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MASSNAHME

Durchführung von Follow-up-Überprüfungen zur Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des RH

Durchführung von Follow-up-Überprüfungen zur Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des RH

2017
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl an Follow-up-Überprüfungen vor Ort

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

24

Anzahl

Zielzustand

26

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Dem Rechnungshof ist die Verfolgung der Umsetzung seiner Empfehlungen ein hohes Anliegen, weil er mit den Follow-up-Überprüfungen – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung verstärkt. Bei dieser Kennzahl kam es nur durch die zeitliche Verschiebung zweier Follow-up-Überprüfungen zum Nichterreichen des Zielwertes im Jahr 2017. Grundsätzlich ist der Rechnungshof bestrebt, die geplanten Follow-up-Überprüfungen auch durchzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

25


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anzahl der jährlich durchgeführten Follow-up-Überprüfungen