Die Auszahlungen in der UG 23 sind im Wesentlichen von der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie von der jährlichen Pensionserhöhung mit dem Anpassungsfaktor abhängig. Der Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG betrug 1,6 %. Tatsächlich wurde im Jahr 2018 aber eine gestaffelte Pensionsanpassung abhängig von der Pensionshöhe beschlossen: 2,2 % bis 1.500 Euro, 33 Euro von 1.500 Euro bis 2.000 Euro, 1,6 % von 2.000 Euro bis 3.355 Euro, 1,6 % linear absinkend auf 0 % von 3.355 Euro bis 4.980 Euro. Die Pensionsstände sind vor allem von der demografischen Zusammensetzung der aktiven Beamtinnen und Beamten (zu erwartende Zugänge in die Pension) sowie der bestehenden Pensionsbezieherinnen und -bezieher (Abgänge aus der Pension) abhängig.
Im Rahmen dieses Wirkungsziels wurde die Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder laufend beobachtet. Die Ursachen für die Überschreitung im GB 23.01. Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV wurden in weiterer Folge identifiziert und analysiert. Einerseits kam es in allen Detailbudgets des Globalbudgets 23.01. Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV zu höheren Pensionsständen als bei der Budgeterstellung angenommen, andererseits haben sich die Pensionshöhen dynamischer als bei der Budgeterstellung angenommen entwickelt. Im Bereich der Landeslehrer kommt zudem ein besonderer Effekt zum Tragen, der auf die Art der Abrechnung zurückzuführen ist. Da bei den Landeslehrern ein Ersatz an die Bundesländer geleistet wird (Ersatz = Pensionsausgaben abzüglich gewisser Pensionseinnahmen), kommt es durch die höheren Pensionierungszahlen einerseits zu niedrigen Pensionsbeiträgen und andererseits zu höheren Pensionsausgaben. Da das BMF keine legistische Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, wurden die Ursachen für die Überschreitung sowie die weitere Entwicklung im Beamtenpensionsbereich mit den legistisch zuständigen Ressorts analysiert. Damit wurde ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet. Bei den Pflegegeldausgaben konnte der BVA 2018 eingehalten werden.