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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Personal stellt, unter Beachtung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, die wichtigste Ressource zur optimalen Erfüllung der dem Finanzressort übertragenen Aufgaben dar.
Der demografische Wandel bringt neue Herausforderungen, insbesondere die Notwendigkeit zu neuen Vereinbarkeitsformen: die Arbeitsorganisation wird sich in Richtung „alternsgerechtes Arbeiten“ weiterentwickeln müssen, d. h. insbesondere Maßnahmen zur Arbeits(zeit)-flexibilisierung und Verminderung gesundheitlicher Risiken müssen verstärkt werden. Frauen sind für die Bewältigung des demografischen Wandels eine wichtige Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Gruppe (Bewerbungszahlen der Frauen höher, jüngere Altersstruktur). Eine unterschiedliche Behandlung wie etwa beim Weiterbildungsverhalten, stellt eine Bedrohung für die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung dar.

Die Rahmenbedingungen (wie z. B. generelle Arbeitsverdichtung, steigende Komplexität, technologische Entwicklungen, bis vor kurzem Personalknappheit, der Change vom Obrigkeits- zum Dienstleistungsstaat) haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat – wie den Medien zu entnehmen ist, nicht nur in der Finanzverwaltung – weiter zugenommen. Im Bereich „Teleworking“ konnte im Berichtsjahr 2016 das Ziel aufgrund der technischen Weiterentwicklung gepaart mit einer optimalen IT-Ausstattung und der darüber hinaus verstärkten Bemühungen in Richtung Vereinbarkeit „Beruf und Familie“ erreicht werden. Im Jahr 2016 erfolgte in ausgewählten Ämtern eine work ability index (WAI)-Messung, wobei eine Verbesserung des Wertes erreicht wurde. Die Messung zeigte, dass die intensiven Bemühungen und Aktivitäten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit gewirkt haben. Wie die Zielerreichung im Bereich des „Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen“ zeigt, wurden die richtigen Maßnahmen (z. B. Sensibilisierung der Führungskräfte, zielgruppenspezifische Angebote) gesetzt. Die geringfügigen Zielabweichungen wurden durch exogene Faktoren bewirkt. Die Unterstützung des Gesetzgebers durch verpflichtende Evaluierung aller Arbeitsplätze auf psychische Belastungen hat meinungsbildend gewirkt. Zusätzlich erfolgte Information und Sensibilisierung der Führungskräfte durch verstärkte Kommunikation der Themen, insbesondere auch durch persönliche Kontaktaufnahme. Die nunmehr möglichen Personalaufnahmen werden zwar mittelfristig eine Entlastung bringen, führen aber kurzfristig zu erhöhtem Ausbildungsaufwand.