Mit dem Bundes-Sportfördergesetz 2017 (BSFG 2017) erfolgte die Neuregelung der Vergabe der Bundes-Sportfördermittel mit 1. Jänner 2018. Auf Bundesebene wurde die Bundes-Sport GmbH (BSG) geschaffen, die insbesondere für die Vergabe der Bundes-Sportfördermittel gemäß § 20 Glückspielgesetz und somit für einen Teilbereich der Förderverwaltung zuständig ist.
Die Erfahrung und die Ergebnisse haben gezeigt, dass es aufgrund der vielfältigen Schnittstellen noch einiges an Verbesserungspotenzial gibt, das in zukünftigen Vergaben/Vergabeprozessen Berücksichtigung finden wird.
Die „Sport-Strategie Austria“ wurde bedingt durch den Regierungswechsel nicht weiter verfolgt. Im Bereich des Nachwuchs- (inklusive Duale Karriere), Leistungs- und Spitzensport wird die stetige Qualitätsverbesserung durch gezielte Steuerung der Sportförderung verfolgt. Dies soll zu einer stabilen vorhersehbaren Entwicklung der Leistungen österreichischer Athletinnen und Athleten auf internationalem Niveau, einer Verbesserung der Betreuungsqualität sowie zu einer Professionalisierung der Verbandsstrukturen führen.
Ad 17.3.1 Evaluierung und Schärfung der Kennzahlen unter Beiziehen von Expertinnen und Experten der wichtigsten Institutionen von gesamtösterreichischer Bedeutung im Sport.
Zu 17.3.2 + 17.3.3. Entwicklung von Kennzahlen u. a. von positiven Abschlüssen im dualen System (Schule/Ausbildung und Leistungssport) von Nachwuchsleistungssportathletinnen und -athleten sowie der Überführung in sozial abgesicherte Stellen beim BMI, BMF und BMLV.
In der Gesamtschau der Wirkungsziele im Bereich Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport ergibt sich ein überaus positives Bild. Abweichungen ergaben sich nur insofern, dass die ursprünglich gesetzten Ziele übertroffen wurden.
Die wichtigsten Einflussfaktoren:
• Selektionierung und Schwerpunktsetzung in der athletenspezifischen Spitzensportförderung
• Intensive Projektbegleitung
• Erhöhung der Intensität und Schärfung der Qualität bezüglich der Betreuung im dualen Ausbildungssystem (insbesondere Belastungsmanagement)
• Intensivere Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien in Bezug auf Bildung, Leistungssport und Trainingsumfeldmaßnahmen