MASSNAHME
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014
Novellierung der Strafprozessordnung („Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014“), insbesondere zur Neuregelung des Beschuldigtenbegriffes und dem wei- teren Ausbau der Beschuldigten- und Opferrechte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren so wie zur Neuregelung der Sachverständigen-Bestellung samt Qualitätssicherung und einer adäquaten Anpassung des Ersatzes der Verteidigungskosten. Darüber hinaus soll ein modernes Mandatsverfahren für Fälle, die keiner Diversion zugänglich sind, eingeführt werden.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bis 31.12.2014 Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes für den Bereich des Strafprozessrechts unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Justiz, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von mit dem Strafprozess befassten Organisationen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafprozessrechts ausgearbeitet (und als Bundesgesetz in Kraft getreten)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2010
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Erkenntnisse des Unterausschusses des Justizausschusses zur Evaluierung der StPO-Reform 2008, sind umzusetzen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Bis 31.12.2014 Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes für den Bereich des Strafprozessrechts unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Justiz, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von mit dem Strafprozess befassten Organisationen
Erläuterung der Entwicklung
Ein Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafprozessrechts wurde ausgearbeitet (und ist als Bundesgesetz in Kraft getreten)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze