Vorhaben
BÜNDELUNG: Einführung KlimaTicket
BÜNDELUNG: Einführung KlimaTicket gebündelt mit 7. Novelle der AllgVO (Indexierung)
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.086.784
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Kundenwirksame Einführung und Marktentwicklung einer österreichweiten Jahresnetzkarte (KTÖ) zur Deckung des bundesweiten Mobilitätsbedarfs
Beschreibung des Ziels
Mit der Einführung des KlimaTickets Österreich wird die Nutzung eines ganzheitlichen öffentlichen Verkehrsangebots zu attraktiven, sozial verträglichen Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als längerfristige klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr ermöglicht.
– Das KlimaTicket Österreich gilt auf allen fahrplanmäßig erbrachten Verkehrsangeboten in den österreichischen Verbundgebieten inklusive grenzüberschreitender Verkehre.
– Das KlimaTicket Österreich wird zu Beginn zum Preis von 1.095 Euro erhältlich sein. Für bestimmte Fahrgastgruppen (Junioren, Senioren, Zivil- und Präsenzdiener, mobilitätseingeschränkte Personen) sind Ermäßigungen vorgesehen. Im Rahmen einer Familienregelung ist die Mitnahmeberechtigung von bis zu 4 Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren gegen Aufpreis möglich.
– Kundinnen und Kunden des KlimaTickets Österreich können das Ticket selbstbedient in einem neutralen Webshop sowie bedient bei allen Verkaufsstellen der beteiligten Tarifpartner zu gleichen
Bedingungen erwerben und sich österreichweit unternehmensübergreifend servicieren lassen.
Umsetzung durch:
Maßnahme 1: Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz
Maßnahme 2: Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mehrnutzung im Schienenpersonenverkehr [Mio. Personenkilometer (PKM)]
Istwert
2.364,3Mio. Personenkilometer (PKM)
Zielzustand
266,3Mio. Personenkilometer (PKM)
Datenquelle: Angaben in Anzahl an Mio. Personenkilometer (PKM). IST-Zustand auf Basis Nutzungserhebung gemäß Verordnung über die Einführung des Klimatickets Beilage 2 § 1 (1) Z1 lit. e durch infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. IST-Zustand 2025 gemäß vorläufiger Hochrechnung. Ausgangswert auf Basis Berechnung mobilité Unternehmensberatung GmbH & Co. KG berechnet.
Meilenstein 1: Das KlimaTicket ist erfolgreich eingeführt
Ausgangszustand 2021:
Ausgangszustand: 2021-06-01 Aktuell existiert kein bundesweites Tarifprodukt für den Öffentlichen Verkehr
Zielzustand 2025:
Zielzustand: 2025-10-26 KundInnen können das KTÖ bei allen am KlimaTicket teilnehmenden Tarifpartnern zu gleichen Konditionen erwerben und können ein tarifpartnerübergreifendes Service in Anspruch nehmen. Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.
Istzustand 2025:
Der Zielzustand wurde vollständig erreicht.
Datenquelle:
Vertriebsstatistik und KlimaTicket Report
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Kundenwirksame Einführung und Marktentwicklung regionaler Jahresnetzkarten (KlimaTicket Region) zur Deckung des regionalen Mobilitätsbedarfs
Beschreibung des Ziels
Mit der Unterstützung von Einführung und Marktentwicklung regionaler KlimaTickets samt begleitender Angebotsausweitungen werden die ungleichen regionalen Voraussetzungen zur Etablierung von regionalen Netzkarten ausgeglichen und ein breitenwirksamen Zugang zu leistbarer regionaler Mobilität bei gleichzeitiger Wahrung der regionalen Kompetenzen langfristig gesichert.
Gestaltung und Detailumsetzung liegen in regionaler Verantwortung, wobei folgende verkehrspolitische kundenwirksame Rahmenbedingungen eingehalten werden:
– Kompatibilität zwischen KlimaTickets Region und KlimaTicket Österreich. Die KlimaTickets Region werden zumindest bei jenen Verkehrsangeboten anerkannt, die auch das KlimaTicket Österreich anerkennen.
– Die Grundsätze des jeweiligen KlimaTickets Region werden zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land einvernehmlich festgelegt. Im Sinne einer größtmöglichen Kundenorientierung können neben dem KlimaTicket Region für das gesamte Bundesland auch Ausprägungen für kleinere räumliche Geltungsbereiche sowie bundesländerüberschreitende Ausprägungen angeboten werden.
