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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit der Definition des Wirkungszieles im Jahr 2013 haben sich die Wachstumsaussichten in der Eurozone verbessert. In rund der Hälfte der Eurozonenländer wurde Ende 2015 das Bruttoinlandsprodukt-Niveau der Vorkrisenzeit überschritten. Für 2017 wird für alle Eurozonenländer ein weiterhin positives Wirtschaftswachstum erwartet. Mitte April 2017 bewegten sich die Zinsspreads der Staatsanleihen von Slowenien, Spanien, Italien, Portugal und Zypern zu den deutschen Bundesanleihen zwischen 0,5 und 3 Prozentpunkten, jene von Griechenland bei etwa 6 Prozentpunkten.

Österreich hat seine Konsolidierungsbemühungen erfolgreich weitergeführt. Gleichzeitig verbesserte sich die budgetäre Situation in den meisten Mitgliedstaaten der Eurozone. Für die Erreichung dieses Zieles kann das Zutun des BMF vom Wesen her nur beschränkt sein. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Europäischen Stabilitätsmechanismus konnte vermieden werden. Vergebene ESM-Kredite wurden in geringerem Ausmaß vorzeitig zurückbezahlt.