendigen Strukturen für ein leistungsfähiges FTI-Ökosystem und den Technologietransfer geschaffen und der Wirtschafts- und Forschungsstandort gestärkt werden.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitenden, Verbesserung von Chancengleichheit
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
Jene Förderungen die im Thema Kooperationsstrukturen erfolgen werden grundsätzlich auf Basis der FFG-Strukturen-RL vergeben. Im Anlassfall kann die Offensiv-RL zur Anwendung kommen. Die Ziele im Thema sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-Humanpotenzial-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Humanpotenzial in Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation) durch BMK und BMDW
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden sollen dem Ziel dienen, Menschen, speziell Mädchen und Frauen, für den Bereich FTI zu gewinnen sowie ihre Qualifikationen aufzubauen und zu stärken. Ziel ist es auch, diese Menschen über den gesamten Karriereverlauf in der angewandten Forschung zu unterstützen. Dadurch soll eine qualitative Steigerung und quantitative Ausweitung der in Österreich für FTI verfügbaren Arbeitskräfte erreicht, der Innovationsstandort gestärkt und die Gesellschaft für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen gerüstet werden.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit
Jene Förderungen die im Thema Humanpotenzial erfolgen werden auf Basis der FFG-Humanpotenzial-RL vergeben. Die Ziele im Thema sind konsistent mit dem strategischen Ziel der Richtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der FFG-Offensiv-Richtlinie (RL für die FFG für die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation für eine offensive themenoffene FTI-Förderung) durch BMK und BMDW
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden sollen dem Ziel dienen, in forschungs- und innovationspolitisch aktuellen Zielfeldern wirkungsvolle Impulse zur Stimulierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) zu setzen. Die geförderten Projekte sollen einen wesentlichen Beitrag für den notwendigen Strukturwandel in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs- und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit
Förderungen auf Basis der Offensiv-RL werden in den Themen IWI und Kooperationsstrukturen vergeben, sofern die Zielsetzung der geförderten Projekte konsistent mit der strategischen Zielsetzung der Richtlinie ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass der IPCEI-Sonderrichtlinie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Erlass der Sonderrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung dieser Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Übergeordnete, operative Ziele der österreichischen Teilnahmen an den in dieser Richtlinie abgebildeten IPCEI-Vorhaben sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Vorhaben eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Für die österreichische Beteiligung an IPCEI im Bereich Wasserstoff ist ein weiteres, spezifisches Ziel die substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen durch dezidierten Fokus auf Projekte mit 100% erneuerbarem Wasserstoff. Die Beteiligung an IPCEI im Bereich Mikroelektronik soll weiters zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.
Zur Umsetzung der Ziele stehen folgende Projektarten zur Verfügung:
– F&E Vorhaben
– Erster Industrieller Einsatz
Jene Förderungen die im Thema IPCEI erfolgen, werden grundsätzlich auf Basis der IPCEI-Sonderrichtlinie vergeben. Die Zielsetzung im Thema ist konsistent mit der strategischen und operativen Zielsetzung der Richtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die Administrativen Zuwendungen, welche der FFG für die Abwicklung und Durchführung der Themen entstehen und gemäß Finanzierungsvereinbarung (FinV) 2022-2023 vorgesehen sind, werden als Werkleistungen dargestellt. Die Ist-Werte liegen in den Jahren 2022 und 2023 unter Plan, weil es zu Einsparungen bei der Abwicklung der Themen und sich kostendämpfende Faktoren positiv auf die tastsächlichen Kosten ausgewirkt haben – bei den Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeitskosten, Raum- und Betriebskosten und bei Drittkosten gab es Unterschreitungen und Einsparungen.
