Ab dem Jahr 2023 wurde das ehemalige Wirkungsziel 41.2 „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“ grundlegend überarbeitet und als neues Wirkungsziel 41.3 „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“ aufgenommen.
Die kontinuierliche Umsetzung der gewählten Maßnahmen, wie „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“, die „Umsetzung verkehrspolitischer Maßnahmen zur Gewährleistung von Mobilität für alle mit dem verkehrspolitischen Schwerpunkt der Förderung des öffentlichen Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung der Einführung neuer, umwelt- und klimafreundlicher Mobilitätsformen und Mobilitätsdienstleistungen sowie des Vorantreibens der Digitalisierung im Mobilitätsbereich“ sowie die Maßnahme „Klimaticket“ leisten einen positiven Beitrag zur Zielerreichung.
Im Rahmen der Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten konnte die Mobilität gesichert werden. Für das Kernnetz der Ostregion, Oberösterreich und der Steiermark wurden Ende 2023 neue 10-jährige Verkehrsdiensteverträge mit einem erweiterten Leistungsangebot und verbesserten Fuhrpark abgeschlossen. Das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) soll dadurch weiter ausgebaut werden.
Zu den wesentlichsten Herausforderungen im Umfeld des Wirkungsziels 3 gehört, neben der leistungsfähigen, sicheren sowie ökologisch nachhaltigen Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern, der Infrastrukturausbau zur nachhaltigen Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Die Vorhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sowie die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger sind aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig. Die Gewährleistung der Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Einführung neuer, umweltfreundlicher Mobilitätsformen und dem verkehrspolitischen Schwerpunkt der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist eine Kernaufgabe des Ressorts.
In diesem Zusammenhang wurde mit dem Gültigkeitsstart des KlimaTickets Österreich am 26.10.2021 sowie der flächendeckenden Einführung regionaler KlimaTickets in ganz Österreich mit 1.1.2022 ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Bereich der Tarife gesetzt. Durch die flächendeckende Einführung von Jahresnetzkarten können ganzheitliche Verkehrsangebote zu attraktiven, sozial verträglichen Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr genutzt werden.
Die Erwartungen der KlimaTicket-Reform wurden übertroffen. Die Anzahl der aktiven KlimaTicket Ö lag Ende 2023 bei über 260.000 Kund:innen. Damit wurde die Anzahl des initial simulierten Kund:innenpotenzials um mehr als 100% überstiegen.
Positiv entwickelte sich auch die Umsetzung des Masterplan Radfahrens in Österreich. Für sechs Bundesländer liegen flächendeckende Zielnetze Radverkehr in unterschiedlicher Qualität öffentlich vor. Für zwei Bundesländer liegen regionale Zielnetze vor. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zum Ausbau der Radfahrkompetenz wurden 2023 rund 2.600 Radfahrkurse für rund 43.000 Kinder an Volksschulen über klimaaktiv mobil umgesetzt.
Die 2023 veröffentlichten regionalen Mobilitätserhebungen zeigten ebenso einen positiven Trend für das Radfahren. Die durch die klimaaktiv mobil Förderungen ausgelöste Dynamik im Ausbau der Radinfrastruktur hat zu einem Anstieg der Länge des sicheren Radverkehrsnetzes auf 18.229 km beigetragen.
Eine wesentliche Maßnahme für einen nachhaltigen Straßengüterverkehr stellt die Förderung des Umstiegs auf emissionsärmere bzw. emissionsfreie Lastkraftwagen dar. Diese Zielsetzung wird durch die Ausgestaltung des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für Fahrzeuge über 3,5 t hzG (ab 1.12.2023 technisch zulässiger Gesamtmasse) verfolgt, u. a. indem die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs angelastet werden. Als weiterer Schritt zu einer noch nachhaltigeren Gestaltung des Mautsystem wurden mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 im Jahre 2023 die gesetzlichen Grundlagen für eine Berücksichtigung der CO2-Emissionen bei der Bemautung und der erstmaligen Anlastung der CO2-emissionsbedingten externen Kosten ab 2024 geschaffen.
Das Wirkungsziel trägt insbesondere zu den SDG-Unterzielen 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“, 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“, 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“, 11.3 „Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken“, 11.6 „Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung“, 11.a „Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen“, 11.b „Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen“, 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ und 13.3 „Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern“ bei.
Zudem leistet die Maßnahme „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ einen Beitrag zum SDG-Unterziel 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“.