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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige und bürgernahe Organisation

Dienstleister Innenministerium – Dienstleistungen sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und zielgruppenorientierter erbracht werden.

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht eine moderne Kommunikation zwischen BürgerInnen und Behörden, diverse Dienstleistungen können einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und erleichtern deren Abwicklung. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Behörde und BürgerInnen beigetragen. Laut Statistik Austria waren 2018 89 % der Haushalte in Österreich mit einem Internetzugang ausgestattet, 88 % der Bevölkerung haben das Internet genutzt.
E-Government ermöglicht eine stärkere Einbindung der Bevölkerung in gesellschaftliche Gestaltungsprozesse indem demokratische Prozesse erleichtert und Zugangsmöglichkeiten vereinfacht werden und diese schneller zur Verfügung stehen. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft erhält auch E-Government eine immer größere Bedeutung, laut Statistik Austria nutzen bereits 66 % der Internetnutzer E-Government-Angebote. Diese werden mit der Initiative der Bundesregierung „Digitales Österreich“ kontinuierlich ausgebaut. Österreich belegt im eGovernment-Benchmark der Europäischen Kommission den sechsten Platz von 34 untersuchten Ländern.

Die Anforderungen der BürgerInnen in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der Leistungen von Behörden und Institutionen steigt. Ziel ist deshalb eine proaktive, dialogorientierte, möglichst direkte Kommunikation mit der Bevölkerung und relevanten Stakeholdern. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Aufgabenerfüllung geleistet werden. Der Ausbau der Register in den Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen wird forciert, der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.

Das BMI ist eine Organisation, die ständig vor neuen Herausforderungen wie den Folgen der Globalisierung, Digitalisierung, Kriminalitätsentwicklung und -phänomenen uvm. steht. Um den steigenden Erwartungen der BürgerInnen an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden, braucht es motivierte und gut ausgebildete MitarbeiterInnen, die wichtigste Ressource um die gesetzten Ziele zu erreichen. Nur dann ist es möglich, eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Leistungen des BMI zu erzielen. Diese liegt laut jüngster Umfrage auf einem hohen Niveau von 84 %, wobei die Zufriedenheit unter den Frauen mit 87 % am höchsten ist. Abgefragt werden dabei die Kompetenz, das Auftreten und die Serviceorientierung bei den Leistungen: Notruf und Aufnahme einer Diebstahls- und Sachbeschädigungsanzeige.

Die vom BMI erbrachten Leistungen kommen in erster Linie direkt bei den BürgerInnen an: über 80 % der Leistungen werden unmittelbar für die Bevölkerung erbracht. Verwaltungstätigkeiten und Leitungsaufgaben bleiben auf das notwendige Maß beschränkt. Mehr als die Hälfte der Verwaltungsbediensteten steht in exekutivnaher Verwendung (z. B. Polizeijuristen, Bedienstete der Strafämter, Bundeskriminalamt) und bilden damit ein wichtiges Anschlussstück in einer wirksamen sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung.

Höhere Ansprüche der BürgerInnen an die öffentliche Verwaltung sowie der technologische Fortschritt machen neue Formen des Informationstransfers und Vertrauen schaffende Maßnahmen zum BMI notwendig. Es werden neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung mit den BürgerInnen forciert um die Gesellschaft stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Zahlreiche Meldestellen des Bundeskriminalamts sind als wichtige Kanäle des Informationstransfers zwischen Ministerium und der Bevölkerung etabliert. Ein rascher, unbürokratischer und strukturierter – nach Möglichkeit elektronischer – Informationsaustausch zwischen den Sicherheitspartnern muss sichergestellt werden. Bei den Zugriffen auf die Homepages des BMI wurde ein deutlicher Anstieg auf über 217.631 pro 100.000 EinwohnerInnen verzeichnet, Information über neue Medien wird forciert.

Professionalität schafft Vertrauen und Handlungssicherheit und steigert die Effizienz polizeilicher Tätigkeit. Dazu wird in die MitarbeiterInnen investiert – durch laufende Anpassung der Aus- und Weiterbildung. Damit kann das BMI schneller und zielgerichteter auf neue Herausforderungen reagieren. Die Bewertung der Praxisorientierung in Aus- und Fortbildung erfolgt von zwei Seiten: Zum einen beurteilen die AbsolventInnen die Grundausbildungen (Exekutive und Verwaltung) zur Vorbereitung auf ihre künftige Tätigkeit mit der Note 1,5 bei einer Skala von 1 – 4. Zum anderen bewerten die Vorgesetzten die Berufskenntnisse nach der polizeilichen Grundausbildung mit 1,3. Zur qualitativen Weiterentwicklung zählt auch eine möglichst repräsentative und diverse Polizei, der Frauenanteil wird nachhaltig gesteigert und liegt im Jahr 2018 bei durchschnittlich 18,4 %.

Darüber hinaus wurde der Servicecharakter von Leistungen des BMI weiter ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) wurde das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) geschaffen. In diesem vom BMI geführten Register werden seit dem 1. November 2014 alle Personenstandsfälle eingetragen bzw. nacherfasst. 2018 wurden 9,1 Millionen Abfragen im ZPR durchgeführt, was viele bisher erforderliche Behördenwege für BürgerInnen im Bereich des Personenstandswesens abgelöst hat und in der Zeitreihe einen konstant hohen Wert darstellt.

Als weitere Serviceleistung bietet das BMI mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) eine eigene Abfragemöglichkeit für sonstige Abfrageberechtigte (»Businesskunden«) an. Diese müssen glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wie z. B. Banken, Versicherungen sowie Rechtsanwälte und Notare. Liegen die Voraussetzungen vor, können diese schnell und unbürokratisch Abfragen durchführen. Derzeit nutzen bereits 5.715 Businesspartner den Onlinezugriff auf das ZMR.