Das International Ombudsman Institute (IOI) ist eine Vereinigung zur Vernetzung unabhängiger Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Das IOI zählte 2023 213 Mitglieder aus 100 Staaten weltweit. Es hat seinen Sitz seit 2009 bei der Volksanwaltschaft in Wien, mit Volksanwältin Gaby Schwarz in der Funktion als IOI-Generalsekretärin. Als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) mit A-Status nahm die Volksanwaltschaft aktiv an der Universellen Staatenprüfung (UPR) durch den Menschenrechts-
rat der Vereinten Nationen teil. In Vorbereitung auf die nächste UPR Österreichs nahmen Expertinnen und Experten der Volksanwaltschaft an einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Länder und der Zivilgesellschaft teil. Besprochen wurde dabei der Stand der Umsetzung jener Empfehlungen, die im Rahmen der 3. Universellen Staatenprüfung an Österreich gerichtet wurden. Anhand eines freiwilligen Zwischenberichts wurden die von Österreich bereits getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen vorgestellt und die gemeinsam festgelegten Schwerpunktthemen Inklusion und diskriminierungsfreie Bildung, Gewalt gegen Frauen, Rassismusbekämpfung, Asyl sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt diskutiert.
Die Volksanwaltschaft richtete im Rahmen der Konferenz eine Podiumsdiskussion aus, die sich der Rolle von Ombudseinrichtungen als Menschenrechtsakteure widmete. Die amtierende Ombudsfrau von Südafrika Kholeka Gcaleka bekräftigte die Bedeutung der Ombudseinrichtungen als Schlüsselakteure bei der Förderung guter Regierungsführung und dem Schutz der Menschenrechte, selbst wenn sie kein ausdrückliches Menschenrechtsmandat haben. Durch Bestimmungen wie die „Venice Principles‟ des Europarates verfügen Ombudseinrichtungen über klare Standards, um als unabhängige und unparteiische Institutionen für einen besseren Schutz der Menschenrechte zu arbeiten. Im Dezember 2023 fand auch ein Austauschtreffen zwischen der Volksanwaltschaft und dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) statt. Im Jahr 2023 lag ein besonderer Schwerpunkt auf dem Kindeswohl im Asylkontext. Thematisiert wurden z.B. die Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Einrichtungen der Landes- und Bundesgrundversorgung, die Verfahren zur Familienzusammenführung und der Umgang mit ukrainischen Kinderheimen, die aufgrund der Kriegssituation nach Österreich evakuiert wurden. Angesprochen wurden auch die Dauer und Qualität von Asylverfahren, die Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsberatung sowie die Umstände von Asylsuchenden in Schubhaft. Generalsekretärin Volksanwältin Schwarz legte 2023 ihren Arbeitsschwerpunkt auf eine stärkere Vernetzung und intensivere Kooperationsmöglichkeiten des IOI mit UN-Organisationen. In Gesprächen mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk stand das gemeinsame Ziel „Menschenrechte schützen und fördern‟ im Mittelpunkt. Die Volksanwältin traf außerdem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen wie den 78. Präsidenten der UN-Generalversammlung, die Präsidentin des UN-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) und die stellvertretende Generalsekretärin der UN-Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (UN DESA).