Gesundheit ist ein anerkanntes Menschenrecht und verfassungsrechtlich verankert. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, zu fördern und wiederherzustellen sind die Verhütung und Bekämpfung, ebenso, wie die Überwachung von Infektionskrankheiten unabdingbar. Zeitgerechte und wirkungsvolle Eingriffe in den Verlauf eines epidemiologischen Geschehens sind notwendig, um den Infektionsschutz und Infektionsverhütung ermöglichen zu können. Die ständig steigende Zahl von Lebensstil-assoziierten Krankheiten (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes, chronische Lungenerkrankungen), Krebs und die demographische Entwicklung erfordern eine Anpassung von Rahmenbedingungen, insbesondere in der Beobachtung zur Entwicklung von nicht übertragbaren Erkrankungen. Durch die Förderung der Prävention, in enger Abstimmung mit den Empfehlungen der WHO und EU, bemüht sich das Ministerium, Menschen eine Modifikation ihres Lebensstils leichter zu ermöglichen. Es wurden z. B. Initiativen wie der nationale Aktionsplan Ernährung und der nationale Aktionsplan Bewegung gesetzt. Ebenso leisten die Gesundheitsziele Österreich einen Beitrag, um Krankheiten vorzubeugen. Auch bei bereits eingetretenen chronischen Krankheiten müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und zur Schaffung der erforderlichen Versorgungsstrukturen gesetzt werden, um Patientinnen und Patienten eine Behandlung, die dem Stand des Wissens entspricht, zu gewährleisten. Sukzessiver Aufbau von themenspezifischen epidemiologischen Gesundheitsberichten unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten bildet eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung einer adäquaten Versorgung in Bezug auf die häufigsten chronischen Krankheiten (Herz- und Kreislauferkrankungen). Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, z. B. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern oder Keuchhusten, können bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Durch die zuletzt in das kostenfreie Impfprogramm übernommene 9-fach-Impfung gegen Humane Papillomaviren ist nun ein erweiterter Schutz gegen die durch diese Erreger hervorgerufenen (Krebs-)Erkrankungen zu erwarten.
Bis zum Jahr 2032 bilden die Gesundheitsziele Österreich den Handlungsrahmen für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik. Es wird dabei angestrebt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle Menschen dabei unterstützen, ihre Lebensgewohnheiten zu verbessern und gesund zu bleiben. 2017 wurde der bisherige Umsetzungsstand aller Gesundheitsziele-Maßnahmen erhoben. Von 148 gemeldeten Maßnahmen, die in insgesamt 4 Arbeitsgruppen (zu den Zielen 1, 2, 3, und 6) erarbeitet wurden, sind 133 Maßnahmen bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.
Bezüglich der Kennzahlen zum Verbrauch von Obst und Gemüse beziehungsweise zur Senkung des Zuckerverbrauchs bezieht sich der Ist-Zustand 2017 auf den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 (für Obst und Gemüse) sowie auf den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 (Zucker). Um die Ernährungssituation der Bevölkerung zu verbessern werden vielfältige Maßnahmen, wie etwa die Erstellung und kostenlose Bereitstellung von Broschüren, oder die Optimierung von Verpflegungsangeboten, auf Verhaltens- und Verhältnisebene durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Ziel.