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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung e. qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen u. solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Kern dieser Reform ist die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit, die ein gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung vorsieht und somit zu einer noch intensiveren und strukturierteren Kooperation zwischen den Partnern Bund, Länder und Sozialversicherung führt. Durch die Vereinbarung der Zielsteuerung-Gesundheit wird die Gesundheitsversorgung stärker an den zukünftigen Erfordernissen (demographische Entwicklung, technische Fortschritt u. a. m.) ausgerichtet und dadurch auch die nachhaltige Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitssystems sichergestellt. Für die Jahre ab 2017 wurden die Vereinbarungen, Ziele und Maßnahmen aktualisiert und Schwerpunkte der 2. Zielsteuerungsperiode (2017 bis 2021) festgelegt, wie insbesondere die Stärkung und den Ausbau der Primärversorgung, die Forcierung von tagesklinischer und ambulanter Leistungserbringung in den Spitälern zur Entlastung des stationären Bereichs, die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Messung der Qualität, u. a. m. Im Jahr 2021 wurde vereinbart, dass die 2. Zielsteuerungsperiode für 2 Jahre (2022 und 2023) verlängert wird.

Die neue Primärversorgung sieht multiprofessionelle Versorgungszentren oder -netzwerke vor, in denen Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Team zusammenarbeiten und dadurch ein größeres Behandlungsspektrum abdecken und auch längere Öffnungszeiten anbieten können. Der Ausbau der Primärversorgung ist derzeit im Gang und wird von umfangreichen Hilfestellungen und Maßnahmen im Rahmen der Gründungsinitiative unterstützt. Es ist vereinbart, dass bis Ende 2023 75 Primärversorgungseinheiten in Österreich etabliert sind.

Weiters wurde ein Finanzierungsmodell für den spitalsambulanten Bereich entwickelt, welches seit 2019 in allen Landesgesundheitsfonds verpflichtend anzuwenden ist. Dieses Modell wird im Zuge jährlicher Wartungen kontinuierlich weiterentwickelt. Damit wird eine weitere Leistungsverlagerung vom stationären in den tagesklinischen und spitalsambulanten Bereich unterstützt.

Wie schon im Jahr 2020 mussten Weiterentwicklungsmaßnahmen aus Ressourcengründen zurückgestellt bzw. gegenüber pandemiebedingten Aktivitäten niedriger priorisiert werden. Der eImpfpass im Umfang der Pilotfunktionalitäten, allerdings ergänzt um weitere (mobile) Erfassungsmöglichkeiten wurde erfolgreich ausgerollt. Die COVID-19-Impfungen werden nahezu lückenlos erfasst und bilden die Datengrundlage für den 2021 kurzfristig umzusetzenden Grünen Pass. Die Gesundheitsberatung 1450 wurde Ende Februar 2020 auch als Erstanlaufstelle für COVID-19-Verdachtsfälle bestimmt, woraus vor allem durch die Infektionswellen im Jahr 2021 eine enorme Zunahme der Anrufe eingetreten ist. Das Anrufvolumen konnte nur durch intensive technische und personelle Aufstockungen in den dezentralen Einrichtungen bewältigt werden. Die technische und applikatorische Modernisierung des Berechtigungssystems einschließlich der Betriebsinfrastruktur wurde gestartet und soll im Wesentlichen 2022 abgeschlossen werden.

Durch die COVID-19-Pandemie ist das österreichische Gesundheitssystem mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert. Die Ziele und Maßnahmen der Zielsteuerung-Gesundheit wurden dennoch weiterverfolgt und umgesetzt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ausprägungen der Kennzahlen für das Jahr 2020 die Jahre 2020 und 2021 nur bedingt aussagekräftig sind.