MASSNAHME
Erstellung des BFRG 2015-2018 sowie des BFG 2014 und des BFG 2015
Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetztes (BFRG) 2015-2018 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2014 und des Bundesfinanzgesetzes 2015
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bis Ende April 2014 liegen dem Nationalrat die Regierungsvorlagen für das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2015-2018 vor sowie das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2014 und das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2015 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Regierungsvorlagen für das BFRG 2015-2018 sowie das BFG 2014 und das BFG 2015 wurden dem NR am 29.04.2014 vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2012
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2014-2017 und das BFG 2013 ist beschlossen
Zielzustand (Datum)
28. April 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Bis Ende April 2014 liegen dem Nationalrat die Regierungsvorlagen für das BFRG 2015-2018 vor sowie das BFG 2014 und das BFG 2015 vor
Erläuterung der Entwicklung
BFRG-E 2015-2018, sowie BFG 2014 und 2015 wurden Ende April 2014 von der BR beschlossen und dem NR vorgelegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze