Vorhaben
Herstellung des Einvernehmens über das Universitätsbudget 2016 – 2018
Herstellung des Einvernehmens über das Universitätsbudget 2016 – 2018 und die Aufteilung in einen Teilbetrag für Grundbudgets und einen Teilbetrag für Hochschulraum-Strukturmittel
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -9.022.084
Vorhabensart: Vorbelastungen gemäß § 60 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für universitäre Lehre ("Governance")
Beschreibung des Ziels
Die öffentlichen Universitäten sind mit einem Anteil von rund 80 % aller ordentlichen Studierenden der größte Sektor des österreichischen Hochschulsystems. Das Zahlenverhältnis von wissenschaftlichem Personal zu Studierenden wird üblicherweise als Indikator für die Qualität der Studienbedingungen herangezogen. Unter Berücksichtigung der österreichischen Spezifika, sowohl der Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals als auch des weitgehend offenen Hochschulzugangs wird angestrebt, die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und prüfungsaktiven ordentlichen Studierenden trotz deren Steigerungen (Ziel 2) für die Periode 2016 – 2018 weitgehend stabil zu halten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsrelation Lehrende zu prüfungsaktiven o. Studierenden [%]
Istwert
12,4%
Zielzustand
13,0%
Datenquelle: BMBWF, uni:data
Ziel 2: Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre
Beschreibung des Ziels
Die Einführung der Hochschulraum-Strukturmittel in der Periode 2013 – 2015 war ein erster Schritt in Richtung einer transparenten kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung. Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode unter Verwendung des Indikators „prüfungsaktive ordentliche Studien“ Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien). In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode soll dieser Trend wie folgt fortgesetzt werden:
STJ 2013/14:
o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 340.330
davon prüfungsaktiv betriebene o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 178.438
STJ 2017/18:
o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 357.000
davon prüfungsaktiv betriebene o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 200.000
Quelle: BMWFW Auswertung auf Basis der Hochschulstatistik
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Relation prüfungsaktiv betriebene ordentliche Studien zu belegten ordentlichen Studien [%]
Istwert
57,6%
Zielzustand
56,0%
Datenquelle: BMBWF, uni:data
Ziel 3: Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste
Beschreibung des Ziels
Die in den bisherigen Leistungsvereinbarungen initiierte Profilbildung und Schwerpunktsetzung soll zur Stärkung der Universtäten fortgeführt und vertieft werden, in dem die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Doktoratsausbildung qualitativ verbessert wird (Differenzierung zwischen Doktoratsausbildung und „strukturierter Doktoratsausbildung“). Bei der Overheadfinanzierung von Grundlagenforschung wird der Fokus auf exzellente Forschungsvorhaben gelegt, die im Rahmen internationaler Peer Review-Verfahren ausgewählt wurden (FWF, EU) und soll zumindest eine Stabilisierung der F&E-Erlöse aus FWF- und EU-Projekten erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
F&E - Erlöse aus EU - Drittmitteln [Mio. EUR]
Istwert
85,8Mio. EUR
Zielzustand
85,0Mio. EUR
Datenquelle: BMBWF, Uni:data
F&E-Erlöse aus FWF - Projekten [Mio. EUR]
Istwert
164,1Mio. EUR
Zielzustand
150,7Mio. EUR
Datenquelle: BMBWF, Uni:data
Meilenstein 1: Differenzierung innerhalb der Doktoratsausbildung
Ausgangszustand 2015:
keine Differenzierung innerhalb der Doktoratsausbildung
Zielzustand 2019:
Differenzierung zwischen strukturierter und nicht -strukturierter Doktoratsausbildung (WB Kennzahl 2.B.2)
Istzustand 2019:
Im Rahmen des Wissensbilanzindikators "Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität" (nunmehr WB Kennzahl 2.1) wurde das Unterscheidungsmerkmal "Strukturierte bzw. nicht strukturierte Doktoratsausbildung" eingeführt. Die Anzahl der Studierenden in strukturierten Doktoratsprogrammen mit mindestens 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß wird auch als Wettbewerbsindikator in der ab 2020 geltenden Universitätsfinanzierung Neu verwendet.
