Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2017 wurden beim Verfassungsgerichtshof 5047 neue Fälle anhängig; dies entspricht einer Steigerung des Arbeitsanfalls um rund 30 % gegenüber dem Jahr 2016 (3920 neue Fälle) und sogar um knapp 70 % gegenüber dem Jahr 2014 (2995 neue Fälle). Ein überdurchschnittlich hoher Arbeitsanfall war insbesondere in Asylrechtssachen (2280 neue Fälle, + 32 % gegenüber dem Jahr 2016) sowie in Rechtssachen aus dem Glücksspielrecht (736 neue Fälle, + 59 % gegenüber dem Jahr 2016) zu verzeichnen. Um ungeachtet der gestiegenen Belastung des Gerichtshofes eine zügige Fallbearbeitung zu gewährleisten, erwies es sich daher als unumgänglich, mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 ein weiteres Mitglied zum ständigen Referenten (§ 2 VfGG) zu bestellen. Die mit dieser Maßnahme erzielte Erhöhung der richterlichen Arbeitskapazität ermöglichte es, die Zahl der Erledigungen (4719) dem hohen Eingang an Rechtssachen anzupassen; auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer abermals zu senken. Der Verfassungsgerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und bei den Ländern zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt. 

Die Möglichkeit, dass Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen im gerichtlichen Verfahren anzuwendenden Vorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof herantragen können, spiegelt sich auch an den stetig steigenden Fallzahlen wider. Ebenso Beschwerden in Asylrechtssachen und z.B. Rechtssachen aus dem Glücksspielrecht. Das zeigt sehr deutlich auf, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Funktion, die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns zu gewährleisten, verstärkt wahrgenommen und beansprucht wird. Ausgewählte Entscheidungen finden sich auf der Homepage wieder und ermöglichen auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich detaillierter zu informieren.
Anzumerken ist auch, dass im Berichtsjahr die Anzahl der Erledigungen erhöht und die durchschnittliche Verfahrensdauer erneut gesenkt werden konnte. Konkret auf nunmehr weniger als fünf Monate, vom Eingang der Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung. Im internationalen Vergleich zeigt sich erneut, dass die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz ist. Diese konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert und im Berichtsjahr 2017 sogar noch weiter verkürzt werden.
Ein weiterer Punkt, der in der Gesamtbeurteilung zu diesem Wirkungsziel zu erwähnen ist, sind die im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice laufend stattfindenden internen Qualitätsschulungen; durch diese Schulungen wird eine kompetente Auskunftserteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet.