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Vorhaben

BÜNDELUNG: Einführung KlimaTicket

BÜNDELUNG: Einführung KlimaTicket gebündelt mit 7. Novelle der AllgVO (Indexierung)

2025
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.086.784

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Um ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit voranzutreiben, ist eine Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖV) durch eine Verlagerung der Mobilität auf öffentliche Verkehrsmittel unabdingbar. Dazu braucht es neben Investitionen in die Infrastruktur und in dichtere Fahrplanangebote auch eine bessere Zugänglichkeit zum ÖV durch preislich attraktive und unkomplizierte Netzkarten. Derzeit ist das österreichische öffentliche Verkehrsangebot von Heterogenität der nationalen Tarif- und Vertriebslandschaft geprägt, da die Gestaltung des ÖV in regionaler Kompetenz der Länder, Städte und Verkehrsbünde liegt. Dies birgt eine Zugangshürde für Kundinnen und Kunden und Synergiepotenziale im Bereich öffentlicher (Vertriebs)Investitionen. Es fehlt ein österreichweites Netzkartenangebot, welches die Nutzung eines ganzheitlichen öffentlichen Verkehrsangebots zu attraktiven, sozial verträglichen
Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als längerfristige klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr ermöglicht.

Status Quo Öffentlicher Verkehr: Gemäß der zuletzt durchgeführten umfassenden Mobilitätserhebung „Österreich unterwegs 2013/2014“ legten die Österreicherinnen und Österreicher 14,6 Prozent der Wege bzw. 22 Prozent der Verkehrsleistung (Weglänge) im Öffentlichen Verkehr zurück. Die jährliche Verkehrsleistung im Öffentlichen Verkehr betrug rund 21 Mrd. Kilometer, davon entfielen rund 11 Mrd. Kilometer auf den Schienenpersonenverkehr (SPV). Gemäß aktuellem Bericht der Schienen-Control GmbH betrug die Verkehrsleistung im österreichischen SPV im Jahr 2019 zuletzt 13,4 Mrd. Kilometer. Gemäß Eurobarometer Umfrage der Europäischen Kommission von 2018 zur Kundenzufriedenheit im SPV erreicht der SPV in Österreich in rund 60 Prozent der abgefragten Kriterien Top 3 Platzierungen innerhalb der EU. Die Österreicherinnen und Österreicher zählen insbesondere zu den regelmäßigsten und
zufriedensten Nutzern des internationalen, nationalen und regionalen Bahnverkehrs in der EU. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden belaufen sich die Mobilitätskosten für eine Jahreskarte zur Deckung des auf den SPV beschränkten österreichweiten Mobilitätsbedarfs derzeit auf rund 2.000 Euro innerhalb Österreichs. Zur Deckung des darüber hinausgehenden, regionalen Mobilitätsbedarfs inklusive des Busverkehrs und des städtischen Verkehrs reichen die Mobilitätskosten für netz- und streckenbezogene Jahreskarten von 365 Euro bis zu rund 2.400 Euro.

Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Programm „Aus Verantwortung für Österreich. 2020-2024“ zur Einführung und Marktentwicklung österreichweiter und regionaler Jahresnetzkarten bekannt und zur Sicherstellung attraktiver Preise die Unterstützung aus Mitteln des Bundes vereinbart. Mit der Einführung und Marktentwicklung des KlimaTicket Österreich nimmt der Bund seine österreichweite Tarifverantwortung wahr und ermöglicht einen breitenwirksamen Zugang zu leistbarer Mobilität von Menschen, um eine erhöhte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel langfristig zu gewährleisten. Um ungleiche regionalen Voraussetzungen zu kompensieren und ein breitenwirksamen Zugang zu leistbarer regionaler Mobilität bei gleichzeitiger Wahrung der regionalen Kompetenzen langfristig zu sichern, unterstützt der Bund bei der Einführung und Marktentwicklung regionaler KlimaTickets inkl. begleitender regionaler Angebotsverbesserungen. Die organisatorischen und administrativen Grundlagen wurden mit dem Klimaticketgesetz und dem One Mobility Gesetz geschaffen. Das Potenzial an österreichweit und regional Reisenden und Pendelnden, die von den KlimaTicket Maßnahmen profitieren wird, wird zu Beginn mit rund 1,1 Mio. geschätzt.

