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WIRKUNGSZIEL

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Auch im Jahr 2021 beeinflussten die Pandemie und die Lockdowns die Außendiensttätigkeit der Arbeitsinspektion. Die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von COVID-19-Schutzmaßnahmen erfolgte weitestgehend im Routinebetrieb. Die Außendiensttätigkeit der Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren konnte wieder mehr auf die Kernaufgabe Arbeitsschutz fokussiert werden. Die geplanten inhaltlichen Schwerpunktthemen wurden begonnen und werden im Jahr 2022 abgeschlossen. Informationen dazu finden sich unter https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Schwerpunkte_der_Arbeitsinspektion/Schwerpunkte_der_Arbeitsinspektion.html.
Neben laufenden, anlassbezogenen Beratungen zum Arbeitsschutz, aber auch zu COVID-19-Themenstellungen wurde eine Beratungsoffensive zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen gestartet (s. https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Schwerpunkte_der_Arbeitsinspektion/2021-2022-_Beratungsoffensive_Muskel-Skelett-Erkrankungen.html). Ein Kurzbericht zur Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2021 ist hier veröffentlicht: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Taetigkeitsberichte-_Unfallberichte/Taetigkeitsberichte.html.
Mit ihrer Tätigkeit leistete die Arbeitsinspektion einen Beitrag zum SDG-Unterziel 8.8 „Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern“.