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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die personellen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft; die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiter zugenommen. Gründe dafür liegen in der weiterhin äußerst restriktiven Aufnahmepolitik. Der Personaltransfer hat in Teilbereichen die Erreichung der Wirkungsziele erschwert (überwiegend Männer, höheres Durchschnittsalter). Die steigende Komplexität der Rechtsmaterie trägt auch zu Belastungssteigerung bei.

Die personellen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiter zugenommen. Gründe dafür liegen in der weiterhin äußerst restriktiven Aufnahmepolitik. Der fortgesetzte Aufnahmestopp in Verbindung mit dem dadurch steigenden Durchschnittsalter konterkarierte die intensiven Bemühungen und Aktivitäten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzressorts. Wie die weitaus überwiegende Zielerreichung zeigt, wurden die richtigen Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Wirkungen gesetzt. Die geringfügigen Zielabweichungen wurden durch exogene Faktoren bewirkt. Unterstützung des Gesetzgebers durch verpflichtende Evaluierung aller Arbeitsplätze auf psychische Belastungen hat meinungsbildend gewirkt. Zusätzlich erfolgte eine intensive Sensibilisierung der Führungskräfte durch verstärkte Kommunikation der Themen, insbesondere durch persönliche Kontaktaufnahme.