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MASSNAHME

Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug

Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher)

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwicklung eines Konzeptes um Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch bis 30.6.2014 zur Vermeidung von Mehrkosten einer Fremdunterbringung

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Mit dem Ausbau des Forensischen Zentrums in Asten wurde im Frühjahr 2014 begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der steigende Bedarf an Plätzen für den Maßnahmenvollzug kann in justizeigenen Einrichtungen nicht abgedeckt werden.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Entwicklung eines Konzeptes zum Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 StGB

Erläuterung der Entwicklung

Der Ausbau des Forensischen Zentrums Asten wurde im Frühjahr 2014 begonnen und wird voraussichtlich im Herbst 2015 eröffnet werden können.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze