MASSNAHME
Evaluierung der Telearbeitsplätze
Evaluierung der Telearbeitsplätze nach der gleichstellungsfördernden Wirkung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Telearbeitsplätze (>4) erfüllen am 31.12.2014 im Ausmaß von >95 % alle Qualitätskriterien
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
95%
Zielzustand
95%
Erläuterung der Entwicklung
Mit der laufenden Anpassung der Qualitätskriterien an die technische Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes, die vereinbarte Anwesenheit am Arbeitsplatz zur sozialen Interaktion, das Erfordernis der Führung von Leistungsblättern, das regelmäßige Feedback der Vorgesetzten zur Evaluierung und die Akzeptanz der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen steht für den Verfassungsgerichtshof im Vordergrund, eine wesentliche gleichstellende Wirkung zu erreichen. Da im Verfassungsgerichtshof 59 von 88 Vollbeschäftigten Frauen sind, werden Telearbeitsplätze überwiegend von weiblichen Bediensteten besetzt. Der Verfassungsgerichtshof ist jedoch bestrebt, wenn Telearbeit aufgrund der dienstlichen Aufgabenstellungen möglich ist, diese allen Antragstellerinnen und Antragstellern zu gewähren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
80
Quelle
VfGH/Qualitätskriterienkatalog
Berechnungsmethode
Anzahl der Telearbeitsplätze am 31.12.2014, die vollständig den Qualitätskriterien entsprechen gegenüber Telearbeitsplätzen, die bereits überwiegend aber noch nicht vollständig den Qualitätskriterien angepasst sind