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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die personellen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft; die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiter zugenommen. Gründe dafür liegen in der bis vor kurzem äußerst restriktiven Aufnahmepolitik. Die nunmehr möglichen Personalaufnahmen müssten zwar mittelfristig eine Entlastung bringen, führen aber kurzfristig zu erhöhtem Ausbildungsaufwand. Die steigende Komplexität der Rechtsmaterie sowie der Change vom Obrigkeits- zum Dienstleistungsstaat tragen zur Belastungssteigerung bei.

Die Rahmenbedingungen (wie z.B. generelle Arbeitsverdichtung, steigende Komplexität, technologische Entwicklungen, bis vor kurzem Personalknappheit) haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat – wie den Medien zu entnehmen ist – nicht nur in der Finanzverwaltung weiter zugenommen. Im Bereich „Teleworking“ konnte im Berichtsjahr 2015 das Ziel aufgrund der technischen Weiterentwicklung gepaart mit einer optimalen IT-Ausstattung und der darüber hinaus verstärkten Bemühungen in Richtung Vereinbarkeit Beruf und Familie erreicht werden. Im Jahr 2015 erfolgte keine Messung des WAI, da die betreffenden Ergebnisse nur alle 2 Jahre erhoben werden. Die nächste Messung ist für 2016 geplant, die Ergebnisse liegen Ende 2016/Anfang 2017 vor. Ob die zahlreichen Maßnahmen und intensiven Bemühungen und Aktivitäten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit gewirkt haben, wird die kommende WAI-Messung zeigen. Wie die Zielerreichung im Bereich des „Gender-Gap“ zeigt, wurden die richtigen Maßnahmen (wie z.B. Sensibilisierung der Führungskräfte, zielgruppenspezifische Angebote) gesetzt. Die geringfügigen Zielabweichungen wurden durch exogene Faktoren bewirkt. Die Unterstützung des Gesetzgebers durch verpflichtende Evaluierung aller Arbeitsplätze auf psychische Belastungen hat meinungsbildend gewirkt. Zusätzlich erfolgte Information und Sensibilisierung der Führungskräfte durch verstärkte Kommunikation der Themen, insbesondere auch durch persönliche Kontaktaufnahme.