Datenquelle:
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Ziel 4: Ausbau von Kooperationen in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Kooperationen und Wettbewerb sind konstitutive Elemente jedes Wissenschaftsbetriebes und wesentliche Instrumente für eine Bündelung und optimale Nutzung von vorhandenen Ressourcen. Sie tragen wesentlich zu einer Steigerung der Effizienz und einer Vermeidung von Redundanzen bei.
Die autonomen Universitäten legen ihr Profil und ihre Strategien innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst fest und entscheiden in diesem Kontext auch, welche Kooperationen sie eingehen und mit wem sie kooperieren wollen. Angesichts des Potenzials von Kooperationen liegt es aber auch beim Staat, mittels Anreiz- und Fördersystemen sowie mittels anderer Instrumente wie Leistungsvereinbarungen zu steuern, in welchen Bereichen kooperiert werden soll.
Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander als auch mit dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft entlang der im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan genannten Eckpunkte.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen (national) [Anzahl]
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
n.v.Anzahl
Datenquelle: Der Zielzustand wurde mit 3.765 bereits 2015 überschritten, seit 2016 ist die Kennzahl aber nicht mehr Teil der Wissensbilanz und wird nicht weiter verfolgt.
Ziel 5: Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden- und Absolvent/innenstruktur an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau
Beschreibung des Ziels
In Österreich beginnen 49,3 % der Maturantinnen und Maturanten (50,5 % Frauen, 47,7 % Männer) , das heißt jede bzw. jeder Zweite, innerhalb von drei Semestern nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an einer Universität. Die inländischen Studienanfängerinnen und Studienanfänger kommen nach den Erhebungen der Statistik Austria dabei überwiegend aus Familien, in denen die Eltern höhere Bildungsabschlüsse aufweisen. Im Interesse einer gedeihlichen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung soll wie auch schon in der EU-Strategie Europa 2020 gefordert, die sozio-ökonomische Zusammensetzung der Studierenden sowohl in sozialer Hinsicht als auch im Sinne einer herkunfts- und geschlechtergerechten Gestaltung an jene der Gesamtbevölkerung herangeführt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Studierende ohne Elternteil mit akademischem Bildungsabschluss [%]
Istwert
64,1%
Zielzustand
72,0%
Datenquelle: BMBFW, Indikatorberechnung auf Basis Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verstärkte Anreizsetzung zur Erhöhung der prüfungsaktiv betriebenen ordentliche Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel (HRSM)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Hinblick auf die künftig beabsichtigte Trennung der Finanzierung von Lehre und Forschung kommt den prüfungsaktiv betriebenen ordentlichen Studien eine besonders bedeutende Rolle zu. Als prüfungsaktiv werden jene Bachelor-, Diplom- und Masterstudien definiert, in denen im Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden erbracht werden. Für diesen Bereich wird der Großteil der HRSM verwendet. Zur Unterstützung der Bemühungen der Universitäten, die prüfungsaktiven ordentlichen Studien nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (Stichwort „offener Hochschulzugang“) weiter zu steigern, wird der Teilbetrag von bisher 270 Mio. € auf 450 Mio. € aufgestockt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Weiterführung des Qualitätspakets "Lehre"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Eine wesentliche Determinante für die Qualität der Lehre sind adäquate Betreuungsrelationen. Mit den Bestimmungen des § 14 h UG wurde den Universitäten die Möglichkeit eingeräumt, in fünf besonders stark nachgefragten Studienfeldern (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft) den Zugang zu regulieren. Begleitend erhielten die betroffenen Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015 über das sog. „Qualitätspaket Lehre“ finanzielle Unterstützung. Konkret wurden österreichweit 95 zusätzliche Stellen für wissenschaftliches Personal (Professuren gem. § 98 oder § 99 UG, für assoziierte Professuren oder Habilitierte) in den genannten Studienfeldern geschaffen, die auch in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 fortgeführt und weiter finanziert werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verstärkte Anreizsetzung zur Erhöhung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse (Zugangsregelungen in Kombination mit der Weiterführung des „Qualitätspakets Lehre“) soll auch eine Erhöhung des Teilbetrages für Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel zu einer Erhöhung der Anzahl der Studienabschlüsse beitragen. Die Universitäten erhalten damit Anreize, weitere Maßnahmen zu setzen, um die Studierenden auch tatsächlich zu einem Abschluss zu führen (z. B. in den Bereichen Mentoring, Beratung, Blended Learning etc.).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Mehr Wettbewerb durch stärkere Erhöhung der indikatorbezogenen Teilbeträge der HRSM als das Grundbudget
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die HRSM werden großteils auf Basis von leistungsbezogenen Lehr- und Forschungsindikatoren vergeben und wirken deshalb anreizbildend für Leistungssteigerungen („Geld folgt Leistung“). Durch die im Vergleich mit dem Grundbudget stärkere Erhöhung der HRSM erfolgt eine strukturelle Veränderung des gesamten Universitätsbudgets in Richtung mehr Wettbewerb.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In Ergänzung zu den kompetitiven Exzellenzausschreibungen des FWF soll die universitäre PhD- und Doktoratsausbildung in ihrer Breite qualitativ und auf Niveau internationaler Standards (Salzburg Recommendations, Principles for innovative Doctoral Training) gestärkt werden. Die Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher sollen möglichst gleichberechtigt in den institutionellen Forschungsbetrieb eingebunden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss gebracht werden.
Aus diesem Grund soll für die Universitäten durch die Einführung des neuen Teilbetrages „Strukturierte Doktoratsausbildung“ ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, die Anzahl der an den österreichischen Universitäten angestellten Doktorandinnen und Doktoranden zu erhöhen. Dieser Teilbetrag ist in den Jahren 2016 – 2018 mit insgesamt 30 Mio. € dotiert, und die Ausschüttung erfolgt nur an jene Universitäten, bei denen folgende Qualitätskriterien erfüllt werden:
– Beschäftigungsverhältnis von mindestens 30 Wochenarbeitsstunden,
– Einreichen eines Exposes innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium,
– öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens,
– Abschluss einer Dissertationsvereinbarung inkl. Zeit- und Arbeitsplan,
– Betreuung bzw. Begleitung durch ein Team und
– personelle Trennung von Betreuung bzw. Begleitung der Dissertation und deren Beurteilung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Stärkere Verankerung der Kooperationen in den Leistungsvereinbarungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch Kooperationen sollen einander ergänzende Kompetenzen gebündelt und kritische Größen geschaffen werden, um einerseits Forschungsvorhaben zu ermöglichen, die von einer Universität allein nicht bewerkstelligt werden können, und andererseits um die Forschungsleistungen international sichtbar zu machen. Damit für Kooperationen kluge und gezielte Anreize gesetzt werden können, sollen die diesbezüglichen Teile der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten ergänzt werden. Neben den bestehenden und geplanten nationalen und internationalen Kooperationen soll auch angegeben werden, nach welchen Gesichtspunkten mit anderen Universitäten, sonstigen Institutionen im Wissenschaftsbereich oder der Wirtschaft kooperiert wird/werden soll (Kooperationsstruktur).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ermöglichung von Spitzenforschung und Sicherstellung der europäischen Anschlussfähigkeit durch Etablierung nationaler Verbünde zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung von Forschungsinfrastruktur
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Grundlage für exzellente Forschung und Wettbewerbsfähigkeit ist auch die Bereitstellung bzw. der Zugang zu moderner, hochtechnologischer Forschungs- und Dateninfrastruktur. Für diesen kostenintensiven Bereich mit längeren Investitions- und Nutzungszeiträumen soll ausgehend von den Erfahrungen aus der Kooperationsausschreibung 2013 in der Periode 2016 – 2018 ein besonderer Schwerpunkt gesetzt werden, da in diesem Bereich eine große Nachfrage der Universitäten besteht und ein hohes noch nicht realisiertes Kooperationspotential gesehen wird. Die Mittel werden antragsbezogen im Wettbewerb vergeben, wobei die Universitäten mit mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-/Hochschul-/Kunst-oder Kulturbereich oder der Wirtschaft kooperieren müssen.
