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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine proaktive, effiziente Vertretung der österreichischen Interessen erfordert eine verstärkte ressortübergreifende Koordination durch das Bundeskanzleramt sowie eine Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der EU-2020 Strategie und dem Nationalen Reformprogramm. Im Mittelpunkt der EU-Regionalpolitik standen die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 in Funktion der Bescheinigungsbehörde für die 9 EFRE-Regionalprogramme und den 3 grenzüberschreitenden Programmen AT-HU, ATCZ, SK-AT sowie die Fertigstellung der formalen Grundlagen für die Umsetzung des EFRE-Österreich-Programm 2014 –2020.

Die Jobbörse der Republik Österreich mit der Online-Karrieredatenbank wurde zur Erzielung von Synergieeffekten von Beginn an als Shared Service aufgebaut. Sie unterstützt die Ressorts umfassend im Recruitingprozess. Dieser Vorteil wird angesichts der hohe Anzahl an Personalabgängen aufgrund der demografischen Struktur des Bundesdiensts in den nächsten Jahren Wirkung zeigen. Sowohl die erfolgte Verleihung des Österreichischen Verwaltungspreises 2016 als auch die zukünftige Verleihung des European Public Sector Awards 2017 spornen die Verwaltung an, zukunftsweisende Projekte umzusetzen und vorzustellen. Die gesetzten Informationsmaßnahmen regen eine Übertragung der innovativen Lösungen auf andere Organisationseinheiten an.

Die ressortübergreifende Abstimmung von Strategien und Positionen in Zusammenhang mit der effektiven Vertretung der Interessen Österreichs wurde erfolgreich umgesetzt. Eine effiziente Koordination der EU-Regionalpolitik wurde insbesondere über die Reform des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das EFRE-Regionalprogramm Österreich 2014 – 2020 erreicht.

Durch die erfolgte Steigerung an Karriereprofilen von Bundesbediensteten in der Online-Karrieredatenbank werden die für die Personaleinstellung zuständigen Bediensteten unterstützt, die freien Stellen mit Personen zu besetzen, welche bereits Erfahrung im Bundesdienst gesammelt haben.

Die ressortübergreifende Koordinierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erfolgt laut Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 unter Federführung des Bundeskanzleramts. Auf die inhaltlichen Schwerpunkte und Fortschritte im Rahmen des Koordinierungsprozesses wird im Kapitel dieses Berichts betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern näher eingegangen.

Die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“ ist insofern gerechtfertigt, als zwei Wirkungszielkennzahlen (= Kennzahlen 10.3.1 und 10.3.2) überplanmäßig erreicht wurden und die beiden Meilensteine der zweiten Maßnahme des Globalbudgets 10.03 zur Gänze erreicht wurden. Was die beiden Meilensteine der ersten Maßnahme des Globalbudgets 10.03 anbelangt, so ist der nicht erreichte zweite Meilenstein (Abwicklung des 1. Zahlungsantrags für die Strukturfondsperiode 2014 – 2020) in der Gesamtbeurteilung geringer zu gewichten als der planmäßig erreichte erste Meilenstein (keine finanziellen Berichtigungen der EK gemäß Artikel 99 der VO (EG) Nr. 1083/2006 für die Programme Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RWB)/Phasing Out 2007 – 2013). Die Wirkungszielkennzahl 10.3.2 (Anzahl der Zahlungsanträge) hat sich zwischenzeitlich als nicht mehr steuerungsrelevant erwiesen. Sie ist zwar noch im Bundesvoranschlag 2016 angeführt, wurde aber bereits im Bundesvoranschlag 2017 durch eine steuerungsrelevantere Prozesskennzahl ersetzt. Zur in nachstehender Grafik dargestellten Wirkungszielkennzahl 10.3.3 (Preisverleihungen EPSA) fehlt deswegen der Istwert, weil im Jahr 2016 weder eine Preisverleihung geplant noch durchgeführt wurde. Daher wird die Wirkungszielkennzahl 10.3.3 hinkünftig nur mehr für jene Jahre geplant bzw. evaluiert, in denen derartige Verleihungen stattfinden.