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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Organisation und der Produktivität des BMI

Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Organisation und der Produktivität des BMI. Dienstleistungen sollen transparent, bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert erbracht werden.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen und bestimmen immer stärker Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Laut Statistik Austria waren 2016 85 % der Haushalte in Österreich mit einem Internetzugang ausgestattet, 84 % der Bevölkerung haben das Internet genutzt, 60 % E-Government-Angebote. Gleichzeitig steigen die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der Leistungen von Behörden und Institutionen. Dies gilt auch für die eigenen Systeme des BMI. Die rasante Verbreitung der Informationstechnologie in der Gesellschaft bringt höhere Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Know-how und die Infrastruktur des BMI mit sich (z. B. Zentrales Vereins- und Zentrales Melderegister). Neue Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des E-Governments machen den Ausbau der Register in den Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen unumgänglich. Der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.

Das BMI ist eine hochkomplexe Organisation, die ständig vor neuen Herausforderungen steht: Bewältigung von Flüchtlings- und Migrationskrisen, neue Kriminalitätsphänomene oder der umfassende Einsatz von IT-Lösungen. Um den steigenden Erwartungen der Bürger an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden, braucht es gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Diese sind das wichtigste Kapital des BMI. Nur dann ist es möglich, eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Leistungen des BMI zu erzielen. Diese ist laut der jüngsten Umfrage der GfK Austria von 85 % der Befragten, die „sehr zufrieden“ und „eher zufrieden“ sind, auf 94 % angestiegen. Abgefragt werden dabei die Kompetenz, das Auftreten und die Serviceorientierung bei den Leistungen Ausstellen von Führerscheinen, Aufnahme einer Diebstahlsanzeige und der Durchführung von Präventionsveranstaltungen.
Um das nötige Vertrauen in der gesamten Bevölkerung zu erlangen, muss die Polizei repräsentativ aufgestellt sein. Der Frauenanteil bei der Exekutive soll behutsam und nachhaltig gesteigert werden und liegt im Jahr 2016 bei durchschnittlich 16 %. Dieser Weg wurde somit erfolgreich weiter beschritten.
Die vom BMI erbrachten Leistungen kommen in erster Linie direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern an: über 80 % der Leistungen werden unmittelbar für die Bevölkerung erbracht. Verwaltungstätigkeiten und Leitungsaufgaben bleiben auf das notwendige Maß beschränkt. Mehr als die Hälfte der Verwaltungsbediensteten steht in exekutivnaher Verwendung (z. B. Polizeijuristen, Bedienstete der Strafämter, Bundeskriminalamt) und bilden damit ein wichtiges Anschlussstück in einer wirksamen sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung.
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wurden auch 2016 von den Teilnehmern und ihren Vorgesetzten sehr guten Bewertungen unterzogen. Die Praxistauglichkeit der Kurse wurde von den Vorgesetzten mit der Note 1,5 bei einer Skala von 1 – 4 beurteilt, die Praxisorientierung seitens der Absolventinnen und Absolventen mit 1,7. Durch laufende Anpassung der Aus- und Weiterbildung kann das BMI schneller und zielgerichteter auf neue Herausforderungen reagieren. Professionalität schafft Handlungssicherheit und steigert die Effizienz polizeilicher Tätigkeit.
Höhere Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an die öffentliche Verwaltung sowie der technologische Fortschritt machen neue Formen des Informationstransfers und Vertrauen schaffende Maßnahmen zum BMI notwendig. Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Ein rascher, unbürokratischer und strukturierter – nach Möglichkeit elektronischer – Informationsaustausch zwischen den Sicherheitspartnern muss sichergestellt werden. Bei den Zugriffen auf die Homepages des BMI wurde ein deutlicher Anstieg auf über 158.000 pro 100.000 EinwohnerInnen verzeichnet. Insbesondere die zahlreichen Meldestellen des Bundeskriminalamts sind als wichtige Kanäle des Informationstransfers zwischen Ministerium und der Bevölkerung etabliert.
Darüber hinaus wurde der Servicecharakter von Leistungen des BMI weiter ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) wurde das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) geschaffen. In diesem vom BMI geführten Register werden seit dem 1. November 2014 alle Personenstandsfälle eingetragen bzw. nacherfasst. Der Zielwert der dazu entwickelten Kennzahl stellte sich jedoch als zu hoch angesetzt heraus. Zum Zeitpunkt der Festlegung standen zu den Abfragewerten keine validen Erfahrungswerte zur Verfügung. Die künftige Festlegung des Zielwerts wird sich an den aktuell vorliegenden Istwerten orientieren. 2016 wurden jedenfalls 6,7 Millionen Abfragen im ZPR durchgeführt, was viele bisher erforderliche Behördenwege für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Personenstandswesens abgelöst hat.
Als weitere Serviceleistung bietet das BMI im Zentralen Melderegister (ZMR) eine eigene Abfragemöglichkeit für sonstige Abfrageberechtigte an, sogenannte „Businesskunden“. Diese müssen glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wie z. B. Banken, Versicherungen sowie Rechtsanwälte und Notare. Liegen die Voraussetzungen vor, können diese schnell und unbürokratisch Abfragen durchführen. Derzeit nutzen bereits 5.261 Businesspartner den Onlinezugriff auf das ZMR.