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Vorhaben

Herstellung des Einvernehmens über das Universitätsbudget 2016 – 2018

Herstellung des Einvernehmens über das Universitätsbudget 2016 – 2018 und die Aufteilung in einen Teilbetrag für Grundbudgets und einen Teilbetrag für Hochschulraum-Strukturmittel

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -9.022.084

Vorhabensart: Vorbelastungen gemäß § 60 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Vorhaben trägt zu folgenden Wirkungszielen auf der Ebene Detailbudgets Universitäten (BVA 2016) bei:

1. Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für universitäre Lehre („Governance“)
2. Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre
3. Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie verstärkter Abgleich des Lehrangebots
4. Ausbau von Kooperationen in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft
5. Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden- und Absolvent/innenstruktur an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau

Problemdefinition:
Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen (§ 1UG).
Die Finanzierung der Universitäten erfolgt aus Bundesmitteln, wobei die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen bis Ende des zweiten Jahres jeder dreijährigen Leistungsvereinbarungsperiode den für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag und dessen Aufteilung auf einen Teilbetrag für die Grundbudgets und einen Teilbetrag für die Hochschulraum-Strukturmittel (HRSM) festzusetzen und darüber das Einvernehmen gemäß § 60 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 herzustellen hat.
Die Universitäten erhalten ein Globalbudget, das sich aus dem jeweiligen Grundbudget und den jeweiligen HRSM zusammensetzt. Das Grundbudget wird im Rahmen der zwischen dem Bund und jeder Universität jeweils für drei Jahre abzuschließenden Leistungsvereinbarung für die gesamte Periode im Voraus festgelegt. Die HRSM werden anhand von qualitäts-, quantitäts- und leistungsbezogenen Indikatoren aus den Bereichen Lehre, Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie gesellschaftliche Zielsetzungen bemessen. (§§ 12 und 13 UG).

In Folge der internationalen Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Konsolidierungsanstrengungen haben, wie aus den Daten des „Public Funding Observatory“ der European Association (EUA) hervorgeht, viele europäische Länder die öffentliche Finanzierung der Universitäten gekürzt. Österreich gehört nach den Analysen der EUA zu jenen Ländern, die trotz Wirtschaftskrise offensiv in den tertiären Sektor investieren. Angesichts der Bedeutung der Universitäten für die wissenschaftliche, aber auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung soll dieser Kurs in den kommenden Jahren im Rahmen der budgetären Möglichkeiten fortgesetzt werden. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 wird das Universitätsbudget daher um insgesamt 615 Mio. € aufgestockt:
– 219,6 Mio. € fließen in die Grundbudgets der Universitäten,
– 300,0 Mio. € fließen in die Hochschulraum-Strukturmittel.
– 95,4 Mio. € stehen zusätzlich als Bezugserhöhungsvorsorge zur Abdeckung der Gehaltserhöhungen ab 2016 für die ehem. Bundesbediensteten (§ 12 Abs. 3 und 4 UG) zur Verfügung.

Gegenstand der ggstl. WFA ist die Herstellung des haushaltsrechtlichen Einvernehmens (§ 60 BHG 2013) über den in den Jahren 2016 – 2018 zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag (§ 12 Abs. 2 UG) und dessen Aufteilung in einen Teilbetrag für Grundbudgets und einen Teilbetrag für Hochschulraum-Strukturmittel (HRSM) in folgender Höhe:

Beträge in Mio. € 2016 2017 2018 Summe 2016-2018
Teilbetrag Grundbudgets 2.745,1 2.750,2 2.759,0 8.254,3
Teilbetrag HRSM 250,0 250,0 250,0 750,0
Gesamtbetrag gem. §12(2)UG 2.995,1 3.000,2 3.009,0 9.004,3



