Die Corona-Krise zeigte sehr eindringlich, wie wichtig eine vielfältige Forschungslandschaft für die Resilienz eines Landes in Krisenzeiten ist. Die außeruniversitäre, anwendungsoffene Grundlagenforschung (ÖAW, IST Austria, etc.) zeigt gerade durch die hohen Bewilligungsquoten beim Europäischem Forschungsrat (ERC-Grants – Kennzahl 31.4.2), dass sich ihre Forschung auf internationalen Spitzenniveau etabliert hat. Ebenso wirkt die kompetitive Forschungsförderung der Grundlagenforschung durch den FWF als Hebel für europäische Gelder in Österreich. So haben zuletzt bei den ERC Starting Grants 2020 sieben der elf Ausgezeichneten einen FWF-Track-Record vorzuweisen. Zudem lässt sich beobachten, dass die Qualität der eingereichten Anträge zunimmt. Das lässt sich mit der zunehmenden Erfahrung begründen, die die Forschungs-Community seit Einführung der ERC Grants sammeln konnte: An vielen Institutionen haben Antragssteller/innen mittlerweile Vorbilder, die erfolgreich Grants eingeworben haben, die Orientierung geben und von deren Erfahrung sie lernen können. Das gesetzte Ziel der Sicherstellung der heimischen Spitzenforschung wurde somit übererfüllt, wozu die Maßnahmen des BMBWF beigetragen haben: Sowohl in der neuen Universitätsfinanzierung spielt die Grundlagenforschung eine Rolle, als auch die Unterstützung des Ministeriums bei der Nutzung von europäischen Förderschienen durch Forschungseinrichtungen. Durch die (internationale) Sichtbarkeit der Erfolge der heimischen Grundlagenforschung wird ein Grundstein für die weiterhin positive Entwicklung des Standortes Österreich gelegt und trägt dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der FTI-Strategie 2030 bei. Die FTI-Strategie 2030 beruht auf einem klaren Bekenntnis zu Effizienz und Output Steigerung sowie zur umfassenden Nutzung der Möglichkeiten eines gemeinsamen Europas, so beispielsweise durch das weltweit größte zusammenhängende Forschungsprogramm „Horizon Europe“ und einer aktiven Beteiligung Österreichs am Europäischen Forschungsraum (ERA). Das Wirkungsziel 4 trägt auch zur nachhaltigen Entwicklung der SDG-Ziele der UN-Agenda 2030 bei, insbesondere zu den Unterzielen 4.3 „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“ als auch 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.