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WIRKUNGSZIEL

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsziel)

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein gesellschaftspolitisch relevantes Thema, das zum einen entsprechende Rahmenbedingungen erfordert und zum anderen einen Veränderungsprozess von Einstellungen und Grundhaltungen in Gang setzt und unterstützt. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit.
Eine wesentliche Rahmenbedingung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf bildet ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativen Kinderbildung- und Betreuungseinrichtungen bis zum Schuleintritt sowie an Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde gesamt gesehen verbessert – die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld ist zwar bei den Varianten etwas niedriger als erwartet, was jedoch auf Schwankungsbreiten im längerfristigen Vergleich zurückgeführt wird und vermutlich auch von Arbeitsbedingungen abhängt.
Durch die Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebots ist dieses kontinuierlich gestiegen. So hat sich der Betreuungsquote der unter-3-Jährigen seit Beginn der Ausbauoffensive etwa verdoppelt und beträgt aktuell 25,9%. Im letzten Jahr konnte eine Steigerung um 0,8% erreicht werden.