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In Umsetzung des szt. Regierungsprogrammes wurde auf der Grundlage des UG eine Hochschuloffensive mit einer Erhöhung des Universitätsbudgets 2016 – 2018 mit dem BMF vereinbart und darüber das haushaltsrechtliche Einvernehmen hergestellt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen für universitäre Lehre ("Governance")

Beschreibung des Ziels

Die öffentlichen Universitäten sind mit einem Anteil von rund 80 % aller ordentlichen Studierenden der größte Sektor des österreichischen Hochschulsystems. Das Zahlenverhältnis von wissenschaftlichem Personal zu Studierenden wird üblicherweise als Indikator für die Qualität der Studienbedingungen herangezogen. Unter Berücksichtigung der österreichischen Spezifika, sowohl der Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals als auch des weitgehend offenen Hochschulzugangs wird angestrebt, die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und prüfungsaktiven ordentlichen Studierenden trotz deren Steigerungen (Ziel 2) für die Periode 2016 – 2018 weitgehend stabil zu halten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsrelation Lehrende zu prüfungsaktiven o. Studierenden [%]

Istwert

12,4

%

Zielzustand

13,0

%

Datenquelle: BMBWF, uni:data

Ziel 2: Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre

Beschreibung des Ziels

Die Einführung der Hochschulraum-Strukturmittel in der Periode 2013 – 2015 war ein erster Schritt in Richtung einer transparenten kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung. Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode unter Verwendung des Indikators „prüfungsaktive ordentliche Studien“ Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien). In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode soll dieser Trend wie folgt fortgesetzt werden:

STJ 2013/14:
o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 340.330
davon prüfungsaktiv betriebene o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 178.438

STJ 2017/18:
o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 357.000
davon prüfungsaktiv betriebene o. Bachelor-, Master- und Diplomstudien: 200.000

Quelle: BMWFW Auswertung auf Basis der Hochschulstatistik

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Relation prüfungsaktiv betriebene ordentliche Studien zu belegten ordentlichen Studien [%]

Istwert

57,6

%

Zielzustand

56,0

%

Datenquelle: BMBWF, uni:data

Ziel 3: Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste

Beschreibung des Ziels

Die in den bisherigen Leistungsvereinbarungen initiierte Profilbildung und Schwerpunktsetzung soll zur Stärkung der Universtäten fortgeführt und vertieft werden, in dem die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Doktoratsausbildung qualitativ verbessert wird (Differenzierung zwischen Doktoratsausbildung und „strukturierter Doktoratsausbildung“). Bei der Overheadfinanzierung von Grundlagenforschung wird der Fokus auf exzellente Forschungsvorhaben gelegt, die im Rahmen internationaler Peer Review-Verfahren ausgewählt wurden (FWF, EU) und soll zumindest eine Stabilisierung der F&E-Erlöse aus FWF- und EU-Projekten erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

F&E - Erlöse aus EU - Drittmitteln [Mio. EUR]

Istwert

85,8

Mio. EUR

Zielzustand

85,0

Mio. EUR

Datenquelle: BMBWF, Uni:data

F&E-Erlöse aus FWF - Projekten [Mio. EUR]

Istwert

164,1

Mio. EUR

Zielzustand

150,7

Mio. EUR

Datenquelle: BMBWF, Uni:data

Meilenstein 1: Differenzierung innerhalb der Doktoratsausbildung

Ausgangszustand 2015:

keine Differenzierung innerhalb der Doktoratsausbildung

Zielzustand 2019:

Differenzierung zwischen strukturierter und nicht -strukturierter Doktoratsausbildung (WB Kennzahl 2.B.2)

Istzustand 2019:

Im Rahmen des Wissensbilanzindikators "Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität" (nunmehr WB Kennzahl 2.1) wurde das Unterscheidungsmerkmal "Strukturierte bzw. nicht strukturierte Doktoratsausbildung" eingeführt. Die Anzahl der Studierenden in strukturierten Doktoratsprogrammen mit mindestens 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß wird auch als Wettbewerbsindikator in der ab 2020 geltenden Universitätsfinanzierung Neu verwendet.

Datenquelle:

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 4: Ausbau von Kooperationen in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft

Beschreibung des Ziels

Kooperationen und Wettbewerb sind konstitutive Elemente jedes Wissenschaftsbetriebes und wesentliche Instrumente für eine Bündelung und optimale Nutzung von vorhandenen Ressourcen. Sie tragen wesentlich zu einer Steigerung der Effizienz und einer Vermeidung von Redundanzen bei.
Die autonomen Universitäten legen ihr Profil und ihre Strategien innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst fest und entscheiden in diesem Kontext auch, welche Kooperationen sie eingehen und mit wem sie kooperieren wollen. Angesichts des Potenzials von Kooperationen liegt es aber auch beim Staat, mittels Anreiz- und Fördersystemen sowie mittels anderer Instrumente wie Leistungsvereinbarungen zu steuern, in welchen Bereichen kooperiert werden soll.
Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander als auch mit dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft entlang der im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan genannten Eckpunkte.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen (national) [Anzahl]

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

n.v.

Anzahl

Datenquelle: Der Zielzustand wurde mit 3.765 bereits 2015 überschritten, seit 2016 ist die Kennzahl aber nicht mehr Teil der Wissensbilanz und wird nicht weiter verfolgt.

Ziel 5: Heranführen der Zusammensetzung der Studierenden- und Absolvent/innenstruktur an jene der Gesamtbevölkerung in Bezug auf das Bildungsniveau

Beschreibung des Ziels

In Österreich beginnen 49,3 % der Maturantinnen und Maturanten (50,5 % Frauen, 47,7 % Männer) , das heißt jede bzw. jeder Zweite, innerhalb von drei Semestern nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an einer Universität. Die inländischen Studienanfängerinnen und Studienanfänger kommen nach den Erhebungen der Statistik Austria dabei überwiegend aus Familien, in denen die Eltern höhere Bildungsabschlüsse aufweisen. Im Interesse einer gedeihlichen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung soll wie auch schon in der EU-Strategie Europa 2020 gefordert, die sozio-ökonomische Zusammensetzung der Studierenden sowohl in sozialer Hinsicht als auch im Sinne einer herkunfts- und geschlechtergerechten Gestaltung an jene der Gesamtbevölkerung herangeführt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Studierende ohne Elternteil mit akademischem Bildungsabschluss [%]

Istwert

64,1

%

Zielzustand

72,0

%

Datenquelle: BMBFW, Indikatorberechnung auf Basis Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verstärkte Anreizsetzung zur Erhöhung der prüfungsaktiv betriebenen ordentliche Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel (HRSM)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Hinblick auf die künftig beabsichtigte Trennung der Finanzierung von Lehre und Forschung kommt den prüfungsaktiv betriebenen ordentlichen Studien eine besonders bedeutende Rolle zu. Als prüfungsaktiv werden jene Bachelor-, Diplom- und Masterstudien definiert, in denen im Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden erbracht werden. Für diesen Bereich wird der Großteil der HRSM verwendet. Zur Unterstützung der Bemühungen der Universitäten, die prüfungsaktiven ordentlichen Studien nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (Stichwort „offener Hochschulzugang“) weiter zu steigern, wird der Teilbetrag von bisher 270 Mio. € auf 450 Mio. € aufgestockt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Weiterführung des Qualitätspakets "Lehre"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Eine wesentliche Determinante für die Qualität der Lehre sind adäquate Betreuungsrelationen. Mit den Bestimmungen des § 14 h UG wurde den Universitäten die Möglichkeit eingeräumt, in fünf besonders stark nachgefragten Studienfeldern (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft) den Zugang zu regulieren. Begleitend erhielten die betroffenen Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015 über das sog. „Qualitätspaket Lehre“ finanzielle Unterstützung. Konkret wurden österreichweit 95 zusätzliche Stellen für wissenschaftliches Personal (Professuren gem. § 98 oder § 99 UG, für assoziierte Professuren oder Habilitierte) in den genannten Studienfeldern geschaffen, die auch in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 fortgeführt und weiter finanziert werden sollen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verstärkte Anreizsetzung zur Erhöhung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse (Zugangsregelungen in Kombination mit der Weiterführung des „Qualitätspakets Lehre“) soll auch eine Erhöhung des Teilbetrages für Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel zu einer Erhöhung der Anzahl der Studienabschlüsse beitragen. Die Universitäten erhalten damit Anreize, weitere Maßnahmen zu setzen, um die Studierenden auch tatsächlich zu einem Abschluss zu führen (z. B. in den Bereichen Mentoring, Beratung, Blended Learning etc.).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Mehr Wettbewerb durch stärkere Erhöhung der indikatorbezogenen Teilbeträge der HRSM als das Grundbudget

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die HRSM werden großteils auf Basis von leistungsbezogenen Lehr- und Forschungsindikatoren vergeben und wirken deshalb anreizbildend für Leistungssteigerungen („Geld folgt Leistung“). Durch die im Vergleich mit dem Grundbudget stärkere Erhöhung der HRSM erfolgt eine strukturelle Veränderung des gesamten Universitätsbudgets in Richtung mehr Wettbewerb.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In Ergänzung zu den kompetitiven Exzellenzausschreibungen des FWF soll die universitäre PhD- und Doktoratsausbildung in ihrer Breite qualitativ und auf Niveau internationaler Standards (Salzburg Recommendations, Principles for innovative Doctoral Training) gestärkt werden. Die Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher sollen möglichst gleichberechtigt in den institutionellen Forschungsbetrieb eingebunden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss gebracht werden.

Aus diesem Grund soll für die Universitäten durch die Einführung des neuen Teilbetrages „Strukturierte Doktoratsausbildung“ ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, die Anzahl der an den österreichischen Universitäten angestellten Doktorandinnen und Doktoranden zu erhöhen. Dieser Teilbetrag ist in den Jahren 2016 – 2018 mit insgesamt 30 Mio. € dotiert, und die Ausschüttung erfolgt nur an jene Universitäten, bei denen folgende Qualitätskriterien erfüllt werden:
– Beschäftigungsverhältnis von mindestens 30 Wochenarbeitsstunden,
– Einreichen eines Exposes innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium,
– öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens,
– Abschluss einer Dissertationsvereinbarung inkl. Zeit- und Arbeitsplan,
– Betreuung bzw. Begleitung durch ein Team und
– personelle Trennung von Betreuung bzw. Begleitung der Dissertation und deren Beurteilung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Stärkere Verankerung der Kooperationen in den Leistungsvereinbarungen

Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch Kooperationen sollen einander ergänzende Kompetenzen gebündelt und kritische Größen geschaffen werden, um einerseits Forschungsvorhaben zu ermöglichen, die von einer Universität allein nicht bewerkstelligt werden können, und andererseits um die Forschungsleistungen international sichtbar zu machen. Damit für Kooperationen kluge und gezielte Anreize gesetzt werden können, sollen die diesbezüglichen Teile der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten ergänzt werden. Neben den bestehenden und geplanten nationalen und internationalen Kooperationen soll auch angegeben werden, nach welchen Gesichtspunkten mit anderen Universitäten, sonstigen Institutionen im Wissenschaftsbereich oder der Wirtschaft kooperiert wird/werden soll (Kooperationsstruktur).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ermöglichung von Spitzenforschung und Sicherstellung der europäischen Anschlussfähigkeit durch Etablierung nationaler Verbünde zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung von Forschungsinfrastruktur

Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Grundlage für exzellente Forschung und Wettbewerbsfähigkeit ist auch die Bereitstellung bzw. der Zugang zu moderner, hochtechnologischer Forschungs- und Dateninfrastruktur. Für diesen kostenintensiven Bereich mit längeren Investitions- und Nutzungszeiträumen soll ausgehend von den Erfahrungen aus der Kooperationsausschreibung 2013 in der Periode 2016 – 2018 ein besonderer Schwerpunkt gesetzt werden, da in diesem Bereich eine große Nachfrage der Universitäten besteht und ein hohes noch nicht realisiertes Kooperationspotential gesehen wird. Die Mittel werden antragsbezogen im Wettbewerb vergeben, wobei die Universitäten mit mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-/Hochschul-/Kunst-oder Kulturbereich oder der Wirtschaft kooperieren müssen.

Die geplanten Schwerpunkte in der Lehre und Verwaltung betreffen die qualitative Verbesserung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung durch verstärkte Kooperationen zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Open Access.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-9.022.084

Tsd. Euro

Plan

-9.004.288

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.022.084

Tsd. Euro

Plan

9.004.288

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.022.084

Tsd. Euro

Plan

9.004.288

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.990.917

Tsd. Euro

Plan

-2.995.081

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.990.917

Tsd. Euro

Plan

2.995.081

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.990.917

Tsd. Euro

Plan

2.995.081

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.027.532

Tsd. Euro

Plan

-3.000.229

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.027.532

Tsd. Euro

Plan

3.000.229

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.027.532

Tsd. Euro

Plan

3.000.229

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.003.635

Tsd. Euro

Plan

-3.008.978

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.003.635

Tsd. Euro

Plan

3.008.978

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.003.635

Tsd. Euro

Plan

3.008.978

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Abweichung vom Planwert für die gesamte LV-Periode 2016 – 2018 beträgt unter 2 Promille und resultiert im Wesentlichen daraus, dass aus dem Gesamtbetrag auch Aufwendungen für Bauvorhaben und sonstige Projekte (z. B. Kooperationen im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel) zu bedecken sind, die nach Projektfortschritt zahlungswirksam werden und auch zeitverschoben über Rücklagen bedeckt werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Bildungsinvestitionen tragen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes bei. Nach der Studie von Friedrich Schneider „Volkswirtschaftliche Abschätzung der Wirkungen von 9 von den CEOs im Rahmen der Standortstrategie vorgeschlagenen wirtschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen“ (2014) bringt jeder in F&E investierte Euro ein zusätzliches BIP von ca. 1,31 Euro. Legt man dieses Ergebnis auf das Universitätsbudget um, so haben die zusätzlichen Mittel für die Universitäten ein zusätzliches BIP von rd. 823 Mio. € generiert.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind Investitionen in Universitäten auch für die Abdeckung des Bedarfs an hochqualifiziertem Personal für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Mit der Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen um 2 % (Vergleich Studienjahr 2013/14 mit Studienjahr 2017/18; Quelle uni:data) sind die Universitäten dieser Aufgabe auch gerecht geworden.
An den Universitäten selbst wurden in der LV-Periode 2016 – 2018 zusätzliche Arbeitsplätze von 1.553 VZÄ geschaffen (Quelle uni:data, 31.12. 2015: 35.621, 31.12.2018: 37.174).

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Nach dem Motto, dass eine bessere Bildung für das persönliche und gesellschaftliche Fortkommen unverzichtbar ist, wurde eine höhere Akademiker/innen/quote angestrebt. Der in der Strategie Europa 2020 für Österreich vorgesehene Zielwert von 38 % wurde bereits 2015 übertroffen und stieg 2018 auf 40,7 %. Eine höhere Beteiligung auch der bildungsferneren Schichten, ist leider nicht gelungen, wobei angemerkt wird, dass dies auf Grund der steigenden Bildung der Elternkohorte zunehmend schwerer umzusetzen ist.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Entscheidungsprozesse und -gremien

Für die LV-Periode 2016 – 18 wurde mit den Universitäten eine Erhöhung der Frauenanteile in Führungspositionen und beim wissenschaftlichen Nachwuchs vereinbart, wobei der Erfolg an zwei Indikatoren gemessen wurde:
1) Frauenanteil in Köpfen an den unbefristeten Professuren gem. § 98 UG:
Ausgang KJ 2014: 22,5 %
Ziel KJ 2018: 24,5 %
Ist KJ 2018: 23,6 %
Der angestrebte Zielwert wurde 2018 noch nicht erreicht, sollte aber nach den vorläufigen Personaldaten der öffentlichen Universitäten auf Basis UHSBV im KJ 2019 erreichbar sein. Der Trend zeigt also eine positive Entwicklung.

2) Anzahl der Laufbahnstellen für Forscherinnen
Ausgang KJ 2014: 33 %
Ziel KJ 2018: 35,5 %
Ist KJ 2018: 36,3 % – das Ziel wurde übererfüllt.

Quelle: BMBWF, uni:data

Gesamtbeurteilung

Von den fünf angestrebten Zielen wurden drei über Plan erfüllt. Bei Ziel 4 („Ausbau von Kooperationen in der Forschung bzw. EEK“) ist zwar kein Ist-Wert vorhanden, da die Kennzahl seit 2016 nicht mehr Teil der Wissensbilanz ist und nicht mehr verfolgt wird. Der Zielzustand wurde mit 3.765 Kooperationen aber bereits 2015 überschritten, weshalb das Ziel als überplanmäßig erfüllt eingestuft wird.

Ziel 2 ( „Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre“) wird – obwohl die Einzelmaßnahmen größtenteils realisiert wurden und darüber hinaus auch auf ein ab 2019 wirksames neues Universitätsfinanzierungssystem umgestellt wurde – deshalb als „überwiegend eingetreten“ klassifiziert, da die Anzahl der im Studienjahr 2017/18 (= Ende der LV-Periode 2016 – 2018) tatsächlich prüfungsaktiven Studien mit 177.800 gegenüber den im Ende 2015 veröffentlichten Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan 2016 – 2021 für das Studienjahr 2017/2018 angepeilten 200.000 prüfungsaktiven ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien deutlich hinter den Erwartungen zurück blieb. Im neuen bis 2027 angelegten Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan wurden die Prognosedaten angepasst, parallel wurden mit den Universitäten auch Maßnahmen zur Erhöhung der Prüfungsaktivität vereinbart, die in den kommenden Jahren zusammen mit geplanten Reformen im Studienrecht greifen sollen.

Die bei Ziel 5 angestrebte Erhöhung des Anteils der Studienanfänger/innen ohne Elternteil mit akademischem Bildungsabschluss wurde verfehlt und das Ziel daher als nicht erreicht gewertet. Allerdings ist zu bemerken, dass die Elternkohorte zunehmend über höhere Bildungsabschlüsse verfügt, und auch der Anteil der 30 – 34-jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss im Berichtszeitraum um 2 % gesteigert wurde (2015: 38,7 %, 2018: 40,7 %; Quelle: BMBWF, Statistisches Taschenbuch 2019, Tab. 8.3a).

Gesamtheitlich wirkte sich die Erhöhung des Universitätsbudgets 2016 – 2018 auf die Universitäten positiv aus, das bestehende Leistungsangebot wurde stabilisiert, und die in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten festgelegten Schwerpunkte in Lehre und Forschung/EEK wurden mit einem sehr hohen Zielerreichungsgrad umgesetzt.


Verbesserungspotentiale

Die Hochschulraum – Strukturmittel waren der erste Schritt in Richtung eines transparenteren, kapazitätsorientierten und studierendenbezogenen neuen Universitätsfinanzierungsystems, das 2018 auch gesetzlich etabliert wurde und mit 1.1.2019 in Kraft trat.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.