Die Werkleistungen in den Folgejahren nach 2023, ab 2024, werden in den künftigen Finanzierungsvereinbarungen dargestellt und evaluiert.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMIMI basierend auf die Finanzierungsvereinbarung 2022-2023 an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren gemäß FinV 2022-2023 übertragenen Themen Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätssystem, Weltraum, Digitale Technologien, Produktionstechnologien, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung (IWI), Humanpotenzial und Kooperationsstrukturen. Ebenso enthalten sind die operativen Mittel für die Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Mikroelektronik II ME/CT und Wasserstoff – bedeckt aus Mitteln im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (RRF). Jährliche Abweichungen zu den Plan- und Ist-Werten ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein Zeitraum über maximal 5 Jahre dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen in den Jahren nach 2026 nicht abgebildet und daher nicht vollständig dargestellt. Da das Jahr 2026 zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Ist-Werte für 2026 erfasst, weitere finanzielle Auswirkungen für die Durchführung und Abwicklung der übertragenen Themen werden noch bis 2029 erwartet.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln
Durch die Finanzierungsvereinbarung wurde der Zugang von Unternehmen zu beratender und finanzieller Unterstützung bei der Durchführung von FTI-Vorhaben wesentlich erleichtert. Es handelt sich um öffentliche Zuschüsse und Darlehen (Fremdmittel).
Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung erhielten Unternehmen in 7.082 (durchschnittlich 3.541 pro Jahr) Projektbeteiligungen Förderungen iHv. Insgesamt EUR 790,2 Mio. Das entspricht einer durchschnittlichen Förderung von EUR 111,5 Tsd. pro Beteiligung in einem FTI-Projekt. Darunter waren 5.506 KMU (2.753 pro Jahr), d.h. 78 % die eine Förderung von insg. EUR 159,5 Mio., d.h. durchschnittlich EUR 57,9 Tsd. pro Beteiligung erhalten haben. Es wurden insgesamt also mehr Unternehmen (+26%) und KMU (+45%) erreicht als ursprünglich angenommen. Auch der Anteil der KMU (78% statt 68%) und die Entlastung pro Unternehmensbeteiligung sind höher (+36%). Die Kennzahlen bestätigen, dass es mit der FinV sehr gut gelungen ist, Unternehmen und insbesondere KMU zu erreichen und in ihren FTI-Tätigkeiten zu unterstützen.
In den Jahren 2022 und 2023 erhielten im FFG-Basisprogramm 314 Start-ups – davon 83 High-Tech Start-ups – Zugang zu finanzieller Unterstützung für ihre FTI-Vorhaben. Die FFG-Förderungen wirken sich positiv auf das Start-up Ökosystem aus. Im Austrian Startup Monitor 2024 geben 52% aller Startups an eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen zu haben. 65% aller Startups und 76% aller High-Tech Start-ups die eine Förderung erhalten haben, haben sich dafür an die FFG gewendet. Damit stellt die FFG die wichtigste Forschungsförderungsorganisation in Österreich für die Unterstützung von Startups dar, wenngleich sich das Portfolio auf Projektförderungen beschränkt und keine Gründungsförderungen angeboten werden. Letztere werden vorwiegend durch die AWS umgesetzt.
Im Rahmen der IPCEI-Initiativen erhielten im Zeitraum 2022-23 insgesamt 14 Unternehmen durch die FFG-Zuschüsse iHv. EUR 37,8 Mio. Dies umfasst die Initiativen Mikroelektronik I, Batterien und Wasserstoff.
Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit:
Durch die Finanzierungsvereinbarung wird der Zugang von Unternehmen zu beratender und finanzieller Unterstützung bei der Durchführung von FTI-Vorhaben wesentlich erleichtert. Diese Unterstützung ermöglicht in vielen Fällen überhaupt erst die Aufnahme von FTI-Aktivitäten: das FFG-Wirkungsmonitoring 2024 kam zu dem Ergebnis, dass rund 94% der FTI-Vorhaben ohne Förderung nicht oder nur in deutlichem reduziertem Ausmaß hätten durchgeführt werden können. Für 16% stellt das FFG-geförderte Projekt überhaupt die erste F&E Aktivität dar.
Durch die Finanzierungsvereinbarung wurden 4.438 Unternehmen (distinkte Akteure; durchschnittlich 2.219 Unternehmen pro Jahr) bei der Umsetzung von innovativen Projekten unterstützt. Davon waren 3.770 (1.885 p.a.) Unternehmen KMU, das sind 85%. Es konnten insgesamt also mehr Unternehmen (+5,7%) und KMU (+34,6%) in ihrer Innovationsfähigkeit unterstützt werden als ursprünglich angenommen.
Laut FFG-Wirkungsmonitoring 2024 ging aus 88% aller geförderten Projekte eine Innovation hervor, bei den übrigen Projekten gab es zumindest einen Wissenszuwachs. Die Innovationen verteilen sich auf Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Organisationsinnovationen und Geschäftsmodellinnovationen, wobei der Anteil neuer oder veränderter Produkte den weitaus größten Anteil ausmacht (43% bzw. 40%). 66% der Unternehmen stufen ihre Innovationen als neu für den internationalen Markt ein und 12% für den nationalen Markt.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Angebotsseitige Auswirkungen auf Produktivität und Produktivitätsfaktoren
Die wissenschaftliche Forschung und zahlreiche empirische Studien zeigen, dass Forschung, technologischer Fortschritt und Innovation essentiell sind, um das Wachstum einer Volkswirtschaft (BIP) langfristig zu sichern. Beispielsweise wird dies für die FFG-Förderungen in einer Studie von Keuschnigg et. al. aus 2020 gezeigt und für Europa in einer Studie der europäischen Kommission, ebenfalls aus dem Jahr 2020. Die positive Wirkung von öffentlicher FTI-Förderung in Krisenzeiten wurde vom WIFO 2023 empirisch untersucht.
Der Einfluss öffentlicher FTI-Politik wirkt erstens direkt durch die Steigerung der Produktivität auf das Wachstum. Zweitens werden dadurch indirekt private Investitionen und eine erhöhte Beschäftigung ausgelöst. Die Höhe der indirekten Effekte (Spillovers) hängt stark von der Leistungsfähigkeit des Innovationssystems ab.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Die oben beschriebene Untersuchung der Wirkung auf Produktivität und Wirtschaftswachstum auf Makroebene wird durch aktuelle Zahlen auf Mikroebene (Unternehmensebene) untermauert. Der ‚Return on Investment‘ (RoI) ergibt sich aus dem Verhältnis des Barwerts der gewährten Fördermittel zu den durch die Projekte generierten Einnahmen. Letztere werden als von Unternehmen gemeldete zusätzliche Erlöse aus Lizenzen und Umsätzen erfasst. Der RoI betrug laut FFG-Wirkungsmonitoring 2024 im FFG-Basisprogramm zuletzt 7,6 für Großunternehmen und 2,3 für KMU (geglättete Medianwerte). Bei anderen Programmen ist der Wert aufgrund der grundlangennäheren Ausrichtung geringer. 75% aller von der FFG geförderten Unternehmen gaben außerdem im FFG-Wirkungsmonitoring an, dass sich ihre Wettbewerbsfähigkeit in Folge des Projektes verbessert hat.
Die jüngsten Ergebnisse des FFG-Wirkungsmonitorings unterstreichen zudem die Ergebnisse der Studie von Keuschnigg et.al. (2020) wonach Unternehmen, die im Zeitraum von 2010-2016 zumindest einmal eine Förderung der FFG erhalten haben, sich gegenüber einer Referenzgruppe hinsichtlich Beschäftigten- und Umsatzzahlen wesentlich besser entwickeln. Laut Wirkungsmonitoring 2024 führt die Verwertung der Projektergebnisse in rd. 64 % der Unternehmen zu zusätzlichen und in 54 % der Unternehmen (auch) zu gesicherten Umsätzen. 40 % der Unternehmen konnten Arbeitsplätze sichern, im Durchschnitt waren dies rd. 19 Köpfe pro Projektbeteiligung. Rund 46 % der Unternehmen haben Mitarbeiter:innen neu eingestellt, im Durchschnitt waren dies rd. 12 Köpfe pro Projektbeteiligung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.