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WIRKUNGSZIEL

Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Schülerinnen und Schülern in den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Gleichstellungsziel „Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Schülerinnen und Schülern in den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen“ wird – bezogen auf den im Jahr 2022 angestrebten Erfolg – auf Grundlage der überplanmäßigen Erreichung der Kennzahlen des Anteils der Schülerinnen und Schüler und des Anteils der Maturantinnen und Maturanten mit „überplanmäßig erreicht“ beurteilt. Gestützt wird diese Beurteilung von der überplanmäßigen Erreichung der Maßnahme „Erweiterung des Bildungsangebotes an den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen“: der Anteil der weiblichen Schülerinnen in der Fachrichtung „Lebensmittel- und Biotechnologie“ an der HBLFA Tirol beträgt für das Schuljahr 2021/22 70,9 %. Die zwei weiteren Maßnahmen „Bewerbung des höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Sekundarstufe I“ sowie „Etablierung und Stärkung eines gleichstellungsorientierten role-model-Konzepts an den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen“ wurden zur Gänze erreicht.

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen bieten in ganz Österreich vielfältige, zukunftsorientierte Ausbildungsmöglichkeiten. Das Angebot reicht von den verschiedenen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft über Ernährung und Biotechnologie bis zu Digitalisierung sowie Umwelt- und Ressourcenmanagement. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ist Schulerhalter und trägt somit die Hauptverantwortung für das Bildungsangebot an den Höheren Bundeslehranstalten im Agrar- und Forstbereich, für den pädagogischen Bereich besteht eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. An allen Schulstandorten stehen Internatsplätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung und von den elf Schulstandorten haben fünf Standorte neben dem Schulbetrieb ein Forschungszentrum.

Durch die schulautonome Schwerpunktsetzung können regionale Besonderheiten und neue Entwicklungen berücksichtigt werden, um noch gezielter auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes eingehen zu können. Diese Spezialisierung kommt ab dem dritten Jahrgang zum Tragen.

Eine Erweiterung des Bildungsangebotes an den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen mit der neuen Fachrichtung „Lebensmittel- und Biotechnologie“ an der HBLFA Tirol erfolgte im Herbst 2020. Mit dem Angebot der zusätzlichen Fachrichtung sollen auch insbesondere Schulabgängerinnen der Sekundarstufe I gewonnen werden. Für diese Zielgruppe wurden 2022 weitere Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zur Attraktivierung des höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens auf mehreren Ebenen durchgeführt.

Das Wirkungsziel leistet einen signifikanten Beitrag zu den Aspekten „gleichberechtigter Zugang“ und „hochwertige fachliche und berufliche Bildung“ im (höheren) berufsbildenden land- und forstwirtschaftlichen Bereich bezogen auf das SDG-Unterziel 4.3: „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“.