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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2017 betrug der öffentliche Schuldenstand des Staates gemäß ESVG 2010 289,490 Mrd. EUR (78,4 % des BIP). Trotz eines Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr ist die Schuldenquote Österreichs hoch. Gleichzeitig werden steigende Ausgaben im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung (z.B. Pflege, Pensionen) prognostiziert und erfordern einen sorgsamen und sparsamen sowie effektiven Mitteleinsatz. Insbesondere ist auch ein Überblick über jene finanzielle Lasten zu schaffen, die an künftige Generationen weitergegeben werden.
Um den Herausforderungen gewachsen zu sein, müssen Effizienzpotenziale gehoben werden und wirksame Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. Die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen steht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und kann nur mit einem sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz erreicht werden. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe, die interessierte Öffentlichkeit über jene Bereiche verstärkt zu informieren, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Er achtet neben dem sparsamen und zweckmäßigen Mitteleinsatz insbesondere auch auf die Qualität der erbrachten Leistungen.

Die Strategie des Rechnungshofs, alle seine Berichte auf die Homepage zu stellen und auch über soziale Medien an die Öffentlichkeit zu kommunizieren, verstärkt die von ihm angestrebte Wirkung, Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel zu schaffen.
Intransparenzen stellen ein wesentliches Kriterium im Rahmen der risikoorientierten Prüfungsplanung des Rechnungshofs dar: Der Rechnungshof konzentriert sich bei seinen Gebarungsüberprüfungen insbesondere darauf, Missstände aufzuzeigen und einen fundierten Überblick über aktuelle, relevante Themen zu bieten. So gab der Rechnungshof zum Beispiel zur Transparenzdatenbank zahlreiche Empfehlungen ab, die zu einer effektiven und effizienten Ausgestaltung der Förderungslandschaft führen sollen. Er wies auf das Potenzial der Transparenzdatenbank hin, einen Überblick über die Leistungslandschaft (insbesondere von direkten und indirekten Förderungen und von Transfers) sicherzustellen und steuerungsrelevante Informationen über die Verteilungswirkung der Leistungen zu liefern.
Der Rechnungshof setzt sich seit dem Jahr 2017 mehrjährige Prüfungsschwerpunkte. Diese gewährleisten eine fundierte Informationsbasis und generelle Aussagen zu ausgewählten Themenbereichen. Fast die Hälfte der Prüfungsressourcen fließen zum Beispiel derzeit in bürgerrelvante Themenstellungen. Dazu ermunterte der Rechnungshof auch die Bürgerinnen und Bürger, Vorschläge für seine Prüfungsplanung einzubringen.
Die laufende Weiterentwicklung des Bundesrechnungsabschlusses ist ein Schwerpunkt des Rechnungshofs. Besser aufbereitete Informationen unterstützen die Verständlichkeit und bieten einen raschen und fundierten Überblick über die einzelnen Budgetuntergliederungen.