Bündelung 2022/1: Umsetzung KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst
Bündelung 2022/4: Umsetzung 2. Stufe regionale KlimaTicket Reform zur Entlastung der Pendlerinnen
und Pendler.
Bündelung 2023/1: Umsetzung digitale Anzeige KlimaTicket Ö (App Ticket)
BÜNDELUNG 2023/2: Umsetzung Klimaticket Ö Freiwilligendienst; Anpassung Umsetzungsvereinbarung
Bündelung 2024/1: Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Indexierung der Preise ab 2025



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im aktuellen Regierungsprogramm 2025-2029 „Jetzt das Richtige tun“ ist folgendes Ziel enthalten:
Beibehaltung und Weiterentwicklung eines leistbaren Klimatickets.

Mit der Einführung und Sicherung des Fortbestehen des KlimaTickets wird dieses Ziel erfüllt.

Außerdem lautet Ziel 11 der SDG: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
Das Unterziel 11.2 lautet: Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.

Mit der Einführung und Sicherung des Fortbestehen des KlimaTickets wird zu diesem Ziel beigetragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Kundenwirksame Einführung und Marktentwicklung einer österreichweiten Jahresnetzkarte (KTÖ) zur Deckung des bundesweiten Mobilitätsbedarfs

Beschreibung des Ziels

Mit der Einführung des KlimaTickets Österreich wird die Nutzung eines ganzheitlichen öffentlichen Verkehrsangebots zu attraktiven, sozial verträglichen Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als längerfristige klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr ermöglicht.
– Das KlimaTicket Österreich gilt auf allen fahrplanmäßig erbrachten Verkehrsangeboten in den österreichischen Verbundgebieten inklusive grenzüberschreitender Verkehre.
– Das KlimaTicket Österreich wird zu Beginn zum Preis von 1.095 Euro erhältlich sein. Für bestimmte Fahrgastgruppen (Junioren, Senioren, Zivil- und Präsenzdiener, mobilitätseingeschränkte Personen) sind Ermäßigungen vorgesehen. Im Rahmen einer Familienregelung ist die Mitnahmeberechtigung von bis zu 4 Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren gegen Aufpreis möglich.
– Kundinnen und Kunden des KlimaTickets Österreich können das Ticket selbstbedient in einem neutralen Webshop sowie bedient bei allen Verkaufsstellen der beteiligten Tarifpartner zu gleichen
Bedingungen erwerben und sich österreichweit unternehmensübergreifend servicieren lassen.
Umsetzung durch:
Maßnahme 1: Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz
Maßnahme 2: Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mehrnutzung im Schienenpersonenverkehr [Mio. Personenkilometer (PKM)]

Istwert

2.364,3

Mio. Personenkilometer (PKM)

Zielzustand

266,3

Mio. Personenkilometer (PKM)

Datenquelle: Angaben in Anzahl an Mio. Personenkilometer (PKM). IST-Zustand auf Basis Nutzungserhebung gemäß Verordnung über die Einführung des Klimatickets Beilage 2 § 1 (1) Z1 lit. e durch infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. IST-Zustand 2025 gemäß vorläufiger Hochrechnung. Ausgangswert auf Basis Berechnung mobilité Unternehmensberatung GmbH & Co. KG berechnet.

Meilenstein 1: Das KlimaTicket ist erfolgreich eingeführt

Ausgangszustand 2021:

Ausgangszustand: 2021-06-01 Aktuell existiert kein bundesweites Tarifprodukt für den Öffentlichen Verkehr

Zielzustand 2025:

Zielzustand: 2025-10-26 KundInnen können das KTÖ bei allen am KlimaTicket teilnehmenden Tarifpartnern zu gleichen Konditionen erwerben und können ein tarifpartnerübergreifendes Service in Anspruch nehmen. Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.

