Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen und bestimmen immer stärker Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Laut Statistik Austria waren 2015 82% der Haushalte in Österreich mit einem Internetzugang ausgestattet, 6,4 Millionen Menschen haben das Internet genutzt, über 3,6 Millionen E-Government – Angebote. Gleichzeitig steigen die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der Leistungen von Behörden und Institutionen. Dies gilt auch für die eigenen Systeme des BMI. Die rasante Verbreitung der Informationstechnologie in der Gesellschaft bringt höhere Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Know-how und die Infrastruktur des BMI mit sich (z. B. Zentrales Vereins- und Zentrales Melderegister). Neue Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des E-Governments machen den Ausbau der Register in den Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen unumgänglich. Der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.
Höhere Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an die öffentliche Verwaltung sowie der technologische Fortschritt machen neue Formen des Informationstransfers und Vertrauen schaffende Maßnahmen zur Sicherheitsexekutive notwendig. Die Erbringung qualitativ hochwertiger Leistungen fördern das Vertrauen in das BMI. Daher ist eine hohe Zufriedenheit mit der Leistungserbringung vor allem im Bereich der Sicherheitsexekutive ausschlaggebend. Im direkten Kontakt wie beispielsweise bei der Ausstellung von Führerscheinen, der Durchführung von Präventionsveranstaltungen oder der Aufnahme einer Diebstahlsanzeige müssen Kompetenz, das Auftreten und die Serviceorientierung hohe Ansprüche erfüllen. Das Niveau der Zufriedenheit mit diesen genannten Leistungen konnte im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden, das Ziel zur Gänze erreicht werden.
Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Ein rascher, unbürokratischer und strukturierter – nach Möglichkeit elektronischer – Informationsaustausch zwischen den Sicherheitspartnern muss sichergestellt werden. Bei den Zugriffen auf die Homepages des BMI wurde ein deutlicher Anstieg auf über 123.000 pro 100.000 EinwohnerInnen verzeichnet und so das Ziel überwiegend erreicht. Insbesondere die zahlreichen Meldestellen des Bundeskriminalamts sind als wichtige Kanäle des Informationstransfers zwischen Ministerium und der Bevölkerung etabliert.
Gezielte Projekte zur Miteinbeziehung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung der Inneren Sicherheit wurden gestartet, wie z.B. verstärkte Miteinbindung von Privatpersonen als Sicherheitsbürger. Polizeiarbeit kann präventiv nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren erfolgreich sein. Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Bereits im Vorjahr wurde das Bürgerbeteiligungsprojekt „GEMEINSAM SICHER“ (im BFG 2015: Ausbildung von Sicherheitsbürgern) angekündigt, das Mitte 2018 finalisiert und ab April 2016 mit einer Probephase in die Praxis umgesetzt wird. Ziel der Polizei ist es regelmäßig und anlasslos mit der Bevölkerung in Verbindung zu stehen, Sicherheit aus der Zusammenarbeit aller Betroffenen bzw. Zuständigen zu gewährleisten und auf Augenhöhe Anliegen und Informationen auszutauschen. Dieses Ziel findet auch organisatorisch in der Polizei seinen Platz. Erfolgreich abgeschlossen wurde 2015 das Projekt „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“. Im Zuge der Umsetzung wurden die Kompetenzen der Exekutive im Hinblick auf die Sensibilisierung im Bereich Menschenrechte weiterentwickelt, um eine menschenrechtskonforme Polizeiarbeit zu stärken und noch stärker in der Aus- und Fortbildung zu verankern.
Darüber hinaus wurde der Servicecharakter von Leistungen des BMI weiter ausgebaut. Das in Betrieb genommene Zentrale Personenstandsregister (ZPR) wird viele bisher erforderliche Behördenwege für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Personenstandswesens ablösen. Das Register wurde 2015 weiterentwickelt und Kundenwünschen entsprechend erweitert. Als weitere Serviceleistung bietet das BMI im Zentralen Melderegister (ZMR) eine eigene Abfragemöglichkeit für sonstige Abfrageberechtigte an, sogenannte „Businesskunden“. Diese müssen glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wie z.B. Banken, Versicherungen sowie Rechtsanwälte und Notare. Liegen die Voraussetzungen vor, können diese schnell und unbürokratisch Abfragen durchführen. Derzeit nutzen bereits mehr als 5.000 Businesspartner den Onlinezugriff auf das ZMR.