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WIRKUNGSZIEL

Spitzenforschung, exzellente Grundlagenforschung und Europäischer Forschungsraum

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Am 23.12.2020 wurden im Ministerrat die Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation 2030 (FTI-Strategie 2030) sowie der erste, auf dem Forschungsfinanzierungsgesetz beruhende „Pakt für Forschung, Technologie und Innovation 2021–2023“ (FTI Pakt 2021–2023) beschlossen. Die festgelegten Handlungsfelder der FTI-Strategie 2030 sind darauf ausgerichtet, nachhaltiges Wachstum und stärkere Resilienz des gesamten Wirtschaftssystems sicherzustellen und beruht auf einem klaren Bekenntnis zu Effizienz und Outputsteigerung sowie zur umfassenden Nutzung der Möglichkeiten eines gemeinsamen Europas, so beispielsweise durch das weltweit größte zusammenhängende Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ (2021-2027) und einer aktiven Beteiligung Österreichs am Europäischen Forschungsraum (ERA). Die Pakte gewährleisten dabei eine nachhaltige Finanzierungs- und Planungssicherheit im drei Jahres Abstand und beinhalten konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und festgelegten Handlungsfelder. Zu den Wirkungen der zentralen Akteure des österreichischen Forschungs- und Forschungsförderungssystems wird jährlich im Rahmen eines ausführlichen Monitorings im Forschungs- und Technologiebericht (FTB) entsprechend berichtet. Dieser Bericht zeigt aktuelle Entwicklungen im FTI-Bereich und schafft einen Überblick zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030, des FTI-Pakts 2021-2023 und weiteren FTI-relevanten Teilstrategien.
Der ERC (European Research Council) ist eine Institution zur Förderung der Grundlagenforschung, die von der Europäischen Kommission gegründet wurde. Er verwaltet ein weltweit anerkanntes Förderprogramm, das als Teil der EU Forschungsrahmenprogramme ausschließlich nach wissenschaftlichen Exzellenzkriterien Förderungen für Pionierforschung vergibt. Die erfolgreiche Performance österreichischer Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen bei der Einwerbung der prestigeträchtigen ERC Grants (31.4.1) konnte auch im Jahr 2022 fortgesetzt werden. Das in der FTI-Strategie 2030 definierte Ziel, einen Platz unter den Top 10 zu belegen, wurde somit bereits erfüllt. Auch in der differenzierten Betrachtung der einzelnen ERC-Grants liegt Österreich stets in den Top 10.
Insgesamt gehört Österreich – gemessen am relativen Anteil Österreichs am EU-Budget (31.4.2 EU-Rückfluss-Indikator) – zu den Nettoprofiteuren der EU-Forschungsförderung (EU-Forschungsrahmenprogramme). Im aktuellen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ konnte Österreich bereits 540 Mio. € erfolgreich einwerben (Stand März 2023).
Ebenso wirkt die kompetitive Forschungsförderung der Grundlagenforschung durch den FWF als Hebel für europäische Gelder in Österreich. Der FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung als Förderer der Grundlagenforschung. Er finanziert Projekte tausender Forscher/innen (31.4.4), die nach höchsten internationalen Standards ausgewählt und evaluiert werden. Auf Initiative des BMBWF investiert Österreich mit Mitteln des Aufbau- und Resilienzplans NEXTGenerationEU 107 Millionen Euro in die Quantenforschung und -technologien. Die Forschungsförderungsgesellschaft FFG und der Wissenschaftsfonds FWF arbeiten dabei in der Fördervergabe eng zusammen. Internationale Qualitätsmaßstäbe bestimmen auch die Publikationen des FWF (peer-reviewed), die aus FWF-Projekten resultieren (31.4.3).
Das Wirkungsziel 4 trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung der SDG-Ziele der UN-Agenda 2030 bei, insbesondere zu den Unterzielen 4.3 „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“ als auch 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.