Istzustand 2025:

Der Zielzustand wurde vollständig erreicht.

Datenquelle:
Vertriebsstatistik und KlimaTicket Report

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Kundenwirksame Einführung und Marktentwicklung regionaler Jahresnetzkarten (KlimaTicket Region) zur Deckung des regionalen Mobilitätsbedarfs

Beschreibung des Ziels

Mit der Unterstützung von Einführung und Marktentwicklung regionaler KlimaTickets samt begleitender Angebotsausweitungen werden die ungleichen regionalen Voraussetzungen zur Etablierung von regionalen Netzkarten ausgeglichen und ein breitenwirksamen Zugang zu leistbarer regionaler Mobilität bei gleichzeitiger Wahrung der regionalen Kompetenzen langfristig gesichert.
Gestaltung und Detailumsetzung liegen in regionaler Verantwortung, wobei folgende verkehrspolitische kundenwirksame Rahmenbedingungen eingehalten werden:
– Kompatibilität zwischen KlimaTickets Region und KlimaTicket Österreich. Die KlimaTickets Region werden zumindest bei jenen Verkehrsangeboten anerkannt, die auch das KlimaTicket Österreich anerkennen.
– Die Grundsätze des jeweiligen KlimaTickets Region werden zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land einvernehmlich festgelegt. Im Sinne einer größtmöglichen Kundenorientierung können neben dem KlimaTicket Region für das gesamte Bundesland auch Ausprägungen für kleinere räumliche Geltungsbereiche sowie bundesländerüberschreitende Ausprägungen angeboten werden.
– Die Gestaltung der Tarifbestimmungen (z.B. Kundengruppen, Fahrausweise) und Geschäftsbedingungen (z.B. Kündigungsmodalitäten) für die KlimaTickets Region orientieren sich an den Bestimmungen des KlimaTicket Österreich. Insbesondere wird ein kundenfreundlicher Wechsel zwischen unterschiedlichen KlimaTickets ermöglicht.
– Die Preisgestaltung der KlimaTickets Region steht in einem angemessenen Verhältnis zum KlimaTicket Österreich und stellt eine substanzielle preisliche und/oder qualitative Verbesserung für bestehende Kundinnen und Kunden dar. Für Kundinnen und Kunden mit vorwiegend regionalen Mobilitätsbedürfnissen ist das KlimaTicket Region jedenfalls das attraktivste Angebot.
Umsetzung durch: Maßnahme 3: Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Regionale KlimaTickets sind erfolgreich in allen Bundesländern eingeführt

Ausgangszustand 2021:

Ausgangszustand: 2021-06-01 Das regionale Angebot an Netzkarten bzw. streckenbezogener Produkte zur Deckung des ganzjährigen individuellen Mobilitätsbedarfs sowie die Kundenpreisniveaus auf Ebene der Verkehrsverbünde ist derzeit heterogen. Jahresnetzkarten für den Öffentlichen Verkehr gibt es derzeit nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien.

Zielzustand 2025:

Zielzustand: 2025-10-26 Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Insbesondere in den Bundesländern mit bestehenden Netzkarten weisen die Zufriedenheitsumfragen auf Verbesserungen der Angebotsqualität hin. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.

Istzustand 2025:

In allen Bundesländern wurden regionale KlimaTickets eingeführt.

