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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof auf Basis von Gebarungsüberprüfungen

2018
Wirkungsziel teilweise erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren bzw. zu beraten. Diese Beratungstätigkeit basiert insbesondere auf den Berichten des Rechnungshofes, in denen er immer wieder Potenziale zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung, zur Verbesserung der Qualität von Leistungen und letztendlich zur Erhöhung des Nutzens für die Bürgerinnen und Bürger aufzeigt.
Mit dem Fokus auf einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt ist der Rechnungshof bestrebt, den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb betreffen zahlreiche Berichte des Rechnungshofes seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z.B. Gesundheit, Bildung, Soziales, Pensionen oder Förderungen.
Um seine Wirkung zu verstärken verfolgt der Rechnungshof zwei Jahre lang den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen. Ein Jahr nach Veröffentlichung fragt er diesen bei allen überprüften Stellen nach, im Jahr darauf überprüft der Rechnungshof diese Angaben im Rahmen von Follow-up-Überprüfungen von ausgewählten Berichten sowie den zwischenzeitlichen Fortschritt.
Der Rechnungshof legt seit 2018 seinen mehrjährigen Prüfungsschwerpunkt auf die „Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors: Bürgernutzen, Kostenoptimierung und zeitgemäße Aufgabenerfüllung“, um damit letztendlich verstärkt den Bürgerinnen und Bürgern sowie nachfolgenden Generationen zu nutzen. Eine erhöhte Bedarfs- und Wirkungsorientierung der Leistungsgestaltung und Leistungserbringung stehen dabei im Fokus. Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der Ziele.
Der Rechnungshof ist eine wissensbasierte Expertenorganisation. Um seine Beratungstätigkeit für die Allgemeinen Vertretungskörper weiterhin bestmöglich ausüben zu können, ist eine hohe fachliche Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer unumgänglich. Auch zur Begegnung neuer Herausforderungen, wie z.B. der Digitalisierung, bedarf es einer gezielten Erweiterung der Fachexpertise und Prüfungsmethodik.

In 91 Berichten beurteilte der Rechnungshof im Jahr 2018 die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern. Dabei legte er den Fokus auf aussagekräftige Kurzfassungen, die seit Februar 2018 die jeweils wichtigsten Empfehlungen des Berichtes auf einen Blick darstellen. In 15 ressourcenintensiven Querschnittsprüfungen (z.B. Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern, Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien, Qualitätssicherung der Gemeindehaushalte) zeigte der Rechnungshof insbesondere Schnittstellenproblematiken und gebietskörperschaftenübergreifende Handlungspotenziale auf. So sorgte er auch im Jahr 2018 wieder dafür, dass fundierte Entscheidungsgrundlagen für Reformprozesse vorlagen.
Zur Steigerung seiner Wirksamkeit führte der Rechnungshof im Jahr 2018 28 Follow-up-Überprüfungen durch, im Rahmen derer er sich vom Umsetzungsstand veröffentlichter Empfehlungen aus Berichten des Jahres 2016 überzeugte. Das Ergebnis zeigte, dass rd. 50 % der überprüften Empfehlungen vollständig bzw. rd. 26 % teilweise umgesetzt und rd. 24 % offen waren. Somit erreichte der Rechnungshof eine Wirkung von rd. 76 %.
Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit erstellte der Rechnungshof im Jahr 2018 einen Bauleitfaden. Dieser basiert auf Erfahrungen aus 55 Berichten der letzten zwölf Jahre und deckt die einzelnen Phasen eines Bauvorhabens ab. Der Bauleitfaden bietet Lösungsansätze und hat das Ziel, nachhaltiges und qualitätsvolles Bauen zu unterstützen.
Um die Qualität seiner Leistungen weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, setzte der Rechnungshof auch im Jahr 2018 wichtige Maßnahmen um. So fand z.B. wieder die spezifisch prüferbezogene Grundausbildung statt, die der Rechnungshof gemeinsam mit den Landesrechnungshöfen und dem Wiener Stadtrechnungshof initiierte und in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien durchführt. Nicht nur im Rahmen der Grundausbildung, sondern auch bei seiner Tätigkeit vernetzt sich der Rechnungshof mit dem Europäischen Rechnungshof, den Landes- und Stadtrechnungshöfen und den Internen Revisionen, in seiner Rolle als Generalsekretariat der INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden weltweit. Damit bezweckt er eine Forcierung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches, ein wirksames Benchlearning und somit letztendlich eine Steigerung der Wirksamkeit der öffentlichen Finanzkontrolle.
Auch wenn der Rechnungshof die Zielwerte von drei Kennzahlen nicht erreichte, so hat er doch zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die einen relevanten Beitrag zur Zielerreichung leisten.