Die geplanten Schwerpunkte in der Lehre und Verwaltung betreffen die qualitative Verbesserung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung durch verstärkte Kooperationen zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Open Access.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Abweichung vom Planwert für die gesamte LV-Periode 2016 – 2018 beträgt unter 2 Promille und resultiert im Wesentlichen daraus, dass aus dem Gesamtbetrag auch Aufwendungen für Bauvorhaben und sonstige Projekte (z. B. Kooperationen im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel) zu bedecken sind, die nach Projektfortschritt zahlungswirksam werden und auch zeitverschoben über Rücklagen bedeckt werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Bildungsinvestitionen tragen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes bei. Nach der Studie von Friedrich Schneider „Volkswirtschaftliche Abschätzung der Wirkungen von 9 von den CEOs im Rahmen der Standortstrategie vorgeschlagenen wirtschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen“ (2014) bringt jeder in F&E investierte Euro ein zusätzliches BIP von ca. 1,31 Euro. Legt man dieses Ergebnis auf das Universitätsbudget um, so haben die zusätzlichen Mittel für die Universitäten ein zusätzliches BIP von rd. 823 Mio. € generiert.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind Investitionen in Universitäten auch für die Abdeckung des Bedarfs an hochqualifiziertem Personal für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Mit der Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen um 2 % (Vergleich Studienjahr 2013/14 mit Studienjahr 2017/18; Quelle uni:data) sind die Universitäten dieser Aufgabe auch gerecht geworden.
An den Universitäten selbst wurden in der LV-Periode 2016 – 2018 zusätzliche Arbeitsplätze von 1.553 VZÄ geschaffen (Quelle uni:data, 31.12. 2015: 35.621, 31.12.2018: 37.174).
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Nach dem Motto, dass eine bessere Bildung für das persönliche und gesellschaftliche Fortkommen unverzichtbar ist, wurde eine höhere Akademiker/innen/quote angestrebt. Der in der Strategie Europa 2020 für Österreich vorgesehene Zielwert von 38 % wurde bereits 2015 übertroffen und stieg 2018 auf 40,7 %. Eine höhere Beteiligung auch der bildungsferneren Schichten, ist leider nicht gelungen, wobei angemerkt wird, dass dies auf Grund der steigenden Bildung der Elternkohorte zunehmend schwerer umzusetzen ist.
Subdimension(en)
- Entscheidungsprozesse und -gremien
Für die LV-Periode 2016 – 18 wurde mit den Universitäten eine Erhöhung der Frauenanteile in Führungspositionen und beim wissenschaftlichen Nachwuchs vereinbart, wobei der Erfolg an zwei Indikatoren gemessen wurde:
1) Frauenanteil in Köpfen an den unbefristeten Professuren gem. § 98 UG:
Ausgang KJ 2014: 22,5 %
Ziel KJ 2018: 24,5 %
Ist KJ 2018: 23,6 %
Der angestrebte Zielwert wurde 2018 noch nicht erreicht, sollte aber nach den vorläufigen Personaldaten der öffentlichen Universitäten auf Basis UHSBV im KJ 2019 erreichbar sein. Der Trend zeigt also eine positive Entwicklung.
2) Anzahl der Laufbahnstellen für Forscherinnen
Ausgang KJ 2014: 33 %
Ziel KJ 2018: 35,5 %
Ist KJ 2018: 36,3 % – das Ziel wurde übererfüllt.
Quelle: BMBWF, uni:data
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.