Vorhaben
C-130K "Hercules" - Follow On Support Contract für den Zeitraum von 2015 bis 2020
Follow On Support Contract C-130K für den Zeitraum von 2015 bis 2020
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -32.986
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die Lufttransportaufgaben des ÖBH mit dem Luftfahrzeugsystem C-130K sind sichergestellt
Beschreibung des Ziels
Das Luftfahrzeugsystem C-130K stellt eine wesentliche Komponente der Lufttransportaufgaben des ÖBH im Bedarfsfall für die Republik bzw. auch für andere Bündnispartner dar. Damit das ÖBH den nationalen und internationalen Verpflichtungen nachkommen kann ist das Luftfahrzeugsystem luftfahrttüchtig zu halten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: "Hercules"-Einsätze sichergestellt
Ausgangszustand 2015:
Lufttransportfähigkeit ist bis 30. Juni 2015 sichergestellt.
Zielzustand 2020:
Lufttransportfähigkeit ist bis Ende 2020 sichergestellt.
Istzustand 2020:
Lufttransportaufgaben mit dem Luftfahrzeugsystem C-130K "Hercules" sind weiterhin sichergestellt.
Datenquelle:
BMLV / Streitkräftekommando / Materialstab Luft
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss bzw. Verlängerung eines Wartungsvertrages mit den derzeit im bestehenden Vertrag enthaltenen Leistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Eine zeitgerechte Verlängerung ist notwendig, um Verzugszeiten bei der Umsetzung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Projekte vorzubeugen.
Laufende Projekte sind der Wechsel des äußeren Flügels (Outer Wings) am Luftfahrzeug mit der Kennung 8T-CA im Zuge des sehr tiefen Wartungsereignisses (BASE4 Wartung) im Jahr 2016 und der Abschluss des Materialerhaltungsbedingten Ersatzes von Avionic-Komponenten durch die „Modifikation 1950“.
Darüber hinaus die Verifizierung der durchzuführenden Wartungen für den Verlängerungszeitraum gemäß Materialerhaltungskonzept.
Die Durchführung der Wartungen erfolgt auf Grundlage des Wartungsplanes (Master Maintenance Schedule).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 32,45 Mio. € kalkuliert. Tatsächlich sind Gesamtaufwendungen in der Höhe von 35,09 Mio. € eingetreten. Die oa. Beträge der Ergebnisrechnung beziehen sich aufgrund technischer Vorgaben der Applikation lediglich auf einen fünfjährigen Betrachtungszeitraum der Aufwendungen. Für 2020 wurden Auszahlungen in der Höhe von 4,5 Mio. € angenommen. Tatsächlich sind 2020 Aufwendungen in der Höhe von 2,1 Mio. € eingetreten. Daher sind von oa. Differenzsumme in der Höhe von 5,04 Mio. € noch 2,4 Mio. € in Abzug zu bringen, womit insgesamt Mehraufwendungen in der Höhe von 2,64 Mio. € angefallen sind.
Diese Mehraufwendungen sind sich im Wesentlichen dadurch zu begründen, indem die Wartungen in den Jahren 2016 – 2018 wesentlich teurer als geplant waren. Bei Luftfahrzeugen dieses Alters ist aber neben den geplanten Wartungsmaßnahmen noch mit zahlreichen „zusätzlichen Funden“ („additional findings“) zu rechnen, die jedenfalls abzuarbeiten sind. Da das Auftreten von „additional findings“ nicht unerwartet, sondern eigentlich Standard ist, handelt es sich bei den ursprünglich abgeschätzten finanziellen Auswirkungen wohl um eine versehentliche administrative Nichtberücksichtigung. Indem bspw. eine neue Art der Aktenführung, um einerseits die Übersicht zu wahren und andererseits den Vorgang „zusammenzuhalten“, angeordnet wurde, wurden hierzu bereits interne administrative Maßnahmen umgesetzt, die sicherstellen sollen, dass solche finanziellen Überschreitungen hinkünftig nicht mehr auftreten können.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.