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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können

2018
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Reduktion von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen im Rahmen der EU-2020 Strategie war durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen ansteigenden Arbeitslosigkeit eine große Herausforderung. Die steigende Zahl der Haushalte mit geringer Erwerbsbeteiligung als Teilgruppe der EU-2020-Strategie hat sich auf die Zielerreichung ausgewirkt: das Ziel 235.000 Personen aus Armut- oder sozialer Ausgrenzung zu führen wurde um 48.000 Personen verfehlt. Dennoch wurde das angestrebte Ziel zu rd. 80 % erreicht (minus 187.000 Personen). Gründe dafür sind der nachhaltige Rückgang der armutsgefährdeten Personen sowie der Personen, die von erheblicher materieller Deprivation betroffen sind, was auch an der hohen Umverteilungswirkung durch die öffentliche Hand über Sozialleistungen liegt.

Mit dem Jahr 2018 konnten insgesamt 187.000 Personen aus Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung geführt werden. Dies entspricht rd. 80 % der angestrebten Reduktion von 235.000 Personen im letzten Jahr des Beobachtungszeitraums. Das EU-2020-Ziel wurde damit nicht erreicht. Die positiven Tendenzen der ersten Jahre bei der Zielerreichung sind durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise mit der einhergehenden hohen Arbeitslosigkeit Gründe für die Nichterreichung des Ziels. Insgesamt kam es im letzten Jahr zu einer Reduktion der Zahl der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten auf 17,5 % (Ausgangswert 2008: 20,6 %).