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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen.

2022
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 5 ist an das Ziel 1 (keine Armut) der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen angelehnt. Die Zahl der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen ist im letzten Jahr leicht angestiegen, die Ergebnisse liegen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite. Steigerungen in dieser Größenordnung können nicht valide interpretiert werden. Da die Armutszahlen für EU-SILC 2022 auf den Einkommensdaten des Jahres 2021 basieren, sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfassend abgebildet. Es ist hervorzuheben, dass trotz massiven wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und der höchsten Inflation seit knapp 50 Jahren die Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 2022 lediglich um +0,2 Prozentpunkte angestiegen ist.