– Die Gestaltung der Tarifbestimmungen (z.B. Kundengruppen, Fahrausweise) und Geschäftsbedingungen (z.B. Kündigungsmodalitäten) für die KlimaTickets Region orientieren sich an den Bestimmungen des KlimaTicket Österreich. Insbesondere wird ein kundenfreundlicher Wechsel zwischen unterschiedlichen KlimaTickets ermöglicht.
– Die Preisgestaltung der KlimaTickets Region steht in einem angemessenen Verhältnis zum KlimaTicket Österreich und stellt eine substanzielle preisliche und/oder qualitative Verbesserung für bestehende Kundinnen und Kunden dar. Für Kundinnen und Kunden mit vorwiegend regionalen Mobilitätsbedürfnissen ist das KlimaTicket Region jedenfalls das attraktivste Angebot.
Umsetzung durch: Maßnahme 3: Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Regionale KlimaTickets sind erfolgreich in allen Bundesländern eingeführt
Ausgangszustand 2021:
Ausgangszustand: 2021-06-01 Das regionale Angebot an Netzkarten bzw. streckenbezogener Produkte zur Deckung des ganzjährigen individuellen Mobilitätsbedarfs sowie die Kundenpreisniveaus auf Ebene der Verkehrsverbünde ist derzeit heterogen. Jahresnetzkarten für den Öffentlichen Verkehr gibt es derzeit nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien.
Zielzustand 2025:
Zielzustand: 2025-10-26 Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Insbesondere in den Bundesländern mit bestehenden Netzkarten weisen die Zufriedenheitsumfragen auf Verbesserungen der Angebotsqualität hin. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.
Istzustand 2025:
In allen Bundesländern wurden regionale KlimaTickets eingeführt.
Datenquelle:
Vertriebsstatistik der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Steigerung der Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs zur Deckung gesamthafter österreichweiter und regionaler Mobilitätsbedarfe
Beschreibung des Ziels
Mit der (Unterstützung von) Einführung und Marktentwicklung der KlimaTickets steigt die Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs. KlimaTicket Kundinnen und Kunden substituieren ihr Mobilitätsverhalten zugunsten des Öffentlichen Verkehrs.
Umsetzung durch:
Maßnahme 1: Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz
Maßnahme 2: Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz
Maßnahme 3: Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Marktentwicklung KlimaTickets (Marktdurchdringung der KlimaTickets) [%]
Istwert
18,0%
Zielzustand
13,9%
Datenquelle: Jahresdurchschnittsbevölkerung Statistik Austria und Vertriebsstatistiken. Es handelt sich um vorläufige Werte, da beide Datenquellen noch nicht final vorliegen.
Kund:innenzufriedenheit mit dem KlimaTicket Österreich und Regional [%]
Istwert
95%
Zielzustand
95%
Datenquelle: Kund:innenzufriedenheitsbefragung 2025
Meilenstein 1: Die Marktdurchdringung der KlimaTickets wird jährlich gesteigert
Ausgangszustand 2021:
Ausgangszustand: 2021-06-01 Das regionale Angebot an Netzkarten bzw. streckenbezogener Produkte zur Deckung des ganzjährigen individuellen Mobilitätsbedarfs sowie die Kundenpreisniveaus auf Ebene der Verkehrsverbünde ist derzeit heterogen. Jahresnetzkarten für den Öffentlichen Verkehr gibt es derzeit nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien.
Zielzustand 2025:
Zielzustand: 2025-10-26 Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Insbesondere in den Bundesländern mit bestehenden Netzkarten weisen die Zufriedenheitsumfragen auf Verbesserungen der Angebotsqualität hin. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.
Istzustand 2025:
Der Zielzustand wurde erreicht.
Datenquelle:
Vertriebsstatistik der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Kund:innezufriedenheitsbefragung 2025
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Klimaticketgesetzes langfristige dafür notwendige Vereinbarungen mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften geschlossen. Hierbei werden Tarifbestimmungen des KlimaTicket Österreich, allgemeine Rechte und Pflichten der Tarifpartner, sowie Regelungen betreffend die finanzielle Abgeltung der von der Tarifmaßnahme finanziell betroffenen Stellen sowie den diskriminierungsfreien Vertrieb und das Kundenservice, insbesondere unter dem Aspekt einer österreichweiten Einheitlichkeit, festgelegt.
BÜNDELUNG 2023/2: Umsetzungsvereinbarungen mit initial pauschal vereinbarten Abgeltungen werden zeitlich begrenzt um variable, gedeckelte Abrechnungskorridore ergänzt. Aus Sicht der Vertragspartner wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die tatsächliche Marktentwicklung des KTÖ zum Teil um ein Vielfaches über jenen den initialen Pauschalen unterstellten Simulationen liegt. Aus Sicht des Bundes wird ein kundenwirksamer niedrigerer Verrechnungspreis vertraglich etabliert und langfristig die Planungssicherheit in Hinblick auf die vertraglich vorgesehene Umstellung auf variable Abgeltungen erhöht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Allgemeinen Vorschrift gegenüber erlösverantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommerziellen Personenverkehrsunternehmen erlassen. Hierbei werden Tarifbestimmungen des KlimaTicket Österreich, allgemeine Rechte und Pflichten der von der Allgemeinen Vorschrift umfassten Verkehrsunternehmen, sowie Regelungen betreffend die finanzielle Abgeltung der von der Tarifmaßnahme finanziell betroffenen Verkehrsunternehmen sowie den diskriminierungsfreien Vertrieb und das Kundenservice, insbesondere unter dem Aspekt einer österreichweiten Einheitlichkeit, festgelegt.
Bündelung 2022/1: Mit 1. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden einerseits formale Anpassungen und Prozessoptimierungen iZm Datenlieferungen seitens der von der Allgemeinen Vorschrift betroffenen Verkehrsunternehmen vorgenommen, sowie andererseits gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für das KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst als Beilage 4 zur Allgemeinen Vorschrift erlassen.
Bündelung 2022/2: Mit 2. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den KundInnen kundenfreundlicher gestaltet und die Altersgrenzen für das KlimaTicket Ö Senior im Sinne einer nachhaltigen Preisentwicklung angehoben, sowie die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne einer Annäherung von Leistungs- und Zahlungszeiträumen, ohne Änderung des gesamtwirtschaftlichen Ergebnisses, optimiert.
Bündelung 2022/3: Mit 3. Novelle werden die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne einer Annäherung von Leistungs- und Zahlungszeiträumen, ohne Änderung des gesamtwirtschaftlichen Ergebnisses, optimiert.
Bündelung 2023/1: Mit 4. Novelle wird eine rechtliche Grundlage für das App Ticket geschaffen und Präzisierungen/Klarstellungen in Hinblick auf Kündigungsregelungen, Betrugsbekämpfung und Bestimmungen zur Mitnahme von Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung vorgenommen.
BÜNDELUNG 2023/2: Mit 5. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden die notwendigen Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einführung des KlimaTicket Ö FD in der Beilage 4 der Allgemeinen Vorschrift vorgenommen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Angebotsausweitungen werden auf Basis des ÖPNRV-G 1999 langfristige Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen mit regionalen Gebietskörperschaften und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften abgeschlossen. Hierbei werden, unter Beibehaltung der regionalen Kompetenz zur detaillierten Umsetzung, Regelungen zur gebotenen verkehrspolitischen Konsistenz zwischen dem österreichweiten und den regionalen KlimaTickets festgelegt.
Um die ungleichen regionalen Voraussetzungen zur Einführung und Marktentwicklung regionaler Netzkarten auszugleichen ohne dabei Regionen mit bereits eingeführten, den Kriterien der KlimaTickets entsprechenden Netzkarten schlechter zu stellen, werden den Ländern bzw. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften dauerhaft jährliche pauschale, nach dem Bevölkerungsschlüssel aufzuteilende Mittel vertraglich zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel an ein Bundesland ist der Abschluss aller für die Einführung des KlimaTickets Österreich erforderlichen Umsetzungsvereinbarung sowie die kundenwirksame Umsetzung eines landesweiten KlimaTickets Region im jeweiligen Bundesland.
Durch die parallele bzw. zeitnahe Umsetzung von österreichweiten und regionalen KlimaTickets können die Wechselwirkungen geringgehalten, und in Hinblick auf die Abstimmung von Tarifbestimmungen die Chance von auch seitens des Rechnungshofs geforderten Harmonisierungsschritten in der österreichischen Tariflandschaft genutzt werden.
Der Vertrieb der KlimaTickets Region liegt in der Verantwortung der regionalen Partner als ProductOwner. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit und eines möglichst einheitlichen Kundenauftritts sowie im Einklang mit Empfehlungen des Rechnungshofes wird angestrebt, mittelfristig alle KlimaTickets auf der gemeinsamen, diskriminierungsfreien und neutralen Vertriebsplattform „ONE Mobility“ (insbesondere www.klimaticket.at) zugänglich zu machen.
Unbeschadet der Rolle der regionalen Partner als erlösverantwortliche Product Owner werden die KlimaTickets Region unter der gemeinsamen Dachmarke „KlimaTicket“ vermarktet. Bund und regionale Partner werden sich regelmäßig und vertrauensvoll zur Gestaltung von Marketing-Aktivitäten abstimmen.
