Das International Ombudsman Institute (IOI) ist eine Vereinigung von unabhängigen Verwaltungskontrollorganen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Es hat seit 2009 seinen Sitz bei der Volksanwaltschaft in Wien und zählt mittlerweile über 200 Mitgliedsorganisationen in über 100 Staaten weltweit. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 erhielt das IOI per Verordnung des Außenministers und auf Grundlage des Amtssitzgesetzes den Status einer „sonstigen internationalen Einrichtung“. Das bei der Volksanwaltschaft eingerichtete Generalsekretariat des IOI zeigte sich erfreut über diese Entwicklung, die einen wichtigen Schritt zur Stärkung des IOI als unabhängige internationale Einrichtung darstellt und helfen wird, die Sichtbarkeit von Ombudseinrichtungen auf internationaler Ebene zu erhöhen und engere Kooperationen mit den Vereinten Nationen voranzutreiben. Außerdem wurde ein Kooperationsabkommen mit dem Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR) unterzeichnet und damit ein starkes Zeichen für die internationale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung von Ombudseinrichtungen gesetzt. UNITAR ist eine Einrichtung innerhalb der Vereinten Nationen, deren Aufgabe es ist, die institutionellen und organisatorischen Kapazitäten von Ländern und anderen Akteuren der Vereinten Nationen durch Trainingsangebote zu fördern.
Als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) ist die Volksanwaltschaft Mitglied in der Globalen Allianz von NMRI (Global Alliance of NHRIs, GANHRI), dem internationalen Dachverband nationaler Menschenrechtsinstitutionen mit Sitz in Genf. Seit April 2022 zählt die Volksanwaltschaft zu den 89 von insgesamt 120 akkreditierten NMRI, denen als Mitglied von GANHRI ein A-Status verliehen wurde. Damit wird anerkannt, dass die Volksanwaltschaft die Pariser Prinzipien – die von den Vereinten Nationen etablierten, internationalen Standards für die Einrichtung von NMRIs – voll erfüllt. Die Zuerkennung des A-Status verbucht die Volksanwaltschaft als großen Erfolg, zumal sie sich seit mehr als zehn Jahren um diese Aufwertung bemühte. A-akkreditierte Institutionen haben ein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat und können bei der Universellen Staatenprüfung und vor einigen UN-Vertragsorganen unmittelbar nach ihrem jeweiligen Staat sprechen. Eine Institution mit A-Status kann somit Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen wahrnehmen.