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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit Definition des Wirkungszieles im Jahr 2013 haben sich die Wachstumsaussichten in der Eurozone leicht verbessert. In rund der Hälfte der Eurozonenländer wurde Ende 2015 das BIP-Niveau der Vorkrisenzeit überschritten, und gemäß Frühjahrsprognose 2016 der Europäischen Kommission wird, im Gegensatz zur Situation im Jahr 2013, mit Ausnahme von Zypern in allen anderen Staaten der EU ein positives Wachstum erwartet. Anfang April 2016 bewegten sich die Zinsspreads der Staatsanleihen von Slowenien, Spanien, Italien, Portugal und Zypern zu den deutschen Bundesanleihen zwischen 1 und 3 Prozent und jene von Griechenland bei 11 Prozent, wobei das Umfeld stark von der Unsicherheit über den Ausgang der Verhandlungen mit der griechischen Regierung geprägt war. Letztlich wurde Mitte 2015 ein drittes Finanzhilfeprogramm für Griechenland im Wege des ESM i.H.v. bis zu 86 Mrd. EUR beschlossen.

Durch eine erfolgreiche Weiterführung der Konsolidierungsbemühungen konnte Österreich trotz mäßiger Konjunkturlage sein mittelfristiges Budgetziel erreichen. Gleichzeitig verbesserte sich die budgetäre Situation in den meisten Mitgliedstaaten der Eurozone. Für die Erreichung dieses Zieles kann das Zutun des BMF vom Wesen her nur beschränkt sein. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Europäischen Stabilitätsmechanismus konnte vermieden werden. Vergebene ESM-Kredite wurden in geringerem Ausmaß vorzeitig zurückbezahlt. Erhebliche Unsicherheiten gab es allerdings im Zusammenhang mit dem Verlauf des European Financial Stability Facility (EFSF)-Programms von Griechenland und dem bis zuletzt nicht abzusehenden Zustandekommens eines Nachfolgeprogramms im Wege des ESM.