Datenquelle:
Vertriebsstatistik der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Steigerung der Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs zur Deckung gesamthafter österreichweiter und regionaler Mobilitätsbedarfe

Beschreibung des Ziels

Mit der (Unterstützung von) Einführung und Marktentwicklung der KlimaTickets steigt die Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs. KlimaTicket Kundinnen und Kunden substituieren ihr Mobilitätsverhalten zugunsten des Öffentlichen Verkehrs.
Umsetzung durch:
Maßnahme 1: Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz
Maßnahme 2: Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz
Maßnahme 3: Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Marktentwicklung KlimaTickets (Marktdurchdringung der KlimaTickets) [%]

Istwert

18,0

%

Zielzustand

13,9

%

Datenquelle: Jahresdurchschnittsbevölkerung Statistik Austria und Vertriebsstatistiken. Es handelt sich um vorläufige Werte, da beide Datenquellen noch nicht final vorliegen.

Kund:innenzufriedenheit mit dem KlimaTicket Österreich und Regional [%]

Istwert

95

%

Zielzustand

95

%

Datenquelle: Kund:innenzufriedenheitsbefragung 2025

Meilenstein 1: Die Marktdurchdringung der KlimaTickets wird jährlich gesteigert

Ausgangszustand 2021:

Ausgangszustand: 2021-06-01 Das regionale Angebot an Netzkarten bzw. streckenbezogener Produkte zur Deckung des ganzjährigen individuellen Mobilitätsbedarfs sowie die Kundenpreisniveaus auf Ebene der Verkehrsverbünde ist derzeit heterogen. Jahresnetzkarten für den Öffentlichen Verkehr gibt es derzeit nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien.

Zielzustand 2025:

Zielzustand: 2025-10-26 Die Marktdurchdringung wird jährlich gesteigert. Die KundInnenzufriedenheit steigt jährlich oder bleibt bei steigender Nutzung stabil auf hohem Niveau. Insbesondere in den Bundesländern mit bestehenden Netzkarten weisen die Zufriedenheitsumfragen auf Verbesserungen der Angebotsqualität hin. Im Segment der NutzerInnen werden Fahrten mit dem PKW durch Fahrten mit dem ÖV von Jahr zu Jahr stärker substituiert oder bleiben bei steigender Nutzung des ÖV stabil.

Istzustand 2025:

Der Zielzustand wurde erreicht.

Datenquelle:
Vertriebsstatistik der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Kund:innezufriedenheitsbefragung 2025

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTickets Österreich mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. VOGs gemäß § 4 Z 1 Klimaticketgesetz

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Klimaticketgesetzes langfristige dafür notwendige Vereinbarungen mit regionalen Gebietskörperschaften bzw. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften geschlossen. Hierbei werden Tarifbestimmungen des KlimaTicket Österreich, allgemeine Rechte und Pflichten der Tarifpartner, sowie Regelungen betreffend die finanzielle Abgeltung der von der Tarifmaßnahme finanziell betroffenen Stellen sowie den diskriminierungsfreien Vertrieb und das Kundenservice, insbesondere unter dem Aspekt einer österreichweiten Einheitlichkeit, festgelegt.

BÜNDELUNG 2023/2: Umsetzungsvereinbarungen mit initial pauschal vereinbarten Abgeltungen werden zeitlich begrenzt um variable, gedeckelte Abrechnungskorridore ergänzt. Aus Sicht der Vertragspartner wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die tatsächliche Marktentwicklung des KTÖ zum Teil um ein Vielfaches über jenen den initialen Pauschalen unterstellten Simulationen liegt. Aus Sicht des Bundes wird ein kundenwirksamer niedrigerer Verrechnungspreis vertraglich etabliert und langfristig die Planungssicherheit in Hinblick auf die vertraglich vorgesehene Umstellung auf variable Abgeltungen erhöht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 1 Abs. 2 und 3 und § 4 Z 2 Klimaticketgesetz

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Allgemeinen Vorschrift gegenüber erlösverantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommerziellen Personenverkehrsunternehmen erlassen. Hierbei werden Tarifbestimmungen des KlimaTicket Österreich, allgemeine Rechte und Pflichten der von der Allgemeinen Vorschrift umfassten Verkehrsunternehmen, sowie Regelungen betreffend die finanzielle Abgeltung der von der Tarifmaßnahme finanziell betroffenen Verkehrsunternehmen sowie den diskriminierungsfreien Vertrieb und das Kundenservice, insbesondere unter dem Aspekt einer österreichweiten Einheitlichkeit, festgelegt.

