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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der finanziellen Interessen Österreichs bzw. der EU und Schutz der SteuerzahlerInnen & redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung).

2022
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2021 ist die Modernisierung der österreichischen Finanzverwaltung, die organisatorische Voraussetzung für eine zeitgemäße und effektive Organisationsstruktur, in Kraft getreten. Die Vorteile dieser Modernisierung spiegeln sich bereits in einigen Kennzahlen wider. Das volle Potential konnte noch nicht ausgeschöpft werden, da beispielsweise einige Teams noch im Aufbau sind und ihre volle Schlagkraft noch nicht erreicht haben. Darüber hinaus konnten Personalausfälle (z. B. längere Abwesenheiten, Pensionierungen) in manchen Teams noch nicht zur Gänze kompensiert werden und beeinflussten die Kennzahlen. Im Bereich der Betrugsbekämpfung ist es darüber hinaus schwierig Kennzahlen und die Entwicklung vorherzusehen, da hier die Mehrergebnisse großen Schwankungen unterliegen, beispielsweise abhängig von der kriminellen Energie der Täterinnen und Täter die tätig werden. Komplexe Sachverhalte, insb. mit Auslandsbezug, erschweren die Ermittlungen, erfordern erhöhten Ressourceneinsatz und dauern oft länger, sodass sie nicht in der jeweiligen Periode in den entsprechenden Kennzahlen abgebildet werden können. Hohe Mehrergebnisse aus Vorperioden können auch auf Einzelfälle zurück zu führen sein, die nicht immer zu prognostizieren sind. Des Weiteren entsteht bei grenzüberschreitenden Fällen, die die Mehrzahl von (Umsatzsteuer-)Betrugsfällen darstellen, nicht immer der Schaden in Österreich, sondern im Ausland, was sich in den Kennzahlen nicht widerspiegelt. Betrugsbekämpfung findet zudem auch im präventiven Bereich statt, der sich nicht in Kennzahlen abbilden lässt.
Im Bereich der Globalbudgetmaßnahmen lässt sich folgende Entwicklung zusammenfassen: Die Anzahl der Zwangsmaßnahmen und Fahndungsfälle (620) der Steuerfahndung konnte wie geplant durchgeführt werden und ist im Vergleich zum Jahr 2021 (628) konstant geblieben.
Die geplante Anzahl der Kontrollmaßnahmen zur begleitenden Kontrolle der COVID-19-Förderbestimmungen konnte durch gezielte Einsatzschwerpunkte überplanmäßig erreicht werden. Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Kontrollen der COVID-19-Förderbestimmungen abgenommen. Dadurch hat sich die Anzahl der kontrollierten Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen durch die Fokussierung auf die Kerntätigkeit positiv entwickelt. Das Angebot an illegalen Spielen geht insgesamt zurück, da der Verfolgungsdruck durch die Finanzpolizei, bspw. durch massive Interventionen und Dauerkontrollen sehr hoch ist. Ein Rückgang der erledigten Glücksspielkontrollen kann somit auch als Erfolg der Kontrollen der Vergangenheit gesehen werden.
Im Zusammenhang mit der Forcierung der internationalen Zusammenarbeitsmaßnahmen kann festgestellt werden, dass die positive Entwicklung im Bereich der Multilateralen Kontrollen voraussichtlich beibehalten werden kann. Die Prüferinnen und Prüfer erkennen immer mehr den Nutzen dieses Instruments und dies führt zu einer verstärkten Anwendung.
Im Jahr 2022 waren pandemiebedingt u. a. noch COFAG Gutachten zu erstellen und so konnte das Instrument der Prüferentsendungen nicht ausreichend genutzt werden. Die Pandemiejahre und die vorrangige Behandlung von COFAG Gutachten machen sich auch bei den Anfragen im Zusammenhang mit dem Ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (SCAC) bemerkbar. In den Folgejahren sollte wieder eine positive Entwicklung gegeben sein.