Bündelung 2022/4: Die den Ländern zur Verfügung stehenden Bundesmittel im Rahmen der Zusatzvereinbarungen werden langfristig aufgestockt. Mit dieser Aufstockung werden i) zur Entlastung der PendlerInnen und zur Steigerung der Marktdurchdringung der KlimaTickets, in Abhängigkeit regionalspezifischer Rahmenbedingungen, die Preise der KTR in jenen Bundesländern, in denen kein 365 Euro Ticket eingeführt wurde, zwischen 10 und 20 % abgesenkt bzw. werden 2023 keine Valorisierungen vorgenommen, ii) die Dachmarke gestärkt und insbesondre Mechanismen zur Gleichhaltung des regionale Leistungsangebots für KundInnen des KTÖ und des KTR eingeführt, iii) Mechanismen zur weiteren bundesweiten Harmonisierung von Tarif- und Beförderungsbestimmungen eingeführt (insbesondere in Bezug auf die Fahrradmitnahme im Öffentlichen Schienenpersonenverkehr), sowie iv) die vertraglich vorgesehenen Nachweise der sachgerechten Mittelverwendung durch die Länder nachgeschärft und weiter standardisiert
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei den Ist-Werten handelt es sich um das periodenreine Ergebnis (periodenreine Abgrenzung nach Leistungszeitraum). Ist-Werte ab 2025 liegen noch nicht vor, da die dafür erforderlichen Jahresendabrechnungen gem. Verordnung über die Einführung des Klimatickets bis 01.09. des Folgejahres erfolgt.
Die Plan-Werte berechnen sich anhand eines initial hergeleiteten Kund:innenpotenzials von 110.000 Kund:innen, welches weit überschritten wurde (315.000 aktive KTÖ zum 31.12.2025) .
Das führt dazu, dass Ist-Erträge deutlich über den Planwerten liegen und ab 2023 auch die Ist-Aufwendungen die Plan-Berechnungen übersteigen.
Die initiale Berechnung des Personalaufwands und des Betrieblichen Sachaufwands erfolgte automatisiert über das WFA Tool auf Basis von 3 VBÄ
(1 V1/4, 2 V1/1-3). Die Ist-Werte können durch die Fachabteilung nicht berechnet werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen:
Ursprünglich wurde von einem Rückgang der CO2-Äquvivalente von rund 35.479 t bis 52.035 t CO2-Äquivalenten pro Jahr ausgegangen. Dies wurde anhand der prognostizierten Verlagerungswirkung hergeleitet.
Gemäß KlimaTicket Report kann von einer Abnahme der Treibhausgase durch Verlagerungen im Schienenpersonenverkehr im Jahr 2022 von rund 65.000 t und im Jahr 2023 von rund 106.000 t CO2-Äquivalenten ausgegangen werden.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Nach Umsetzung des KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst wurde es mit dem KlimaTicket Ö Freiwilligendienst allen Geschlechter ermöglicht, von kostenlos zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarten zu profitieren. Im Jahr 2022 nahmen über 1000 Frauen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einem Freiwilligen Umweltschutzjahr teil.
Siehe https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2085/fname_1569348.pdf
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Mit dem KlimaTicket Österreich können in Österreich reisende und pendelnde Menschen erstmals ein ganzheitliches Verkehrsangebot im ÖV zu attraktiven Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als längerfristige klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr nutzen.
Mit der Unterstützung von Einführung und Marktentwicklung regionaler KlimaTickets samt begleitender Angebotsausweitungen wird ein breitenwirksamen Zugang zu leistbarer regionaler Mobilität langfristig gesichert.
Dadurch wird der ÖV nicht nur für die gesamte Bevölkerung Österreichs wesentlich leistbarer sondern es werden auch bestehende ÖV-Kundinnen und -Kunden in Ihren Mobilitätskosten merklich entlastet.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es sind laufende Maßnahmen zur Evaluierung der Wirksamkeit des KlimaTickets vorgesehen:
1. Jährliche Evaluierungen der das KlimaTicket betreffenden Wirkangaben im Rahmen der Bundesvoranschläge betreffend Marktdurchdringung, Kund:innenzufriedenheit, Mehrnutzung im Schienenpersonenverkehr.
2. Periodische KlimaTicket-Reports im Zuge der laufenden Begleitforschung (Nutzungserhebung).
3. jährliche Kund:innenzufriedenheitsbefragungen.
4. Ausweitung der Begleitforschung unter Berücksichtigung der Rechnungshofempfehlungen.