Bündelung 2022/1: Mit 1. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden einerseits formale Anpassungen und Prozessoptimierungen iZm Datenlieferungen seitens der von der Allgemeinen Vorschrift betroffenen Verkehrsunternehmen vorgenommen, sowie andererseits gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für das KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst als Beilage 4 zur Allgemeinen Vorschrift erlassen.

Bündelung 2022/2: Mit 2. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den KundInnen kundenfreundlicher gestaltet und die Altersgrenzen für das KlimaTicket Ö Senior im Sinne einer nachhaltigen Preisentwicklung angehoben, sowie die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne einer Annäherung von Leistungs- und Zahlungszeiträumen, ohne Änderung des gesamtwirtschaftlichen Ergebnisses, optimiert.

Bündelung 2022/3: Mit 3. Novelle werden die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne einer Annäherung von Leistungs- und Zahlungszeiträumen, ohne Änderung des gesamtwirtschaftlichen Ergebnisses, optimiert.

Bündelung 2023/1: Mit 4. Novelle wird eine rechtliche Grundlage für das App Ticket geschaffen und Präzisierungen/Klarstellungen in Hinblick auf Kündigungsregelungen, Betrugsbekämpfung und Bestimmungen zur Mitnahme von Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung vorgenommen.

BÜNDELUNG 2023/2: Mit 5. Novellierung der Allgemeinen Vorschrift werden die notwendigen Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einführung des KlimaTicket Ö FD in der Beilage 4 der Allgemeinen Vorschrift vorgenommen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen gemäß ÖPNRV-G 1999 mit regionalen Gebietskörperschaften und VOGs

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Angebotsausweitungen werden auf Basis des ÖPNRV-G 1999 langfristige Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Grund- und Finanzierungsverträgen mit regionalen Gebietskörperschaften und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften abgeschlossen. Hierbei werden, unter Beibehaltung der regionalen Kompetenz zur detaillierten Umsetzung, Regelungen zur gebotenen verkehrspolitischen Konsistenz zwischen dem österreichweiten und den regionalen KlimaTickets festgelegt.

Um die ungleichen regionalen Voraussetzungen zur Einführung und Marktentwicklung regionaler Netzkarten auszugleichen ohne dabei Regionen mit bereits eingeführten, den Kriterien der KlimaTickets entsprechenden Netzkarten schlechter zu stellen, werden den Ländern bzw. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften dauerhaft jährliche pauschale, nach dem Bevölkerungsschlüssel aufzuteilende Mittel vertraglich zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel an ein Bundesland ist der Abschluss aller für die Einführung des KlimaTickets Österreich erforderlichen Umsetzungsvereinbarung sowie die kundenwirksame Umsetzung eines landesweiten KlimaTickets Region im jeweiligen Bundesland.

Durch die parallele bzw. zeitnahe Umsetzung von österreichweiten und regionalen KlimaTickets können die Wechselwirkungen geringgehalten, und in Hinblick auf die Abstimmung von Tarifbestimmungen die Chance von auch seitens des Rechnungshofs geforderten Harmonisierungsschritten in der österreichischen Tariflandschaft genutzt werden.

Der Vertrieb der KlimaTickets Region liegt in der Verantwortung der regionalen Partner als ProductOwner. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit und eines möglichst einheitlichen Kundenauftritts sowie im Einklang mit Empfehlungen des Rechnungshofes wird angestrebt, mittelfristig alle KlimaTickets auf der gemeinsamen, diskriminierungsfreien und neutralen Vertriebsplattform „ONE Mobility“ (insbesondere www.klimaticket.at) zugänglich zu machen.

Unbeschadet der Rolle der regionalen Partner als erlösverantwortliche Product Owner werden die KlimaTickets Region unter der gemeinsamen Dachmarke „KlimaTicket“ vermarktet. Bund und regionale Partner werden sich regelmäßig und vertrauensvoll zur Gestaltung von Marketing-Aktivitäten abstimmen.

Bündelung 2022/4: Die den Ländern zur Verfügung stehenden Bundesmittel im Rahmen der Zusatzvereinbarungen werden langfristig aufgestockt. Mit dieser Aufstockung werden i) zur Entlastung der PendlerInnen und zur Steigerung der Marktdurchdringung der KlimaTickets, in Abhängigkeit regionalspezifischer Rahmenbedingungen, die Preise der KTR in jenen Bundesländern, in denen kein 365 Euro Ticket eingeführt wurde, zwischen 10 und 20 % abgesenkt bzw. werden 2023 keine Valorisierungen vorgenommen, ii) die Dachmarke gestärkt und insbesondre Mechanismen zur Gleichhaltung des regionale Leistungsangebots für KundInnen des KTÖ und des KTR eingeführt, iii) Mechanismen zur weiteren bundesweiten Harmonisierung von Tarif- und Beförderungsbestimmungen eingeführt (insbesondere in Bezug auf die Fahrradmitnahme im Öffentlichen Schienenpersonenverkehr), sowie iv) die vertraglich vorgesehenen Nachweise der sachgerechten Mittelverwendung durch die Länder nachgeschärft und weiter standardisiert

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.086.784

Tsd. Euro

Plan

-1.940.764

Tsd. Euro

Erträge

Ist

578.334

Tsd. Euro

Plan

744.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

44.321

Tsd. Euro

Plan

37.100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

399

Tsd. Euro

Plan

504

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

595.128

Tsd. Euro

Plan

961.864

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.141

Tsd. Euro

Plan

1.440

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

1.024.129

Tsd. Euro

Plan

1.684.156

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.665.118

Tsd. Euro

Plan

2.685.064

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

578.334

Tsd. Euro

Plan

744.300

Tsd. Euro

Ergebnis

-320.342

Tsd. Euro

Plan

-341.475

Tsd. Euro

Erträge

Ist

135.942

Tsd. Euro

Plan

132.900

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

13.057

Tsd. Euro

Plan

10.900

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

97

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

182.800

Tsd. Euro

Plan

177.601

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

277

Tsd. Euro

Plan

277

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

260.053

Tsd. Euro

Plan

285.500

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

456.284

Tsd. Euro

Plan

474.375

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

135.942

Tsd. Euro

Plan

132.900

Tsd. Euro

Ergebnis

-367.649

Tsd. Euro

Plan

-373.659

Tsd. Euro

Erträge

Ist

198.207

Tsd. Euro

Plan

139.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

14.562

Tsd. Euro

Plan

6.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

98

Tsd. Euro

Plan

98

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

198.521

Tsd. Euro

Plan

190.179

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

282

Tsd. Euro

Plan

282

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

352.393

Tsd. Euro

Plan

316.000

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

565.856

Tsd. Euro

Plan

512.859

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

198.207

Tsd. Euro

Plan

139.200

Tsd. Euro

Ergebnis

-398.396

Tsd. Euro

Plan

-391.614

Tsd. Euro

Erträge

Ist

244.185

Tsd. Euro

Plan

146.700

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

16.702

Tsd. Euro

Plan

6.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

101

Tsd. Euro

Plan

101

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

213.807

Tsd. Euro

Plan

194.021

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

288

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

411.683

Tsd. Euro

Plan

337.404

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

642.581

Tsd. Euro

Plan

538.314

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

244.185

Tsd. Euro

Plan

146.700

Tsd. Euro

Ergebnis

-397

Tsd. Euro

Plan

-408.075

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

157.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6.600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

103

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

197.962

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

294

Tsd. Euro

Plan

294

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

360.316

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

397

Tsd. Euro

Plan

565.275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

157.200

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-425.941

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

168.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6.800

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

105

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

202.101

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

299

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

384.936

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

594.241

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

168.300

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei den Ist-Werten handelt es sich um das periodenreine Ergebnis (periodenreine Abgrenzung nach Leistungszeitraum). Ist-Werte ab 2025 liegen noch nicht vor, da die dafür erforderlichen Jahresendabrechnungen gem. Verordnung über die Einführung des Klimatickets bis 01.09. des Folgejahres erfolgt.

Die Plan-Werte berechnen sich anhand eines initial hergeleiteten Kund:innenpotenzials von 110.000 Kund:innen, welches weit überschritten wurde (315.000 aktive KTÖ zum 31.12.2025) .
Das führt dazu, dass Ist-Erträge deutlich über den Planwerten liegen und ab 2023 auch die Ist-Aufwendungen die Plan-Berechnungen übersteigen.

Die initiale Berechnung des Personalaufwands und des Betrieblichen Sachaufwands erfolgte automatisiert über das WFA Tool auf Basis von 3 VBÄ
(1 V1/4, 2 V1/1-3). Die Ist-Werte können durch die Fachabteilung nicht berechnet werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Konsumentenschutzpolitik
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Soziales
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen:

Ursprünglich wurde von einem Rückgang der CO2-Äquvivalente von rund 35.479 t bis 52.035 t CO2-Äquivalenten pro Jahr ausgegangen. Dies wurde anhand der prognostizierten Verlagerungswirkung hergeleitet.

Gemäß KlimaTicket Report kann von einer Abnahme der Treibhausgase durch Verlagerungen im Schienenpersonenverkehr im Jahr 2022 von rund 65.000 t und im Jahr 2023 von rund 106.000 t CO2-Äquivalenten ausgegangen werden.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Nach Umsetzung des KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst wurde es mit dem KlimaTicket Ö Freiwilligendienst allen Geschlechter ermöglicht, von kostenlos zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarten zu profitieren. Im Jahr 2022 nahmen über 1000 Frauen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einem Freiwilligen Umweltschutzjahr teil.
Siehe https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2085/fname_1569348.pdf

Konsumentenschutzpolitik

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Mit dem KlimaTicket Österreich können in Österreich reisende und pendelnde Menschen erstmals ein ganzheitliches Verkehrsangebot im ÖV zu attraktiven Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als längerfristige klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr nutzen.
Mit der Unterstützung von Einführung und Marktentwicklung regionaler KlimaTickets samt begleitender Angebotsausweitungen wird ein breitenwirksamen Zugang zu leistbarer regionaler Mobilität langfristig gesichert.
Dadurch wird der ÖV nicht nur für die gesamte Bevölkerung Österreichs wesentlich leistbarer sondern es werden auch bestehende ÖV-Kundinnen und -Kunden in Ihren Mobilitätskosten merklich entlastet.

Gesamtbeurteilung

Die tatsächlichen Vertriebszahlen des KlimaTicket Österreichs (KTÖ) überschreiten initial hergeleitete Schätzungen von 110.000 Kund:innen deutlich. Mit Stand 31.12.2025 gab es rund 290.000 aktive KTÖ zahlender Kund:innen und inklusive kostenlosen KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst/Freiwilligendienst/18 rund 314.000 aktive KTÖ.

Vor der Klimaticket Reform gab es rund 1 Million aktive Regionale KlimaTickets. Zum 31.12.2025 wuchs die Zahl der aktiven regionalen Klimatickets auf 1,3 Millionen an.
Gesamt konnte durch die Reform daher über 600.000 Personen als Stammkund:innen für den Öffentlichen Verkehr gewonnen werden. Aktuell besitzt mehr als jede 6. Person in Österreich ein KlimaTicket.

