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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Wirksamkeit der Prüfungs- und Beratungstätigkeit

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, die Wirksamkeit seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit sukzessive auszubauen. Mit überzeugenden und aktuellen Berichten, die seinen Beratungsansatz unterstreichen, zeigt er bestehende Verbesserungspotenziale auf, bietet lösungsorientierte Empfehlungen an und schafft so einen Mehrwert für die überprüften Stellen. Dies trägt zum hohen Umsetzungsgrad seiner Empfehlungen bei. Dabei ist jedoch feststellbar, dass Empfehlungen aus gebietskörperschaftenübergreifenden Prüfungen, die eine Kompetenz- oder Strukturbereinigung erfordern würden, weniger häufig umgesetzt werden. Im Jahr 2014 fragte der Rechnungshof den Umsetzungsstand von 1.229 Empfehlungen nach, 2015 konnte er diese Zahl auf 3.229 steigern.

Um die Wirkung seiner Empfehlungen zu verstärken, hat der Rechnungshof ausgehend von seinen Gebarungsüberprüfungen über das darauffolgende Nachfrageverfahren und mit (jährlich mindestens 20) Follow-Up-Überprüfungen einen geschlossenen Kontrollkreislauf eingeführt. Das Ergebnis des Nachfrageverfahrens stellt einen Aspekt bei der risikoorientierten Prüfungsplanung dar und dient der Auswahl jener Gebarungsüberprüfungen, die einer Follow-Up-Überprüfung unterzogen werden sollen. Der Rechnungshof sprach im Jahr 2014 rd. 3.200 Empfehlungen aus und befragte dazu im Jahr 2015 die überprüften Stellen im Rahmen des Nachfrageverfahrens zum Umsetzungsstand der Empfehlungen. Die überprüften Stellen sagten bei rund drei Viertel der Empfehlungen eine Umsetzung zu bzw. gaben an, dass die Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. Jährlich schließen an rund einem Fünftel der Gebarungsüberprüfungen des Rechnungshofes Follow-Up-Überprüfung an, um die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens zu objektivieren und die relevanten nicht umgesetzten Empfehlungen nochmals aufzuzeigen. Da das Instrument der Follow-Up-Überprüfungen die Wirksamkeit der Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Rechnungshofes sehr verstärkt, führte er anstelle der geplanten 20 Follow-Up-Überprüfungen im Jahr 2015 26 solcher Überprüfungen durch. Da es dem Rechnungshof seit Jahren gelang, einen Anteil an umgesetzten bzw. sich in Umsetzung befindlichen Empfehlungen in Höhe von rund drei Viertel zu erzielen und die Anzahl der parlamentarischen Anfragen stieg, sieht er eine Erhöhung bei der Wirksamkeit seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit.