MASSNAHME
Durchführung von Follow-up-Überprüfungen zur Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des RH
Durchführung von Follow-up-Überprüfungen zur Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des RH
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl an Follow-up-Überprüfungen vor Ort
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
24Anzahl
Zielzustand
26Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Dem Rechnungshof ist die Verfolgung der Umsetzung seiner Empfehlungen ein hohes Anliegen, weil er mit den Follow-up-Überprüfungen – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung verstärkt. Bei dieser Kennzahl kam es nur durch die zeitliche Verschiebung zweier Follow-up-Überprüfungen zum Nichterreichen des Zielwertes im Jahr 2017. Grundsätzlich ist der Rechnungshof bestrebt, die geplanten Follow-up-Überprüfungen auch durchzuführen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
25
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Anzahl der jährlich durchgeführten Follow-up-Überprüfungen