Mit dem KlimaTicket Ö konnten Kund:innen für den Öffentlichen Verkehr gewonnen werden, die deutlich über die Anzahl jener Reisenden und Pendelnden hinausgehen, welche vor Einführung des KlimaTickets bereits zu den starken Nutzer:innen des Öffentlichen Verkehrs gezählt haben. 43% der Kund:innen geben an, vor dem KlimaTicket Ö-Besitz eine andere Jahreskarte oder ein Monatskartenabo genutzt zu haben. Dieses Kundensegment der Vielfahrer und Pendler:innen profitiert vor allem vom positiven Effekt des günstigeren Tarifs. In etwa 7% sind von Wochen- und einzelnen Monatskarten umgestiegen. Verlagerungstechnisch besonders relevant sind 42% der Kund:innen, die im Öffentlichen Verkehr vorher nur sporadisch mit Einzel- oder Tageskarten im mobil waren sowie 3%, die angeben, vor dem KlimaTicket Ö gar nicht im Bus- und Bahnverkehr mobil gewesen zu sein und somit zu gänzlichen Neukund:innen des Öffentlichen Verkehrs zählen.

In Hinblick auf die Mobilitätswende zeigen sich weitere positive Entwicklungen:

Ergebnisse des KlimaTicket Reports 2023/24 zeigen darüber hinaus, dass 22% der Fahrten ohne KTÖ mit dem PKW unternommen worden wären, während nur 8% der Bahnfahrten durch das KTÖ induziert wurden. Der Verlagerungseffekt ist über den Zeitverlauf 2022 bis 2023 stabil und steigend.

17% der KTÖ Kund:innen, die einen PKW im eigenen Haushalt haben, geben an, sich seit Erwerb des KTÖ bereits von einem PKW getrennt zu haben. Weitere 14% der KTÖ Kund:innen, die einen PKW im eigenen Haushalt haben, beabsichtigen ein (Zweit)Auto aufgrund des KTÖ abzuschaffen.

Aus der Kund:innenzufriedenheitsbefragung 2024 lässt sich ablesen, dass 37 % der KTÖ Kund:innen ihr Mobilitätsverhalten im Vergleich zum Vorjahr stark oder etwas zugunsten des öffentlichen Verkehrs entwickelt haben. 19% nutzen keinen PKW.

Das Wirkungsziel 1 „Mehrnutzung im Schienenpersonenverkehr“ konnte aufgrund der weit über den Prognose liegenden Vertriebszahlen sowie des starken Verlagerungseffektes des KlimaTickets bei Weitem übererreicht werden.

Die Daten zeigen, dass mit der KlimaTicket Reform ein Beitrag zur Mobilitätswende geleistet wird. Dies erfolgt aufgrund eines Neukund:inneneffekts, aufgrund von Änderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens und Herausbilden neuer Mobilitätsroutinen und durch das Heranführen auto-affiner Kund:innengruppen an den ÖV. Darüber hinaus wird durch Neukund:innen und Kund:innen, welche sich durch Jahreskarten nun deutlich stärker binden, die kund:innenseitige Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs gestärkt.


Verbesserungspotentiale

Bei der Umsetzung der KlimaTicket-Reform wurden bereits Verbesserungen umgesetzt:
– ein digitales App-Ticket wurde ermöglicht
– ein kostenloses KlimaTicket für Personen, die am Bundesheer, Zivildienst oder Freiwilligendienst teilnehmen, wurde eingeführt.


Weitere Evaluierungen

Es sind laufende Maßnahmen zur Evaluierung der Wirksamkeit des KlimaTickets vorgesehen:

1. Jährliche Evaluierungen der das KlimaTicket betreffenden Wirkangaben im Rahmen der Bundesvoranschläge betreffend Marktdurchdringung, Kund:innenzufriedenheit, Mehrnutzung im Schienenpersonenverkehr.
2. Periodische KlimaTicket-Reports im Zuge der laufenden Begleitforschung (Nutzungserhebung).
3. jährliche Kund:innenzufriedenheitsbefragungen.
4. Ausweitung der Begleitforschung unter Berücksichtigung der Rechnungshofempfehlungen.


Weiterführende Informationen