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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2018 wurden beim Verfassungsgerichtshof 5.665 neue Fälle anhängig; dies entspricht einer Steigerung des Arbeitsanfalls um etwas mehr als 12 % gegenüber dem Jahr 2017 (5.055 neue Fälle). Im Vergleich zu 2014 (mit 2.995 anhängig gewordenen Rechtssachen) beträgt die Steigerung sogar 89,15 %.
Ein überdurchschnittlich hoher Arbeitsanfall war insbesondere in Asylrechtssachen (3.082 neue Fälle, das sind rund 54 % des Gesamtanfalls und abermals ein Plus von rund 35 % gegenüber dem Jahr 2017) sowie auf dem Gebiet des Glücksspielrechts (784 neue Fälle) zu verzeichnen.
Als Folge der Änderung in der personellen Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes musste im ersten Halbjahr mit bloß neun anstatt zwölf ständigen Referenten versucht werden, das Arbeitspensum zu bewältigen. Ungeachtet dessen war es auch in diesem Jahr möglich, 5.481 Fälle zu erledigen und die durchschnittliche Verfahrensdauer abermals zu senken. Ende 2018 waren ausschließlich Rechtssachen offen, die 2018 oder im Jahr davor anhängig wurden. Der Verfassungsgerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und bei den Ländern zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt.

Die Möglichkeit, dass Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen im gerichtlichen Verfahren anzuwendenden Vorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof herantragen können, spiegelt sich auch an den stetig steigenden Fallzahlen wider. Ebenso Beschwerden in Asylrechtssachen und z. B. Rechtssachen aus dem Glücksspielrecht. Das zeigt sehr deutlich auf, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Funktion, die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns zu gewährleisten, verstärkt wahrgenommen und beansprucht wird. Ausgewählte Entscheidungen finden sich auf der Homepage wieder und ermöglichen auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich detaillierter zu informieren.
Anzumerken ist auch, dass im Berichtsjahr die Anzahl der Erledigungen erhöht und die durchschnittliche Verfahrensdauer erneut gesenkt werden konnte. Konkret auf nunmehr weniger als vier Monate, vom Eingang der Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung. Im internationalen Vergleich zeigt sich erneut, dass die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz ist. Diese konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert und im Berichtsjahr 2018 sogar noch weiter verkürzt werden. Die kurze Verfahrensdauer wird unter anderem damit begründet, dass der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2018 eine umfangreiche Beschwerdeserie zum Glücksspielrecht zu bearbeiten hatte. Im Hinblick auf Vorentscheidungen war es möglich, diese Fälle schematisch abzuhandeln und rasch zu erledigen. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ist aber auch auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof ermöglicht, auch Entscheidungen in Verfahrenshilfeangelegenheiten außerhalb einer Session zu treffen.
Ein weiterer Punkt, der in der Gesamtbeurteilung zu diesem Wirkungsziel zu erwähnen ist, sind die im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice laufend stattfindenden internen Qualitätsschulungen; durch diese Schulungen wird eine kompetente Auskunftserteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet.