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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Spitzensport

Österreichische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit und ohne Behinderung in der Weltklasse positionieren

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die geplanten Zielzustände der Kennzahlen 1 und 2 des Wirkungsziels 3 der UG 17 konnten überplanmäßig erfüllt werden. Dies einerseits durch die enge Vernetzung, den regelmäßigen Austausch und die systematisierte Zusammenarbeit zwischen der Bundeskoordination Nachwuchs und den einzelnen Stakeholdern im Bereich des Nachwuchsleistungssports (v.a. Bund – BMBWF, BMI, BMLV, BMF; Länder; den Nachwuchsleistungssportmodellen; VÖN etc.) und andererseits durch den unermüdlichen Einsatz, das Engagement und den Ideenreichtum der Mitarbeiter:innen der einzelnen Nachwuchsleistungssportmodelle und Spezialeinrichtungen. Richtungsweisend für die Zukunft sind die innovativen Ansätze in Bezug auf die Weiterentwicklung der Betreuung junger Talente in schulischer und sportlicher Hinsicht.
Die geplanten Zielzustände der Kennzahlen 3 bis 8 des Wirkungsziels 3 der UG 17 konnten mehrheitlich überplanmäßig erfüllt werden. Hierbei ist die äußerst positive Entwicklung der Erfolgsbilanz der Athletinnen hervorzuheben – sowohl bei Topplatzierungen mit und ohne Behinderung. Dies ist u.a. auf die Etablierung von Mixed-Bewerben sowohl im Winter- als auch im Sommersport (u.a. Ski Alpin, Biathlon, Kunstbahnrodeln, Spezialdisziplin Sprunglauf, Leichtathletik, Radsport – Mountainbike, Straße Zeitfahren, Schwimmen Staffel, Segeln) zurückzuführen. Der überplanmäßige Erfolg bei den Frauen bewirkt den geringeren prozentuellen Anteil bei den Männern.
Mit den zur Erreichung des Wirkungszieles 17.3 verfolgten Initiativen und Maßnahmen des BMKÖS wird ein Beitrag zum SDG 4, insbesondere zu Teilziel 4.4 „Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen“ geleistet.