MASSNAHME
Unterstützung der reg. Diversifizierung durch gezielten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, etc.).
Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, Internationale Finanzinstitutionen (IFI)-Kooperation, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA))
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Haftungsneuübernahmen (ohne Beteiligungsgarantien) für Exporte in aufstrebende Märkte
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes ist rechtzeitig durch BGBl. I Nr. 193/2022 erfolgt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Trotz Rückgang der Haftungsneuübernahmen (COVID-19-Pandemie) erweist sich das Ausfuhrförderungsverfahren als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument für die österreichische Exportwirtschaft.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft auch in schwierigen Märkten durch ständige Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens insbesondere im Rahmen der bis Ende 2022 zu erfolgenden Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes.
Erläuterung der Entwicklung
Neben der Verlängerung des Ausfuhrförderungsgesetzes wurde auch die interpretative Weiterentwicklung des Verfahrens zur Incentivierung klimapositiver Projekte ermöglicht, womit das Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Transformation der österreichischen Exportwirtschaft leisten kann.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze