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WIRKUNGSZIEL

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Pandemiebedingt mussten die Planungen für 2020 an die Erfordernisse in Zusammenhang mit der COVID-19-Infektionsgefahr angepasst werden. Zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie war grundsätzlich auch die Außendiensttätigkeit der Arbeitsinspektorate eingeschränkt. Zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden stellte die Arbeitsinspektion den Betrieben und Beschäftigten ihre Expertise zu betrieblichen Schutzmaßnahmen beratend zur Verfügung:
Beantwortung von Anfragen von Beschäftigten, Unternehmen und anderen Akteurinnen und Akteuren im Arbeitsschutz zu betrieblichen Fragestellungen sowie zu Baustellen
Information über notwendige Schutzmaßnahmen und Good-Practice-Beispielen auf der Website der Arbeitsinspektion
Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und dem Krisenstab
3 Beratungsschwerpunkte zur betrieblichen Umsetzung von COVID-19-Schutzmaßnahmen
Die Arbeitsunfallquote ist überproportional gesunken, dabei handelt es sich aber um einen pandemiebedingten Einmaleffekt.