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WIRKUNGSZIEL

Klimaschutz: Weniger Treibhausgase, mehr erneuerbare Energie

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das 2°/1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens ist nur durch ambitionierten Klimaschutz auf globaler Ebene zu erreichen. Österreichs Beitrag bedeutet eine 95 %-ige Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2050. Der damit verbundene Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2050 kann nur durch gesellschaftlichen Wandel erreicht werden. Zu beachten ist dabei die Zuständigkeit des BMWFW und der Länder im Energiebereich. Weiters haben Budgetrestriktionen Auswirkungen auf die Förderprogramme.

Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) eindeutig Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen (insbesondere Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds) sowie durch die Klimaschutzinitiative klimaaktiv erzielt worden. Die Förderprogramme sind jedoch abhängig von der Verfügbarkeit von Budgetmitteln.